Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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2.1 Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
keiten einfach entsprechende Qualifikationen, Spezialkenntnisse<br />
und -fertigkeiten gebraucht wer<strong>den</strong>, um die Qualität<br />
der Arbeit zu sichern oder weil manche Aufgaben dauerhaft<br />
gesichert sein müssen. Wenn dann die Gemeinde oder die<br />
Kirche sich das finanziell leisten kann, beschäftigt sie da<strong>für</strong><br />
berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So ist das auch<br />
in der Evangelischen Kirche Berlin Bran<strong>den</strong>burg schlesische<br />
Oberlausitz: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der<br />
Grundordnung sind alle, <strong>den</strong>en zur ehrenamtlichen oder<br />
beruflichen Wahrnehmung Dienste in der Kirche übertragen<br />
wor<strong>den</strong> sind.“ (Art. 4 Abs. 1 GO) Manche der Dienste wur<strong>den</strong><br />
im Laufe der Geschichte auch an bestimmte Ämter mit<br />
besonderen (geistlichen) Mandaten gekoppelt.<br />
Heute haben wir ein stark ausdifferenziertes, vielfältiges<br />
System der Mitarbeit. Freiwillig engagierte Ehrenamtliche<br />
arbeiten mit beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
zusammen. Sie ergänzen, unterstützen und begleiten sich<br />
wechselseitig. Besonders in Leitungsgremien sind die<br />
ehrenamtlich Engagierten in der Mehrzahl. Sie tragen in<br />
besonderer Weise Verantwortung <strong>für</strong> eine vielfältige, motivierte<br />
und qualifizierte Mitarbeiterschaft in der Gemeinde.<br />
Dabei ist ein ausgewogenes, partnerschaftliches und kollegiales,<br />
gutes Verhältnis zwischen ehrenamtlichen und<br />
beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtig.<br />
2.1 Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter<br />
Das freiwillige, ehrenamtliche Engagement ist die Basis des<br />
kirchlichen Lebens: „Die Mitglieder der Kirchengemeinde<br />
sind berufen, als Gottes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
nach Maß ihrer Gaben und Kräfte Dienste in der Kirchenge-<br />
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