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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 59<br />

2.1 Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

keiten einfach entsprechende Qualifikationen, Spezialkenntnisse<br />

und -fertigkeiten gebraucht wer<strong>den</strong>, um die Qualität<br />

der Arbeit zu sichern oder weil manche Aufgaben dauerhaft<br />

gesichert sein müssen. Wenn dann die Gemeinde oder die<br />

Kirche sich das finanziell leisten kann, beschäftigt sie da<strong>für</strong><br />

berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So ist das auch<br />

in der Evangelischen Kirche Berlin Bran<strong>den</strong>burg schlesische<br />

Oberlausitz: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der<br />

Grundordnung sind alle, <strong>den</strong>en zur ehrenamtlichen oder<br />

beruflichen Wahrnehmung Dienste in der Kirche übertragen<br />

wor<strong>den</strong> sind.“ (Art. 4 Abs. 1 GO) Manche der Dienste wur<strong>den</strong><br />

im Laufe der Geschichte auch an bestimmte Ämter mit<br />

besonderen (geistlichen) Mandaten gekoppelt.<br />

Heute haben wir ein stark ausdifferenziertes, vielfältiges<br />

System der Mitarbeit. Freiwillig engagierte Ehrenamtliche<br />

arbeiten mit beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

zusammen. Sie ergänzen, unterstützen und begleiten sich<br />

wechselseitig. Besonders in Leitungsgremien sind die<br />

ehrenamtlich Engagierten in der Mehrzahl. Sie tragen in<br />

besonderer Weise Verantwortung <strong>für</strong> eine vielfältige, motivierte<br />

und qualifizierte Mitarbeiterschaft in der Gemeinde.<br />

Dabei ist ein ausgewogenes, partnerschaftliches und kollegiales,<br />

gutes Verhältnis zwischen ehrenamtlichen und<br />

beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtig.<br />

2.1 Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter<br />

Das freiwillige, ehrenamtliche Engagement ist die Basis des<br />

kirchlichen Lebens: „Die Mitglieder der Kirchengemeinde<br />

sind berufen, als Gottes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

nach Maß ihrer Gaben und Kräfte Dienste in der Kirchenge-<br />

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