Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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1.10 Beratungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Kirchenälteste<br />
Zusammenfassend kann gesagt wer<strong>den</strong>: kirchliche Organisationsentwicklung<br />
hat eine rahmengebende und prozessorientierte<br />
Funktion und integriert die fachliche Kompetenz<br />
der zu beraten<strong>den</strong> Menschen.<br />
1.10.4 Wie sieht ein Veränderungsprozess aus,<br />
welche Rahmenbedingungen gibt es?<br />
Meistens beginnt ein solcher Prozess mit einem gewissen<br />
Veränderungsdruck, der zu einer Anfrage an das AKD, die<br />
EKBO-Website oder direkt an kirchliche Organisations -<br />
entwicklerinnen und Veränderungsbegleiter führt. Daraufhin<br />
wird ein Erstgespräch – oftmals unverbindlich und kostenfrei<br />
– geführt. Ziel der Beratung/Begleitung, Tätigkeiten<br />
der Beraterin sowie Kosten und ein Prozessablauf wer<strong>den</strong><br />
besprochen und vertraglich geregelt. Je nach Situation fin<strong>den</strong><br />
dann das bzw. die Treffen statt – bei einer Klausur -<br />
tagung ein Tag, bei einer Mediation mehrere Sitzungen, bei<br />
einer Kooperations- oder Fusionsbegleitung Treffen über<br />
mehrere Jahre – und wer<strong>den</strong> dokumentiert. Es gibt auch<br />
Beratungen, die von einer dritten Seite, z.B. einer Super -<br />
inten<strong>den</strong>tin angeregt wer<strong>den</strong>. Dann vereinbaren alle drei<br />
Parteien – Superinten<strong>den</strong>tin, Gemeinde und Berater – ge -<br />
meinsam <strong>den</strong> Beratungsprozess.<br />
Erstgespräch<br />
In konfliktären Situationen wird grundsätzlich Schweigepflicht<br />
verabredet. Aber auch sonst gehen die Begleiterinnen<br />
vertraulich mit <strong>den</strong> Informationen und Erlebnissen um.<br />
Zur eigenen Qualitätskontrolle nehmen auch Berater Supervision<br />
in Anspruch, um die eigene Rolle zu reflektieren,<br />
eigenes Handeln und Gefühle besser zu verstehen und professionelle<br />
Distanz aufrecht zu erhalten.<br />
Schweigepflicht<br />
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