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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 33<br />

1.6 Protokoll<br />

1.6 Protokoll<br />

Über die Beschlüsse des GKR ist eine Niederschrift anzufertigen,<br />

die vom GKR zu genehmigen und durch die oder<br />

<strong>den</strong> Vorsitzen<strong>den</strong> und mindestens ein weiteres Mitglied zu<br />

unterzeichnen ist (Artikel 23 Abs. 9 GO). Dies kann am Ende<br />

der jeweiligen Sitzung nach Verlesen geschehen. Soll ein<br />

Protokoll, das mit dem Computer während der Sitzung<br />

erstellt wird, am Ende der Sitzung genehmigt wer<strong>den</strong>, so<br />

ist ein Ausdruck herzustellen und dieser zu verlesen. Ebenso<br />

ist es möglich, an alle Mitglieder (z.B. mit der Einladung<br />

und der Tagesordnung) einen Protokollentwurf zu versen<strong>den</strong>,<br />

der zu Beginn der nächsten Sitzung als Beschluss<br />

unmittelbar nach Festsetzung der Tagesordnung – falls<br />

erforderlich mit Änderungen – genehmigt wird. Im Fall der<br />

Versendung von Protokollen bzw. Entwürfen müssen die<br />

GKR-Mitglieder darauf hingewiesen wer<strong>den</strong>, dass die Protokolle<br />

vertraulich sind. Die Genehmigung in der folgen<strong>den</strong><br />

Sitzung hat einen wichtigen Nachteil: Will die oder Vorsitzende<br />

oder ein Beauftragter des GKR bei der Ausführung<br />

der Beschlüsse Sicherheit über <strong>den</strong> genauen Wortlaut<br />

haben, muss sie oder er die Genehmigung des Protokolls<br />

erst abwarten.<br />

Es kann ein gebun<strong>den</strong>es Protokollbuch oder ein Lose-Blatt-<br />

Protokoll geführt wer<strong>den</strong>. Letzteres muss jedoch gegen<br />

Ver änderung geschützt wer<strong>den</strong>, darf also nicht <strong>für</strong> Fremde<br />

zugänglich sein und muss ordnungsgemäß mit nummerierten<br />

und miteinander fest verbun<strong>den</strong>en Seiten abgelegt<br />

wer<strong>den</strong>. Bei größeren Gemein<strong>den</strong> ist es sinnvoll, ein Lose-<br />

Blatt-Protokoll nach jeweils ein oder zwei Jahren bin<strong>den</strong> zu<br />

lassen Die Niederschrift muss <strong>den</strong> wörtlichen Beschluss<br />

und das Abstimmungsergebnis enthalten. Beschlüsse, mit<br />

Ausnahme von Personalangelegenheiten oder anderen<br />

vertraulichen Angelegenheiten, müssen der Gemeinde in<br />

Protokollbuch<br />

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