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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 24<br />

Teil 1: Der <strong>Gemeindekirchenrat</strong><br />

Vorgaben<br />

dem <strong>Gemeindekirchenrat</strong> nicht weniger als vier und nicht<br />

mehr als 15 gewählte Älteste an. Bei der Aufstellung der<br />

Liste der Kandidatinnen und Kandidaten soll auf ein angemessenes<br />

Verhältnis von Männern und Frauen in dem Gremium<br />

geachtet wer<strong>den</strong> (Art. 5 Abs. 2 GO). Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Zusammensetzung der Mitglieder regelt Art. 16 Abs. 5 Satz<br />

3 GO. Die beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

kirchlicher Institutionen und Einrichtungen zusammen mit<br />

<strong>den</strong> Pfarrerinnen und Pfarrerin müssen im GKR in der Minderheit<br />

sein.<br />

Beispiel:<br />

Der GKR der St. Hoffnungsgemeinde hat zehn Mitglieder,<br />

davon zwei Pfarrer, die automatisch GKR-Mitglieder sind. Die<br />

Hälfte der Mitglieder beträgt fünf, also dürfen höchstens vier<br />

beruflich in der Kirche Tätige Mitglied in diesem GKR sein<br />

(Art. 16 Abs. 5 Satz 2 GO). Zwei Stellen sind bereits durch die<br />

Pfarrer besetzt, also dürfen höchstens zwei Älteste beruflich<br />

Mitarbeitende der Kirche sein.<br />

1.3.2 Wählbarkeit<br />

Wählbarkeit<br />

Nach Art. 19 Abs. 2 GO sind Personen nicht wählbar, die …<br />

… in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur betreffen<strong>den</strong><br />

Kirchengemeinde stehen (d.h. auch geringfügig Beschäf -<br />

tigte, aber nicht Honorarkräfte);<br />

… mit einem beruflichen Dienst in der betreffen<strong>den</strong><br />

Kirchen gemeinde beauftragt sind (kreis- oder landeskirch -<br />

liche Angestellte mit einem anteiligen Dienstauftrag in der<br />

Gemeinde) oder<br />

… mit pfarramtlichen Diensten in der betreffen<strong>den</strong> Kirchengemeinde<br />

beauftragt sind oder waren („pfarramtliche<br />

Dienste“ sind nur solche Tätigkeiten, die im Rahmen einer<br />

(beruflichen oder ehrenamtlichen) umfassen<strong>den</strong> pfarramt -<br />

lichen Versorgung auf der Grundlage der Ordination ge -<br />

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