Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_Handbuch_2013_12_gkr_Handbuch_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 183 4.2 Ökumene und kirchliche Zusammenschlüsse menwachsenden Europa und zu einem verantwortlichen Umgang mit der anvertrauten Schöpfung leisten. In den nachfolgenden Abschnitten werden die kirchlichen Zusammenschlüsse kurz vorgestellt, in denen die Landeskirche unmittelbar oder durch die EKD vertreten in der Ökumene mitwirkt. 4.2.2 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist „die Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen“ (Grundordnung der EKD). Ihr gehören alle Landeskirchen sowie die Union Evangelischer Kirchen (UEK, s.u.) an. Angegliedert sind die Herrnhuter Brüdergemeine und der Bund Evangelisch-reformierter Gemeinden Deutschlands. Die EKD ist selbst Körperschaft des öffent - lichen Rechts, ihr Sitz ist Hannover. Jedes Mitglied einer Landeskirche ist zugleich Mitglied der EKD. Wichtig ist, dass zwischen allen Gliedkirchen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht; die Ordination und ordnungsgemäß vollzogene Amtshandlungen werden in allen Gliedkirchen anerkannt. Die EKD trägt zur Rechtseinheit zwischen den Landeskirchen bei (z.B. beim kirchlichen Mitgliedschaftsrecht, Datenschutzrecht, Pfarrerdienstrecht) und nimmt kirchliche Aufgaben wahr, die über die landeskirchlichen Grenzen hinausgehen (z.B. Seelsorge in der Bundeswehr und im Bundesgrenzschutz, ökumenische Zusammenschlüsse, Förderung der deutschen Auslandsgemeinden). Die EKD vertritt den deutschen Protestantismus gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union. Hierzu unterhält sie Dienststellen in Berlin und Brüssel. In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (s.u.), in der Konferenz Europäischer Kirchen (s.u.) und im Ökumenischen Rat der Kirchen (s.u.) arbeitet sie für die Gliedkirchen mit. Landeskirchen Union Evangelischer Kirchen (UEK, s.u.) Herrnhuter Brüdergemeine Bund Evangelischreformierter Gemeinden Deutschlands 183

gkr_Handbuch_2013_12_gkr_Handbuch_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 184 Teil 4: Über die Gemeinde hinaus Organe der EKD sind die Synode, die jährlich tagt, und der Rat. 4.2.3 Union evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) Zusammenschluss der Evangelischen Kirche der Union Mitgliedskirchen In der Union evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) sind unierte, lutherische und reformierte Kirchen in der EKD miteinander verbunden. Sie ist ein Zusammenschluss der Evangelischen Kirche der Union (EKU, Zusammenfassung der ehemals preußischen Provinzialkirchen, zu denen auch die Vorgänger unserer heutigen Landeskirche gehörten) und der Arnholdshainer Konferenz (einer Vorläuferorganisation von 1967-2003). Die UEK dient der Gemeinsamkeit ihrer zwölf Mitgliedskirchen, verbunden durch das reformatorische Be - kenntnis, durch liturgische und kirchenrechtliche Übereinstimmungen. Ihr Anliegen ist eine Stärkung der Einheit der EKD. Die Verwaltungsaufgaben werden vom Amt der UEK wahrgenommen, das in das Kirchenamt der EKD integriert ist. Die Mitglieder des synodalen Leitungsgremiums der UEK, der Vollkonferenz, sind im Wesentlichen die Synodalen aus den Mitgliedskirchen der UEK in der Synode der EKD. 4.2.4 Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa – Leuenberger Kirchengemeinschaft (GEKE) Leuenberger Konkordie Die Kirchen, die die Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie von 1973, in Auszügen im Evangelischen Gesangbuch Nr. 811) unterzeichnet haben, bilden eine Kirchengemeinschaft. Sie besteht zwischen lutherischen, reformierten und unierten Kirchen sowie den ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder. 105 Kirchen aus über 30 Ländern in Europa und Südamerika haben die Leuenber- 184

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4.2 Ökumene und kirchliche Zusammenschlüsse<br />

menwachsen<strong>den</strong> Europa und zu einem verantwortlichen<br />

Umgang mit der anvertrauten Schöpfung leisten. In <strong>den</strong><br />

nachfolgen<strong>den</strong> Abschnitten wer<strong>den</strong> die kirchlichen Zusammenschlüsse<br />

kurz vorgestellt, in <strong>den</strong>en die Landeskirche<br />

unmittelbar oder durch die EKD vertreten in der Ökumene<br />

mitwirkt.<br />

4.2.2 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)<br />

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist „die<br />

Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten<br />

Gliedkirchen“ (Grundordnung der EKD). Ihr gehören alle Landeskirchen<br />

sowie die Union Evangelischer Kirchen (UEK,<br />

s.u.) an. Angegliedert sind die Herrnhuter Brüdergemeine<br />

und der Bund Evangelisch-reformierter Gemein<strong>den</strong><br />

Deutschlands. Die EKD ist selbst Körperschaft des öffent -<br />

lichen Rechts, ihr Sitz ist Hannover. Jedes Mitglied einer<br />

Landeskirche ist zugleich Mitglied der EKD. Wichtig ist, dass<br />

zwischen allen Gliedkirchen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft<br />

besteht; die Ordination und ordnungsgemäß<br />

vollzogene Amtshandlungen wer<strong>den</strong> in allen Gliedkirchen<br />

anerkannt. Die EKD trägt zur Rechtseinheit zwischen <strong>den</strong><br />

Landeskirchen bei (z.B. beim kirchlichen Mitgliedschaftsrecht,<br />

Datenschutzrecht, Pfarrerdienstrecht) und nimmt<br />

kirchliche Aufgaben wahr, die über die landeskirchlichen<br />

Grenzen hinausgehen (z.B. Seelsorge in der Bundeswehr<br />

und im Bundesgrenzschutz, ökumenische Zusammenschlüsse,<br />

Förderung der deutschen Auslandsgemein<strong>den</strong>).<br />

Die EKD vertritt <strong>den</strong> deutschen Protestantismus gegenüber<br />

der Bundesregierung und der Europäischen Union. Hierzu<br />

unterhält sie Dienststellen in Berlin und Brüssel. In der<br />

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (s.u.), in der Konferenz<br />

Europäischer Kirchen (s.u.) und im Ökumenischen<br />

Rat der Kirchen (s.u.) arbeitet sie <strong>für</strong> die Gliedkirchen mit.<br />

Landeskirchen<br />

Union Evangelischer<br />

Kirchen (UEK, s.u.)<br />

Herrnhuter Brüdergemeine<br />

Bund Evangelischreformierter<br />

Gemein<strong>den</strong><br />

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