Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 4: Über die Gemeinde hinaus<br />
4.1.4 Organe der Landeskirche<br />
Lan des synode<br />
Kirchen leitung<br />
Konsistorium<br />
Das „Parlament“ auf der landeskirchlichen Ebene ist die<br />
Lan des synode, die wie die Kreissynode im Regelfall zweimal<br />
im Jahr zusammentritt. Die Landessynode beschließt<br />
die Kirchengesetze und <strong>den</strong> Haushalt. Sie wählt u.a. die<br />
Bischöfin sowie <strong>den</strong> Präsi<strong>den</strong>ten des Konsistoriums. Dem<br />
Kreiskirchenrat entspricht bei der Landeskirche die Kirchen -<br />
leitung. Ihr Vorsitzender ist der Bischof. Das Konsistorium<br />
nimmt sowohl reine Verwaltungsaufgaben als auch kirchen -<br />
leitende Aufgaben, insbesondere die Pfarrstellenbesetzung,<br />
wahr. Es bereitet die Sitzungen der Kirchenleitung vor und<br />
führt ihre Beschlüsse aus; es berät und unterstützt die<br />
Kirchen gemein<strong>den</strong> und die Kirchenkreise sowie die landeskirchlichen<br />
Einrichtungen und Werke bei der Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben. Weitere Aufgaben sind die Dienstaufsicht über<br />
die Pfarrerinnen und Pfarrer und die Rechtsaufsicht über<br />
die Kirchenkreise und Kirchengemein<strong>den</strong>. Bei der Aufsicht<br />
wirken die Kirchlichen Verwaltungsämter mit, sofern sich<br />
im Rahmen ihrer Tätigkeit Anlass hierzu bietet.<br />
Dr. Martin Richter<br />
4.2 Ökumene und kirchliche<br />
Zusammenschlüsse<br />
4.2.1 Ökumene in der Gemeinde und im Kirchenkreis<br />
Ökumene ist das Miteinander der Christen verschie<strong>den</strong>er<br />
Konfession, geistlicher Prägung oder geografischer Herkunft.<br />
Unser Christsein ist vor Ort geprägt von einer Nachbarschaft<br />
in geistlicher Vielfalt. Zugleich sind wir Teil einer<br />
weltweiten, in Christus versöhnten Gemeinschaft.<br />
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