Handbuch für den Gemeindekirchenrat
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 17<br />
1<br />
1.1 Der kirchliche Leitungsauftrag<br />
Der <strong>Gemeindekirchenrat</strong><br />
Ein Kennzeichen der evangelischen Kirche ist ihre Verfassung<br />
(Grundordnung), die vorsieht, dass alle Entscheidungen<br />
in ihr durch gewählte Gremien beschlossen wer<strong>den</strong>.<br />
Das beginnt in <strong>den</strong> Gemeindekirchenräten (Presbyterien),<br />
setzt sich fort in Kreis- und Landessynode, aus <strong>den</strong>en die<br />
Kreiskirchenräte und die Kirchenleitung gewählt wer<strong>den</strong>. Es<br />
gibt in <strong>den</strong> jeweiligen Gremien zwar „geborene“ Mitglieder<br />
(Geistliche), die aber nie die Mehrheit haben. So ist die Ordnung<br />
der evangelischen Kirche durchgängig eine presbyterial-synodale.<br />
Grundinformation<br />
Diese Art der Kirchenleitung nimmt ernst, dass der Heilige<br />
Geist nicht nur einem oder einer gegeben ist, sondern sich<br />
in der beständigen Beratung der Gemeindeglieder zum Nutzen<br />
aller durchsetzt. „Der Heilige Geist erbaut und leitet die<br />
Gemeinde durch vielfältige Gaben und Dienste. Sie dienen<br />
alle dem einen Amt, dem sich die Kirche verdankt und das<br />
ihr aufgetragen ist: die in Christus geschehene Versöhnung<br />
Gottes mit der Welt zu bezeugen und zur Versöhnung mit<br />
Gott zu rufen.“ (GO II, 2)<br />
Die in Christus geschehene Versöhnung in der Gestaltung<br />
der Gemeinde und Kirche auszudrücken, ist die bleibende<br />
Aufgabe aller kirchlicher Tätigkeiten und Strukturen. Die<br />
Leitung ist gefordert, <strong>den</strong> Zusammenhang von biblischer<br />
Tradition und gegenwärtiger kirchlicher Lehre deutlich zu<br />
machen. Hier haben alle Leitungsorgane ihr Thema und ihre<br />
17