Handbuch für den Gemeindekirchenrat
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 178<br />
Teil 4: Über die Gemeinde hinaus<br />
Dienstweg<br />
der Gemein<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> durch die Superinten<strong>den</strong>turen<br />
gebündelt und an die Landeskirche weitergeleitet. Damit<br />
dieser Informationsaustausch funktionieren kann, sollen<br />
alle Seiten <strong>den</strong> kirchlichen Dienstweg einhalten. Schreiben<br />
der Kirchenleitung und des Konsistoriums müssen über die<br />
Kirchenkreise an die Kirchengemein<strong>den</strong> gelangen, gleiches<br />
gilt <strong>für</strong> Schriftstücke der Kirchengemein<strong>den</strong>, die in die<br />
Gegenrichtung laufen. Auch bei anderen Kommunikationswegen<br />
(z.B. E-Mail, Fax) sollte darauf geachtet wer<strong>den</strong>, dass<br />
der Kirchenkreis einbezogen ist und mit gleicher Post (bei<br />
Emails z.B. durch „CC.“) informiert wird.<br />
4.1.2 Gestalt und Auftrag der Landeskirche<br />
Gemeinschaft<br />
der Kirchenkreise<br />
Die Evangelische Kirche Berlin-Bran<strong>den</strong>burg-schlesische<br />
Oberlausitz (im Folgen<strong>den</strong> Landeskirche genannt) ist<br />
– eben so wie die Kirchengemein<strong>den</strong> und Kirchenkreise –<br />
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Landes -<br />
kirche ist die Gemeinschaft der Kirchenkreise und Kirchengemein<strong>den</strong>.<br />
Damit diese Gemeinschaft handeln kann, hat<br />
auch die Landeskirche – wie alle kirchlichen Körperschaften<br />
– verschie<strong>den</strong>e Organe: Landessynode, Kirchenleitung, Konsistorium.<br />
Kirchen wer<strong>den</strong> durch ihre gemeinsame Be -<br />
kenntnisgrundlage gekennzeichnet. Die Landeskirche „ist<br />
eine evangelische Kirche der lutherischen Reformation. Sie<br />
um fasst überwiegend Gemein<strong>den</strong> mit lutherischem Be -<br />
kenntnis; ihr besonderer Charakter besteht in der Gemeinschaft<br />
kirch lichen Lebens mit <strong>den</strong> zu ihr gehören<strong>den</strong> reformierten<br />
und unierten Gemein<strong>den</strong>“ (Grundartikel I.6 der<br />
Grundordung).<br />
Neben der theologischen Arbeit und der Rechtssetzung<br />
nimmt die Landeskirche die Aufgaben wahr, die nicht sinnvoll<br />
allein von <strong>den</strong> Kirchenkreisen wahrgenommen wer<strong>den</strong><br />
178