Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_Handbuch_2013_12_gkr_Handbuch_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 173 3.11 Kindertagesstätten mäßig eine Elternkostenbeteiligung für die Essensversorgung vorgesehen. In Berlin sind dies aktuell 23 € monatlich, für Berechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT/Berlin-Pass) mindestens die häusliche Ersparnis, in Brandenburg maximal die Kosten einer Versorgung durch eine Fremdfirma zuzüglich Getränke und Frühstück bzw. Vesper, soweit die Kita diese stellt. Der Verband empfiehlt eine Orientierung an den jeweils ortsüblichen Gebührensatzungen bzw. Absprachen unter den kirchlichen Trägern, um eine Konkurrenz über den Preis zu vermeiden. Die Einziehung von Elternbeiträgen wird im Betreuungsvertrag geregelt und erfolgt durch den Kita-Träger in der Regel über das zuständige kirchliche Verwaltungsamt. Die Zahlungsüberwachung ist Aufgabe der Träger. Die öffentlichen Finanzierungsanteile werden in Berlin über die Senatsjugendverwaltung (ISBJ) überwiesen, in den Flächenländern sind monatliche Abschlagszahlungen durch Jugendamt bzw. Kommune üblich, die in Brandenburg pro Quartal belegungsabhängig angepasst werden und durch eine Spitzabrechnung nach Jahresabschluss ergänzt werden können. Gebührensatzungen öffentliche Finanzierungsanteile Im Freistaat Sachsen werden regelmäßig Landeszuschuss und kommunale Förderung zusammengefasst und durch Elternbeiträge und den vom Träger aufzubringenden Anteil von durchschnittlich 2 % der Betriebskosten ergänzt. In Sachsen und Brandenburg ist die jeweilige Kommune verpflichtet, den von Eltern und Träger nicht aufzubringenden Kostenanteil zu übernehmen. Über das Verfahren und die angemessene Höhe dieser Erstattungen werden Verein - barungen zwischen Kommune und Träger abgeschlossen. Zur besseren Personalsteuerung und gemeinsamen Nutzung von Ressourcen sind der Zusammenschluss von Trägern in Kirchenkreisen, Leistungsvereinbarungen auf Ebene Personalsteuerung 173

gkr_Handbuch_2013_12_gkr_Handbuch_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 174 Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde der Regionalen Kirchlichen Verwaltungsämter oder der Betrieb mehrerer Einrichtungen durch die regionalen Diakonischen Werke gute Wege. 3.11.7 Was tun, wenn .. . Wenn sich jemand (Eltern, Nachbarn) beim GKR über die Kita oder einzelne Mitarbeiter beschwert: Bevor Partei ergriffen wird, sollten die Betroffenen angehört werden. Im Gespräch mit allen Beteiligten können oft Konflikte geklärt und bereinigt werden. Beschwerden helfen häufig, Fehler zu erkennen und Abläufe zu verbessern – sie sind insofern durchaus willkommen. Dies sollte den Beschwerdeführern dann auch zurückgemeldet werden! Wenn die Kita renoviert oder der Spielplatz erneuert werden muss: Im Berliner Kostenblatt sind zur Ermittlung der Kosten - pauschale auch Mittel für bauliche Unterhaltung eingestellt worden; in den Finanzierungsregelungen der anderen beiden Bundesländer gehört dieser Teil in die Vereinbarungen zur Betriebskostenerstattung bzw. Nutzungsentschädigung/Miete. Insofern sollten auch im Kita-Haushalt solche Mittel vorgesehen sein. Darüber hinaus gilt die wirtschaftliche Gesamtverantwortung des Trägers. Die Kita nutzt in der Regel ein Gemeinde- Gebäude wie Kirche oder Gemeindehaus, für das Baumittel der Gemeinde und des Kirchenkreises in gleicher Weise verwendet werden können. Zurbaulichen Unterhaltung ge - hören: • Reparaturen am Gebäude • Umbauten aus konzeptionellen Gründen • Erhaltung oder Erneuerung des Spielgeländes 174

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Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

der Regionalen Kirchlichen Verwaltungsämter oder der<br />

Betrieb mehrerer Einrichtungen durch die regionalen Diakonischen<br />

Werke gute Wege.<br />

3.11.7 Was tun, wenn .. .<br />

Wenn sich jemand (Eltern, Nachbarn) beim GKR über die<br />

Kita oder einzelne Mitarbeiter beschwert:<br />

Bevor Partei ergriffen wird, sollten die Betroffenen angehört<br />

wer<strong>den</strong>. Im Gespräch mit allen Beteiligten können oft Konflikte<br />

geklärt und bereinigt wer<strong>den</strong>. Beschwer<strong>den</strong> helfen<br />

häufig, Fehler zu erkennen und Abläufe zu verbessern – sie<br />

sind insofern durchaus willkommen. Dies sollte <strong>den</strong><br />

Beschwerdeführern dann auch zurückgemeldet wer<strong>den</strong>!<br />

Wenn die Kita renoviert oder der Spielplatz erneuert wer<strong>den</strong><br />

muss:<br />

Im Berliner Kostenblatt sind zur Ermittlung der Kosten -<br />

pauschale auch Mittel <strong>für</strong> bauliche Unterhaltung eingestellt<br />

wor<strong>den</strong>; in <strong>den</strong> Finanzierungsregelungen der anderen bei<strong>den</strong><br />

Bundesländer gehört dieser Teil in die Vereinbarungen<br />

zur Betriebskostenerstattung bzw. Nutzungsentschädigung/Miete.<br />

Insofern sollten auch im Kita-Haushalt solche<br />

Mittel vorgesehen sein.<br />

Darüber hinaus gilt die wirtschaftliche Gesamtverantwortung<br />

des Trägers. Die Kita nutzt in der Regel ein Gemeinde-<br />

Gebäude wie Kirche oder Gemeindehaus, <strong>für</strong> das Baumittel<br />

der Gemeinde und des Kirchenkreises in gleicher Weise verwendet<br />

wer<strong>den</strong> können. Zurbaulichen Unterhaltung ge -<br />

hören:<br />

• Reparaturen am Gebäude<br />

• Umbauten aus konzeptionellen Grün<strong>den</strong><br />

• Erhaltung oder Erneuerung des Spielgeländes<br />

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