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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 173<br />

3.11 Kindertagesstätten<br />

mäßig eine Elternkostenbeteiligung <strong>für</strong> die Essensversorgung<br />

vorgesehen. In Berlin sind dies aktuell 23 € monatlich,<br />

<strong>für</strong> Berechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT/Berlin-Pass)<br />

mindestens die häusliche Ersparnis, in Bran<strong>den</strong>burg<br />

maximal die Kosten einer Versorgung durch eine<br />

Fremdfirma zuzüglich Getränke und Frühstück bzw. Vesper,<br />

soweit die Kita diese stellt.<br />

Der Verband empfiehlt eine Orientierung an <strong>den</strong> jeweils ortsüblichen<br />

Gebührensatzungen bzw. Absprachen unter <strong>den</strong><br />

kirchlichen Trägern, um eine Konkurrenz über <strong>den</strong> Preis zu<br />

vermei<strong>den</strong>. Die Einziehung von Elternbeiträgen wird im<br />

Betreuungsvertrag geregelt und erfolgt durch <strong>den</strong> Kita-Träger<br />

in der Regel über das zuständige kirchliche Verwaltungsamt.<br />

Die Zahlungsüberwachung ist Aufgabe der Träger.<br />

Die öffentlichen Finanzierungsanteile wer<strong>den</strong> in Berlin über<br />

die Senatsjugendverwaltung (ISBJ) überwiesen, in <strong>den</strong> Flächenländern<br />

sind monatliche Abschlagszahlungen durch<br />

Jugendamt bzw. Kommune üblich, die in Bran<strong>den</strong>burg pro<br />

Quartal belegungsabhängig angepasst wer<strong>den</strong> und durch<br />

eine Spitzabrechnung nach Jahresabschluss ergänzt wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Gebührensatzungen<br />

öffentliche<br />

Finanzierungsanteile<br />

Im Freistaat Sachsen wer<strong>den</strong> regelmäßig Landeszuschuss<br />

und kommunale Förderung zusammengefasst und durch<br />

Elternbeiträge und <strong>den</strong> vom Träger aufzubringen<strong>den</strong> Anteil<br />

von durchschnittlich 2 % der Betriebskosten ergänzt. In<br />

Sachsen und Bran<strong>den</strong>burg ist die jeweilige Kommune verpflichtet,<br />

<strong>den</strong> von Eltern und Träger nicht aufzubringen<strong>den</strong><br />

Kostenanteil zu übernehmen. Über das Verfahren und die<br />

angemessene Höhe dieser Erstattungen wer<strong>den</strong> Verein -<br />

barungen zwischen Kommune und Träger abgeschlossen.<br />

Zur besseren Personalsteuerung und gemeinsamen Nutzung<br />

von Ressourcen sind der Zusammenschluss von Trägern<br />

in Kirchenkreisen, Leistungsvereinbarungen auf Ebene<br />

Personalsteuerung<br />

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