Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.11 Kindertagesstätten<br />
mäßig eine Elternkostenbeteiligung <strong>für</strong> die Essensversorgung<br />
vorgesehen. In Berlin sind dies aktuell 23 € monatlich,<br />
<strong>für</strong> Berechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT/Berlin-Pass)<br />
mindestens die häusliche Ersparnis, in Bran<strong>den</strong>burg<br />
maximal die Kosten einer Versorgung durch eine<br />
Fremdfirma zuzüglich Getränke und Frühstück bzw. Vesper,<br />
soweit die Kita diese stellt.<br />
Der Verband empfiehlt eine Orientierung an <strong>den</strong> jeweils ortsüblichen<br />
Gebührensatzungen bzw. Absprachen unter <strong>den</strong><br />
kirchlichen Trägern, um eine Konkurrenz über <strong>den</strong> Preis zu<br />
vermei<strong>den</strong>. Die Einziehung von Elternbeiträgen wird im<br />
Betreuungsvertrag geregelt und erfolgt durch <strong>den</strong> Kita-Träger<br />
in der Regel über das zuständige kirchliche Verwaltungsamt.<br />
Die Zahlungsüberwachung ist Aufgabe der Träger.<br />
Die öffentlichen Finanzierungsanteile wer<strong>den</strong> in Berlin über<br />
die Senatsjugendverwaltung (ISBJ) überwiesen, in <strong>den</strong> Flächenländern<br />
sind monatliche Abschlagszahlungen durch<br />
Jugendamt bzw. Kommune üblich, die in Bran<strong>den</strong>burg pro<br />
Quartal belegungsabhängig angepasst wer<strong>den</strong> und durch<br />
eine Spitzabrechnung nach Jahresabschluss ergänzt wer<strong>den</strong><br />
können.<br />
Gebührensatzungen<br />
öffentliche<br />
Finanzierungsanteile<br />
Im Freistaat Sachsen wer<strong>den</strong> regelmäßig Landeszuschuss<br />
und kommunale Förderung zusammengefasst und durch<br />
Elternbeiträge und <strong>den</strong> vom Träger aufzubringen<strong>den</strong> Anteil<br />
von durchschnittlich 2 % der Betriebskosten ergänzt. In<br />
Sachsen und Bran<strong>den</strong>burg ist die jeweilige Kommune verpflichtet,<br />
<strong>den</strong> von Eltern und Träger nicht aufzubringen<strong>den</strong><br />
Kostenanteil zu übernehmen. Über das Verfahren und die<br />
angemessene Höhe dieser Erstattungen wer<strong>den</strong> Verein -<br />
barungen zwischen Kommune und Träger abgeschlossen.<br />
Zur besseren Personalsteuerung und gemeinsamen Nutzung<br />
von Ressourcen sind der Zusammenschluss von Trägern<br />
in Kirchenkreisen, Leistungsvereinbarungen auf Ebene<br />
Personalsteuerung<br />
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