Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.11 Kindertagesstätten<br />
❏ Landesrechtliche Regelungen im Freistaat Sachsen<br />
Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
(SächsKitaG) vom 01.01.2012 gilt <strong>für</strong> Kinderkrippen,<br />
Kindergärten und Horte sowie <strong>für</strong> Kindertages -<br />
pflege. Die Kindertageseinrichtungen sind dem Sächsischen<br />
Staatsministerium <strong>für</strong> Kultus und Sport zugeordnet.<br />
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz be -<br />
schränkt sich weiterhin auf die schon im SGB VIII festgeschriebene<br />
Spanne von der Vollendung des ersten Lebensjahres<br />
bis zum Schuleintritt. Zu <strong>den</strong> sächsischen Besonderheiten<br />
gehört auch <strong>für</strong> Kitas die Vermittlung und Pflege der<br />
sorbischen Sprache und Kultur in sorbischen Siedlungs -<br />
gebieten. Die Kindertagespflege ist allgemein anerkannt als<br />
Alternative zur Förderung in Kindertageseinrichtungen.<br />
Eltern haben <strong>den</strong> Betreuungsbedarf in der Regel sechs<br />
Monate im Voraus, bei der gewünschten Einrichtung und<br />
bei der Wohnortgemeinde anzumel<strong>den</strong>.<br />
Rechtsanspruch<br />
auf einen Kindergartenplatz<br />
Für die Betriebserlaubnis der Einrichtungen zur Kinder -<br />
tagesbetreuung ist das Landesjugendamt zuständig. Die<br />
räumlichen Anforderungen <strong>für</strong> eine Kindertageseinrichtung<br />
sind der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums<br />
<strong>für</strong> Soziales vom 2. Juni 2005 zu entnehmen.<br />
Betriebserlaubnis<br />
In der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung<br />
pädagogischer Fachkräfte wurde ein neuer Anspruch<br />
an die Qualifizierung und Fortbildung der pädagogischen<br />
Fachkräfte sowie der Leiterinnen gestellt. Danach sollen Leiterinnen<br />
von Kindertageseinrichtungen, die mehr als 70 Kinder<br />
betreuen, die Abschlüsse staatlich anerkannte Sozial -<br />
pädagogin, staatlich anerkannter Sozialpädagoge, staatlich<br />
anerkannte Sozialarbeiterin, staatlich anerkannter Sozial -<br />
arbeiter, staatlich anerkannte Heilpädagogin, staatlich aner-<br />
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