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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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3.11 Kindertagesstätten<br />

❏ Landesrechtliche Regelungen im Freistaat Sachsen<br />

Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

(SächsKitaG) vom 01.01.2012 gilt <strong>für</strong> Kinderkrippen,<br />

Kindergärten und Horte sowie <strong>für</strong> Kindertages -<br />

pflege. Die Kindertageseinrichtungen sind dem Sächsischen<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> Kultus und Sport zugeordnet.<br />

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz be -<br />

schränkt sich weiterhin auf die schon im SGB VIII festgeschriebene<br />

Spanne von der Vollendung des ersten Lebensjahres<br />

bis zum Schuleintritt. Zu <strong>den</strong> sächsischen Besonderheiten<br />

gehört auch <strong>für</strong> Kitas die Vermittlung und Pflege der<br />

sorbischen Sprache und Kultur in sorbischen Siedlungs -<br />

gebieten. Die Kindertagespflege ist allgemein anerkannt als<br />

Alternative zur Förderung in Kindertageseinrichtungen.<br />

Eltern haben <strong>den</strong> Betreuungsbedarf in der Regel sechs<br />

Monate im Voraus, bei der gewünschten Einrichtung und<br />

bei der Wohnortgemeinde anzumel<strong>den</strong>.<br />

Rechtsanspruch<br />

auf einen Kindergartenplatz<br />

Für die Betriebserlaubnis der Einrichtungen zur Kinder -<br />

tagesbetreuung ist das Landesjugendamt zuständig. Die<br />

räumlichen Anforderungen <strong>für</strong> eine Kindertageseinrichtung<br />

sind der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

<strong>für</strong> Soziales vom 2. Juni 2005 zu entnehmen.<br />

Betriebserlaubnis<br />

In der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung<br />

pädagogischer Fachkräfte wurde ein neuer Anspruch<br />

an die Qualifizierung und Fortbildung der pädagogischen<br />

Fachkräfte sowie der Leiterinnen gestellt. Danach sollen Leiterinnen<br />

von Kindertageseinrichtungen, die mehr als 70 Kinder<br />

betreuen, die Abschlüsse staatlich anerkannte Sozial -<br />

pädagogin, staatlich anerkannter Sozialpädagoge, staatlich<br />

anerkannte Sozialarbeiterin, staatlich anerkannter Sozial -<br />

arbeiter, staatlich anerkannte Heilpädagogin, staatlich aner-<br />

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