Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.11 Kindertagesstätten<br />
einbezogen wer<strong>den</strong> (neben <strong>den</strong> direkten Kita-Betriebskosten<br />
z.B. auch Verwaltungskosten, Fortbildung und Qualitäts -<br />
sicherung, Abschreibungen, sowie Beiträge zu Versicherungen<br />
und Verbän<strong>den</strong>).<br />
Die Kommune ist eigentlich verpflichtet, ein Gebäude <strong>für</strong><br />
die Kita zu stellen bzw. die Kosten <strong>für</strong> Betrieb und Unterhalt<br />
des Trägers zu tragen. Für Räume bzw. Gebäude, die von<br />
der Kita genutzt wer<strong>den</strong>, ist es üblich, Miete oder Nutzungsentschädigung<br />
zu vereinbaren (ortsübliche Mieten <strong>für</strong><br />
soziale Projekte und Pacht <strong>für</strong> Freiflächen). Damit gelten<br />
Kosten <strong>für</strong> größere Reparaturen, Abschreibung und die<br />
Erhaltung der Gebäude als abgegolten. Oft kann man sich<br />
nur auf eine Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung verständigen.<br />
In jedem Fall wird der Maßstab sparsamster, wirtschaftlicher<br />
Mittelverwendung bei der Abrechnung gefordert.<br />
Der Rechtsanspruch des Kindes auf Tagesbetreuung nach<br />
§ 1 richtet sich nach dem Alter des Kindes, einem besonderen<br />
Erziehungsbedarf sowie nach elternbezogenen Kriterien<br />
(z.B. Berufstätigkeit, Arbeitssuche) Er wird vom kommunalen<br />
Jugendamt oder der mit der Feststellung des<br />
Rechtsanspruchs beauftragten öffentlichen Behörde (kommunale<br />
Ebene) bescheinigt und ist Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />
öffentliche Finanzierung der Betreuungsleistung. Für die<br />
Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen muss dem<br />
zuständigen Jugendamt eine Kostenübernahmebescheinigung<br />
der Wohnort-Kommune durch die Eltern vorgelegt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Kinder, die bereits eine Kita besuchen, haben einen<br />
Bestandsschutz <strong>für</strong> mindestens sechs Stun<strong>den</strong> am Tag,<br />
auch wenn ihre Eltern beispielsweise zeitweise keine Arbeit<br />
haben.<br />
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