Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />
anspruch auf Tagesbetreuung, Aufgabenerfüllung und innere<br />
Struktur der Einrichtungen, Planung und Finanzierung<br />
des Angebotes.<br />
Für Betriebserlaubnis und Kapazitätsbemessung jeder Einrichtung<br />
sowie die Anerkennung beruflicher Abschlüsse im<br />
Einzelfall (Quereinsteiger) ist ab 2014 die Einrichtungsaufsicht<br />
im Bildungsministerium MBJS zuständig. Für die Finanzierung<br />
von 84 % des pädagogischen Personals, <strong>den</strong> Betrieb<br />
und die Bedarfsplanung ist der Landkreis bzw. die kreisfreie<br />
Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt)<br />
zuständig, die Betriebskosten in der Regel einschließlich der<br />
Finanzierung von Gebäudeerhalt oder -errichtung trägt die<br />
jeweilige Kommune (§ 16 KitaG). Der Landkreis kann <strong>für</strong> die<br />
Verteilung des Landeszuschuss Personaldurchschnitts -<br />
kosten im Landkreis ermitteln; er muss die Quartals-Stichtagsmeldungen<br />
zur Kita-Belegung <strong>für</strong> die Berechnung <strong>für</strong><br />
das notwendige pädagogische Personal als Basis annehmen.<br />
Die kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt,<br />
Gemeindeverband) übernimmt die weiteren Kosten <strong>für</strong><br />
Bewirtschaftung und Erhalt der Einrichtung, einschließlich<br />
des Wirtschaftspersonals. Sie kann diese auf Grundlage von<br />
ausgehandelten durchschnittlichen Platzkosten oder auf<br />
Basis einer Spitzabrechnung tun. Es ist geboten, Vereinbarungen<br />
mit der zuständigen Kommune oder kreisfreien Stadt<br />
abzuschließen, soweit keine entsprechen<strong>den</strong> Satzungen<br />
vorliegen. Das wird zunächst eine Finanzierungsverein -<br />
barung sein. Diese kann ergänzt wer<strong>den</strong> durch eine Vereinbarung<br />
über <strong>den</strong> Betrieb bzw. die Übernahme einer Kindertagesstätte<br />
bzw. einen Mietvertrag. In der Finanzierungsvereinbarung<br />
können Zuschüsse <strong>für</strong> belegte Plätze pro Quartal<br />
vereinbart wer<strong>den</strong>, die eine zuverlässige Planungsgrundlage<br />
<strong>für</strong> alle Seiten darstellen. Dabei müssen wirklich alle Kosten<br />
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