Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.11 Kindertagesstätten<br />
sitzgemeinde ihr Kind betreut wer<strong>den</strong> soll. Für <strong>den</strong> Fall, dass<br />
die Nachfrage nach Kita-Plätzen die Einrichtungskapazitäten<br />
übersteigt, muss der Träger Kriterien <strong>für</strong> die Platzvergabe<br />
festlegen z.B. Geschwisteranmeldung, soziale und pädagogische<br />
Kriterien, Anmeldezeitpunkt, Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde,<br />
Übereinstimmung von Elternerwartungen<br />
mit konzeptionellen Schwerpunkten.<br />
Grundsätzlich hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten<br />
Lebensjahr <strong>den</strong> Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung,<br />
Betreuung und Erziehung in einer Kita ohne Vorliegen<br />
besonderer Voraussetzungen. Bei Kindern unter einem Jahr<br />
sind Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder Arbeitssuche der<br />
Eltern regelmäßig bedarfsbegrün<strong>den</strong>d. Bei allen Kindern ab<br />
dem 3. Lebensjahr sind dies wichtige Kriterien <strong>für</strong> die Festsetzung<br />
der täglichen Betreuungsdauer. Da in Ballungs -<br />
räumen häufig dieselben Kinder in mehreren Kitas gleichzeitig<br />
auf Wartelisten vermerkt wer<strong>den</strong> können, plant das<br />
Land Berlin ein zentrales Vormerksystem. Kitas, die ihre Vormerkungen<br />
in das System einpflegen (lassen), könnten<br />
danach per Mausklick feststellen, ob <strong>für</strong> das Kind bereits in<br />
einer anderen Kita ein Gutschein registriert bzw. ein Vertrag<br />
geschlossen wurde. Dies erspart <strong>den</strong> Kita-Leitungen dann<br />
aufwändige Rückfragen bei der Platzvergabe.<br />
Rechtsanspruch<br />
❏ Rechtliche Regelungen im Land Bran<strong>den</strong>burg<br />
Die Regelungen tragen der Situation des Flächenlandes<br />
Bran<strong>den</strong>burg darin Rechnung, dass die Verantwortung <strong>für</strong><br />
Finanzierung und Steuerung neben der Landesebene die<br />
Einrichtungsträger sowie die kommunal Verantwortlichen<br />
mit <strong>den</strong> Landkreisen als Trägern der öffentlichen Jugendhilfe<br />
übernehmen müssen. Das Kindertagesstättengesetz<br />
(KitaG) gültige Fassung vom 20.03.2013 regelt <strong>den</strong> Rechts-<br />
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