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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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3.11 Kindertagesstätten<br />

sitzgemeinde ihr Kind betreut wer<strong>den</strong> soll. Für <strong>den</strong> Fall, dass<br />

die Nachfrage nach Kita-Plätzen die Einrichtungskapazitäten<br />

übersteigt, muss der Träger Kriterien <strong>für</strong> die Platzvergabe<br />

festlegen z.B. Geschwisteranmeldung, soziale und pädagogische<br />

Kriterien, Anmeldezeitpunkt, Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde,<br />

Übereinstimmung von Elternerwartungen<br />

mit konzeptionellen Schwerpunkten.<br />

Grundsätzlich hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten<br />

Lebensjahr <strong>den</strong> Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung,<br />

Betreuung und Erziehung in einer Kita ohne Vorliegen<br />

besonderer Voraussetzungen. Bei Kindern unter einem Jahr<br />

sind Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder Arbeitssuche der<br />

Eltern regelmäßig bedarfsbegrün<strong>den</strong>d. Bei allen Kindern ab<br />

dem 3. Lebensjahr sind dies wichtige Kriterien <strong>für</strong> die Festsetzung<br />

der täglichen Betreuungsdauer. Da in Ballungs -<br />

räumen häufig dieselben Kinder in mehreren Kitas gleichzeitig<br />

auf Wartelisten vermerkt wer<strong>den</strong> können, plant das<br />

Land Berlin ein zentrales Vormerksystem. Kitas, die ihre Vormerkungen<br />

in das System einpflegen (lassen), könnten<br />

danach per Mausklick feststellen, ob <strong>für</strong> das Kind bereits in<br />

einer anderen Kita ein Gutschein registriert bzw. ein Vertrag<br />

geschlossen wurde. Dies erspart <strong>den</strong> Kita-Leitungen dann<br />

aufwändige Rückfragen bei der Platzvergabe.<br />

Rechtsanspruch<br />

❏ Rechtliche Regelungen im Land Bran<strong>den</strong>burg<br />

Die Regelungen tragen der Situation des Flächenlandes<br />

Bran<strong>den</strong>burg darin Rechnung, dass die Verantwortung <strong>für</strong><br />

Finanzierung und Steuerung neben der Landesebene die<br />

Einrichtungsträger sowie die kommunal Verantwortlichen<br />

mit <strong>den</strong> Landkreisen als Trägern der öffentlichen Jugendhilfe<br />

übernehmen müssen. Das Kindertagesstättengesetz<br />

(KitaG) gültige Fassung vom 20.03.2013 regelt <strong>den</strong> Rechts-<br />

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