Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />
Qualitätsentwicklung<br />
Die entsprechen<strong>den</strong> Regelungen <strong>für</strong> das Land Bran<strong>den</strong>burg<br />
und <strong>den</strong> Freistaat Sachsen enthalten eher allgemeine Verpflichtungen<br />
zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung. Die<br />
Finanzierung und die Festlegung konkreter Anforderungen<br />
liegen in Bran<strong>den</strong>burg in der Verantwortung der Landkreise<br />
bzw. Kommunen. Eine vom Sächsischen Staatsministerium<br />
<strong>für</strong> Soziales erarbeitete Empfehlung zum Qualitätsmanagement<br />
in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen<br />
vom 5. Februar 2007 gibt Informationen zu Kriterien, Nachweis,<br />
Verantwortung und Rolle der Fachberatung.<br />
Der Fachverband empfiehlt hinsichtlich der Erlangung von<br />
Gütesiegeln und extern erworbenen Qualitätsnachweisen<br />
die Nutzung der Materialien zum Evangelischen Gütesiegel<br />
BETA und vermittelt die da<strong>für</strong> notwendigen Informationen<br />
und Kontakte.<br />
3.11.6 Eltern als Partner<br />
Öffnungszeiten<br />
Betreuungsanspruch<br />
Die täglichen Öffnungszeiten der Einrichtung, eventuelle<br />
Schließzeiten in <strong>den</strong> Ferien, an Brückentagen oder zur Teamfortbildung<br />
müssen bedarfsgerecht sein, vom Träger<br />
beschlossen wer<strong>den</strong> und sollen in der Konzeption niedergelegt<br />
wer<strong>den</strong>. Diese wird vor Abschluss des Betreuungsvertrages<br />
<strong>den</strong> Eltern zugänglich gemacht (auch in Kurzfassung).<br />
Die Einrichtung steht grundsätzlich allen Kindern offen,<br />
soweit die öffentliche Finanzierung durch einen Betreuungsanspruch<br />
gewährleistet ist. In Berlin ist die Be darfs be schei -<br />
nigung mit dem Kita-Gutschein verbun<strong>den</strong>, in Bran<strong>den</strong>burg<br />
und Sachsen mit der jeweiligen Zusage des finanzierungsverpflichteten<br />
Jugendamtes, in der Regel der Kommune. Die<br />
Erziehungsberechtigten können im Rahmen der verfügbaren<br />
Plätze entschei<strong>den</strong>, in welcher Kindertageseinrichtung oder<br />
Kindertagespflegestelle innerhalb oder außerhalb der Wohn-<br />
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