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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 166<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

Qualitätsentwicklung<br />

Die entsprechen<strong>den</strong> Regelungen <strong>für</strong> das Land Bran<strong>den</strong>burg<br />

und <strong>den</strong> Freistaat Sachsen enthalten eher allgemeine Verpflichtungen<br />

zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung. Die<br />

Finanzierung und die Festlegung konkreter Anforderungen<br />

liegen in Bran<strong>den</strong>burg in der Verantwortung der Landkreise<br />

bzw. Kommunen. Eine vom Sächsischen Staatsministerium<br />

<strong>für</strong> Soziales erarbeitete Empfehlung zum Qualitätsmanagement<br />

in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen<br />

vom 5. Februar 2007 gibt Informationen zu Kriterien, Nachweis,<br />

Verantwortung und Rolle der Fachberatung.<br />

Der Fachverband empfiehlt hinsichtlich der Erlangung von<br />

Gütesiegeln und extern erworbenen Qualitätsnachweisen<br />

die Nutzung der Materialien zum Evangelischen Gütesiegel<br />

BETA und vermittelt die da<strong>für</strong> notwendigen Informationen<br />

und Kontakte.<br />

3.11.6 Eltern als Partner<br />

Öffnungszeiten<br />

Betreuungsanspruch<br />

Die täglichen Öffnungszeiten der Einrichtung, eventuelle<br />

Schließzeiten in <strong>den</strong> Ferien, an Brückentagen oder zur Teamfortbildung<br />

müssen bedarfsgerecht sein, vom Träger<br />

beschlossen wer<strong>den</strong> und sollen in der Konzeption niedergelegt<br />

wer<strong>den</strong>. Diese wird vor Abschluss des Betreuungsvertrages<br />

<strong>den</strong> Eltern zugänglich gemacht (auch in Kurzfassung).<br />

Die Einrichtung steht grundsätzlich allen Kindern offen,<br />

soweit die öffentliche Finanzierung durch einen Betreuungsanspruch<br />

gewährleistet ist. In Berlin ist die Be darfs be schei -<br />

nigung mit dem Kita-Gutschein verbun<strong>den</strong>, in Bran<strong>den</strong>burg<br />

und Sachsen mit der jeweiligen Zusage des finanzierungsverpflichteten<br />

Jugendamtes, in der Regel der Kommune. Die<br />

Erziehungsberechtigten können im Rahmen der verfügbaren<br />

Plätze entschei<strong>den</strong>, in welcher Kindertageseinrichtung oder<br />

Kindertagespflegestelle innerhalb oder außerhalb der Wohn-<br />

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