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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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3.11 Kindertagesstätten<br />

das Land Berlin zur Verfügung gestellt. In Entsprechung<br />

dazu haben die Bran<strong>den</strong>burger Grundsätze elementarer<br />

Bildung sowie der Sächsische Bildungsplan <strong>für</strong> alle Kitas<br />

unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft Gültigkeit. Die<br />

Aussagen zu pädagogischem Grundverständnis, Haltung<br />

der Fachkräfte, Beobachtungs- und Dokumentationspflichten,<br />

aber auch zu <strong>den</strong> vielfältigen Bildungsdimensionen<br />

und -bereichen müssen in der regulären Arbeit, aber auch<br />

in der schriftlich niedergelegten und durch <strong>den</strong> Träger<br />

bestätigten Konzeption ihren Niederschlag fin<strong>den</strong>. Alle Kindertagesstätten<br />

haben, einen eigenständigen, alters- und<br />

entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und<br />

Erziehungsauftrag als familienergänzende Akteure zu erfüllen.<br />

Sprachförderung, Gesundheitserziehung, Entwicklung<br />

sozialer Kompetenzen, musisch-kulturelle Bildung, Förderung<br />

von Kreativität und Spiel, aber auch von mathematisch-<br />

naturwissenschaftlichen Kompetenzen, die Entwicklung<br />

von Respekt und Toleranz, religiöse und interkulturelle<br />

Bildung, Selbstwirksamkeit, Inklusion und Beteiligungsmöglichkeiten<br />

gehören <strong>für</strong> alle Einrichtungen und die dort<br />

geförderten Kinder zum Bildungs- und Erziehungsauftrag.<br />

Darüber hinausgehende konzeptionelle Schwerpunkte sind<br />

zulässig bzw. trägerspezifisch gewünscht.<br />

Grundsätze<br />

elementarer<br />

Bildung<br />

In Berlin sind die Trägerverbände und die Fachverwaltung<br />

des Landes in einem ständigen Prozess der Beratung und<br />

Weiterentwicklung der Qualitätsvereinbarung QVTAG. Alle<br />

Trägerinnen sind in Berlin verpflichtet, <strong>für</strong> die regelmäßig<br />

interne Evaluation jeder Einrichtung zu sorgen, sowie innerhalb<br />

von fünf Jahren mindestens eine externe Qualitätsfeststellung<br />

durchführen zu lassen. Zur Finanzierung der<br />

Kosten <strong>für</strong> externe Evaluation in <strong>den</strong> Jahren 2010-15 wurde<br />

ein Zuschlag von 10 € pro Platz und Jahr in das Kostenblatt<br />

integriert.<br />

QVTAG<br />

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