Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.11 Kindertagesstätten<br />
das Land Berlin zur Verfügung gestellt. In Entsprechung<br />
dazu haben die Bran<strong>den</strong>burger Grundsätze elementarer<br />
Bildung sowie der Sächsische Bildungsplan <strong>für</strong> alle Kitas<br />
unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft Gültigkeit. Die<br />
Aussagen zu pädagogischem Grundverständnis, Haltung<br />
der Fachkräfte, Beobachtungs- und Dokumentationspflichten,<br />
aber auch zu <strong>den</strong> vielfältigen Bildungsdimensionen<br />
und -bereichen müssen in der regulären Arbeit, aber auch<br />
in der schriftlich niedergelegten und durch <strong>den</strong> Träger<br />
bestätigten Konzeption ihren Niederschlag fin<strong>den</strong>. Alle Kindertagesstätten<br />
haben, einen eigenständigen, alters- und<br />
entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und<br />
Erziehungsauftrag als familienergänzende Akteure zu erfüllen.<br />
Sprachförderung, Gesundheitserziehung, Entwicklung<br />
sozialer Kompetenzen, musisch-kulturelle Bildung, Förderung<br />
von Kreativität und Spiel, aber auch von mathematisch-<br />
naturwissenschaftlichen Kompetenzen, die Entwicklung<br />
von Respekt und Toleranz, religiöse und interkulturelle<br />
Bildung, Selbstwirksamkeit, Inklusion und Beteiligungsmöglichkeiten<br />
gehören <strong>für</strong> alle Einrichtungen und die dort<br />
geförderten Kinder zum Bildungs- und Erziehungsauftrag.<br />
Darüber hinausgehende konzeptionelle Schwerpunkte sind<br />
zulässig bzw. trägerspezifisch gewünscht.<br />
Grundsätze<br />
elementarer<br />
Bildung<br />
In Berlin sind die Trägerverbände und die Fachverwaltung<br />
des Landes in einem ständigen Prozess der Beratung und<br />
Weiterentwicklung der Qualitätsvereinbarung QVTAG. Alle<br />
Trägerinnen sind in Berlin verpflichtet, <strong>für</strong> die regelmäßig<br />
interne Evaluation jeder Einrichtung zu sorgen, sowie innerhalb<br />
von fünf Jahren mindestens eine externe Qualitätsfeststellung<br />
durchführen zu lassen. Zur Finanzierung der<br />
Kosten <strong>für</strong> externe Evaluation in <strong>den</strong> Jahren 2010-15 wurde<br />
ein Zuschlag von 10 € pro Platz und Jahr in das Kostenblatt<br />
integriert.<br />
QVTAG<br />
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