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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 162<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

Die Vertretung, Vernetzung, Beratung und Förderung aller<br />

evangelischen Kindertageseinrichtungen geschieht nach<br />

dem Verständnis der Landeskirche durch <strong>den</strong> Kita-Fachverband<br />

VETK im Diakonischen Werk Berlin-Bran<strong>den</strong>burgschlesische<br />

Oberlausitz e.V. Die Träger evangelischer Kindertageseinrichtungen<br />

treten dem VETK als Mitglieder<br />

bei.<br />

❏ Landesrechtliche Regelungen <strong>für</strong> Berlin<br />

Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

und Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG<br />

vom 17.12.2009 (GVBl. S. 848)<br />

www.berlin.de/sen/familie/rechtsvorschriften<br />

vgl. Ausstattung mit pädagogischem Personal in § 11 und<br />

Verordnung über das Verfahren zur Gewährleistung eines<br />

bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen<br />

und Kindertagespflege und zur Personalausstattung<br />

(Kindertagesförderungsverordnung – VOKitaFöG)“ in Abhängigkeit<br />

von Anzahl, Alter und Betreuungsumfang der Kinder<br />

ausgeführt. Die hier vorgeschriebene Mindestausstattung<br />

ist durch <strong>den</strong> Träger unbedingt zu gewährleisten, darf<br />

jedoch vorübergehend um bis zu 5 % unterschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Rahmenvereinbarung über Finanzierung und Leistungs -<br />

sicherstellung der Tageseinrichtungen zwischen dem Land<br />

Berlin und der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände<br />

(RVTag),und über die Finanzierung der Kosten<br />

der vorschulischen Tagesbetreuung. Anerkannte Träger<br />

der freien Jugendhilfe, die Kindertagesbetreuungseinrichtungen<br />

betreiben müssen dieser Rahmenvereinbarung<br />

sowie der „Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen –<br />

QVTAG“ (s.u.) beitreten und wer<strong>den</strong> dann erst vom Land<br />

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