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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 159<br />

3.11 Kindertagesstätten<br />

(Kostenübernahme), Vorsorge <strong>für</strong> Qualitätssicherung,<br />

theologische und seelsorgliche Unterstützung der Mitarbeiterinnen,<br />

Einbeziehung in das Gemeindeleben, Fachaufsicht,<br />

Dienstaufsicht (Dienstordnung)<br />

• Auftrag und Aufgaben der Kita-Mitarbeiterinnen und des<br />

Kita-Ausschusses<br />

• Verantwortung des Kirchenkreises und der Landeskirche<br />

Bei Trägerschaft einer Kirchengemeinde ist der Haushaltsplan<br />

der Kindertagesstätte als abgegrenzter Teilhaushalt<br />

mit eigenen Einnahmen und eigenem Abschluss Bestandteil<br />

der Beschlussfassung zum Haushaltsplan der Gemeinde. Er<br />

sollte in Zusammenarbeit zwischen Gemeinde kirchen rat,<br />

Kindertagesstättenausschuss, Leitung der Kin dertages -<br />

stätte und Kirchlichem Verwaltungsamt festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Haushaltsplan<br />

Die Kirchenkreise bzw. Kirchenkreisverbände haben sich<br />

bezüglich der Einwerbung und Überwachung der Einnahmen<br />

häufig als Trägerverbünde organisiert. In unterschied -<br />

licher Weise wird auch ein Finanzausgleich unter <strong>den</strong> Trägern<br />

im Verbund praktiziert. Zudem gibt es oftmals auf Kirchenkreisebene<br />

bzw. Trägerverbundebene Regelungen<br />

bezüglich Vertretungsmitteln, Wirtschaftskräfteausstattung,<br />

Kosten <strong>für</strong> Qualitätssicherung.<br />

Trägerverbünde<br />

3.11.2 Finanzierung und Personal<br />

Die vertraglichen Zahlungen sind in Berlin berechnet an -<br />

hand der beim Träger eingelösten Kita-Gutscheine. Sie<br />

berücksichtigen monatlich unmittelbar alle Veränderungen,<br />

die durch „ISBJ“ (Integrierte Software Berlin Jugendhilfe)<br />

anhand der Gutscheindaten und der eingepflegten Änderungen<br />

gemeldet und berechnet sind. Im Land Bran<strong>den</strong>burg<br />

wer<strong>den</strong> quartalsweise Änderungen finanziell wirksam. Bei-<br />

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