Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.11 Kindertagesstätten<br />
(Kostenübernahme), Vorsorge <strong>für</strong> Qualitätssicherung,<br />
theologische und seelsorgliche Unterstützung der Mitarbeiterinnen,<br />
Einbeziehung in das Gemeindeleben, Fachaufsicht,<br />
Dienstaufsicht (Dienstordnung)<br />
• Auftrag und Aufgaben der Kita-Mitarbeiterinnen und des<br />
Kita-Ausschusses<br />
• Verantwortung des Kirchenkreises und der Landeskirche<br />
Bei Trägerschaft einer Kirchengemeinde ist der Haushaltsplan<br />
der Kindertagesstätte als abgegrenzter Teilhaushalt<br />
mit eigenen Einnahmen und eigenem Abschluss Bestandteil<br />
der Beschlussfassung zum Haushaltsplan der Gemeinde. Er<br />
sollte in Zusammenarbeit zwischen Gemeinde kirchen rat,<br />
Kindertagesstättenausschuss, Leitung der Kin dertages -<br />
stätte und Kirchlichem Verwaltungsamt festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />
Haushaltsplan<br />
Die Kirchenkreise bzw. Kirchenkreisverbände haben sich<br />
bezüglich der Einwerbung und Überwachung der Einnahmen<br />
häufig als Trägerverbünde organisiert. In unterschied -<br />
licher Weise wird auch ein Finanzausgleich unter <strong>den</strong> Trägern<br />
im Verbund praktiziert. Zudem gibt es oftmals auf Kirchenkreisebene<br />
bzw. Trägerverbundebene Regelungen<br />
bezüglich Vertretungsmitteln, Wirtschaftskräfteausstattung,<br />
Kosten <strong>für</strong> Qualitätssicherung.<br />
Trägerverbünde<br />
3.11.2 Finanzierung und Personal<br />
Die vertraglichen Zahlungen sind in Berlin berechnet an -<br />
hand der beim Träger eingelösten Kita-Gutscheine. Sie<br />
berücksichtigen monatlich unmittelbar alle Veränderungen,<br />
die durch „ISBJ“ (Integrierte Software Berlin Jugendhilfe)<br />
anhand der Gutscheindaten und der eingepflegten Änderungen<br />
gemeldet und berechnet sind. Im Land Bran<strong>den</strong>burg<br />
wer<strong>den</strong> quartalsweise Änderungen finanziell wirksam. Bei-<br />
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