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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 158<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

Begehung<br />

D<br />

Das sind Vorschriften der Bauaufsicht und des Gesundheitsamts,<br />

<strong>für</strong> Brandsicherheit und Unfallschutz. Die aufsichtliche<br />

Begehung wird in der Regel angekündigt durchgeführt,<br />

so dass immer eine Vertretung des Trägers sichergestellt<br />

wer<strong>den</strong> kann. Für die Erfüllung von Auflagen, die<br />

strikt zu beachten sind, ist letztlich immer der Träger der<br />

Kita verantwortlich.<br />

Wichtige weitere allgemeine Rechtsgrundlagen sind:<br />

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />

beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)<br />

Verordnung über Lebensmittelhygiene und zur Änderung<br />

der Lebensmittel-Transportbehälter-Verordnung (Lebensmittelhygiene-<br />

Verordnung – LMHV)<br />

Ausführungsvorschriften über die Brandsicherheit in Einrichtungen<br />

(Brandsicherheitsvorschriften – BSVE)<br />

Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz<br />

– MuSchG)<br />

Spezielle Regelungen<br />

Spezielle Regelungen nur <strong>für</strong> evangelische Kindertages -<br />

stätten hat die EKBO in einem Kirchengesetz und in der<br />

Rechtsverordnung niedergelegt (Kirchengesetz über die<br />

Kindertagesstättenarbeit der EKBO, KABl. 2007, S. 2; Rechtsverordnung<br />

über die Kindertagesstättenarbeit in der EKBO,<br />

KABl. 2007, S. 2).<br />

Die Hauptinhalte dieser bei<strong>den</strong> kirchlichen Vorschriften<br />

sind:<br />

• Grundsätzliches zur Kindertagesstättenarbeit<br />

• Einbindung der Kindertagesstättenarbeit in Kirche und<br />

Gemeinde<br />

• Evangelische Kindertagesstättenarbeit im Rahmen der<br />

freien Jugendhilfe und als wichtige gesellschaftliche Aufgabe<br />

• Verantwortung der Trägerin: Elternbeteiligung, Konzeptentwicklung,<br />

wirtschaftliche Gesamtverantwortung<br />

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