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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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3.11 Kindertagesstätten<br />

3.11.1 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien<br />

<strong>für</strong> evangelische Kitas<br />

Das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) regelt bundesweit<br />

das Kinder- und Jugendhilferecht, ist dem Landesrecht<br />

übergeordnet und enthält die rechtlichen Grundlagen<br />

der Kinder- und Jugendhilfe (früher KJHG) einschließlich der<br />

Erweiterungen der letzten Jahre im Kinderförderungsgesetzes<br />

(KiföG vom 10.12.2008) SGB VIII §§ 22–26. Die derzeit<br />

letzte Ergänzung erfolgte durch das Bundeskinderschutz -<br />

gesetz (BKiSchG vom 01.01.2012) SGB VIII §§ 8, 72 a, 43, 44,<br />

74, 79 u.a.). Geregelt sind im SGB VIII auch die Subsidiarität<br />

(Vorrangstellung der Angebote freier Träger der Jugendhilfe)<br />

und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, sowie die Beteiligungsrechte<br />

der Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft<br />

mit Auswirkungen auf die Ländergesetze und die<br />

landeskirchlichen Vorgaben. Elternbeteiligung ist zwingend<br />

vorgeschrieben und kann z.B. geschehen durch: Vertreterwahlen,<br />

Informationsmaterial der Kita, schriftliche Kurzkonzeption,<br />

Aushänge, Kita-Homepage. Die Wahl von Elternvertreterinnen<br />

und Elternvertretern muss regelmäßig erfolgen.<br />

Vorgesehen ist die Beteiligung der Elternvertretung bei der<br />

Entscheidung über allgemeine Regeln oder grundsätzliche<br />

Planungen.<br />

Elternbeteiligung<br />

Die staatliche Zulassung und Aufsicht über alle Kinder -<br />

tagesstätten liegt in Berlin bei der Senatsverwaltung, die <strong>für</strong><br />

Jugend und Familie zuständig ist, z.Zt. die: „Senatsverwaltung<br />

<strong>für</strong> Bildung, Jugend, Wissenschaft“. Die staatliche Kita-<br />

Aufsicht nimmt im Land Bran<strong>den</strong>burg und im Freistaat<br />

Sachsen das jeweilige Ministerium oder das Landesjugendamt<br />

beim Sächsischen Staatsministerium <strong>für</strong> Soziales wahr.<br />

Darüber hinaus gelten verbindliche landesgesetzliche Regelungen<br />

und Verwaltungsvorschriften.<br />

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