Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertages -<br />
stätte, die Geschäftsführung und Gemeindeleitung brauchen<br />
einander, um diesen Erwartungen entsprechen zu<br />
können.<br />
Zusammenwirken<br />
Dieses Zusammenwirken kann auf vielen Wegen geschehen,<br />
zu nennen sind neben einem wöchentlichen Besuch<br />
der Pfarrerin/ des Pfarrers in der Kita die Bereitstellung<br />
religionspädagogischer Beratung <strong>für</strong> die Erzieher (Pfarrer,<br />
Kita-Fachberater im Kirchenkreis, Anregung einer Arbeitsgruppe),<br />
die Verankerung religionspädagogischer Inhalte in<br />
der Konzeption und in der Fortbildungsplanung der Kita die<br />
Teilnahme von Kita-Mitarbeiterinnen an <strong>den</strong> Planungsge -<br />
sprächen der Gemeinde die Mitgestaltung von Gemeindeveranstaltungen<br />
und besonderen Gottesdiensten Ausrichtung<br />
der Angebote der Gemeindearbeit auf die Bedürfnisse<br />
und Wünsche der Familien, die Mitwirkung von haupt- oder<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiten<strong>den</strong> der Gemeinde bei Elternaben<strong>den</strong>.<br />
Alles Vorstehende gilt auch angesichts der Tat -<br />
sache, dass aus Grün<strong>den</strong> wirtschaftlicher und administra -<br />
tiver Effizienz die Einzelträgerschaft einer Kirchengemeinde<br />
keineswegs mehr die einzige Organisationsform evangelischer<br />
Trägerschaft ist.<br />
Ob im rechtlichen Sinne die Kirchengemeinde selbst Träger<br />
ist oder eine andere evangelische Organisations- oder<br />
Rechtsform die Trägerschaft wahrnimmt: Immer ist es Trägeraufgabe,<br />
die Einbeziehung in das kirchliche Leben vor<br />
Ort“ zu unterstützen. „Vor Ort“, das ist die Kirchengemeinde,<br />
in der sich die Kita befindet, „auch wenn sie nicht selbst<br />
Träger … ist“ (§ 4 KKitaG, RS 110/160) – und da kommen Kirchenälteste<br />
in jedem Falle in die Verantwortung.<br />
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