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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 156<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertages -<br />

stätte, die Geschäftsführung und Gemeindeleitung brauchen<br />

einander, um diesen Erwartungen entsprechen zu<br />

können.<br />

Zusammenwirken<br />

Dieses Zusammenwirken kann auf vielen Wegen geschehen,<br />

zu nennen sind neben einem wöchentlichen Besuch<br />

der Pfarrerin/ des Pfarrers in der Kita die Bereitstellung<br />

religionspädagogischer Beratung <strong>für</strong> die Erzieher (Pfarrer,<br />

Kita-Fachberater im Kirchenkreis, Anregung einer Arbeitsgruppe),<br />

die Verankerung religionspädagogischer Inhalte in<br />

der Konzeption und in der Fortbildungsplanung der Kita die<br />

Teilnahme von Kita-Mitarbeiterinnen an <strong>den</strong> Planungsge -<br />

sprächen der Gemeinde die Mitgestaltung von Gemeindeveranstaltungen<br />

und besonderen Gottesdiensten Ausrichtung<br />

der Angebote der Gemeindearbeit auf die Bedürfnisse<br />

und Wünsche der Familien, die Mitwirkung von haupt- oder<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiten<strong>den</strong> der Gemeinde bei Elternaben<strong>den</strong>.<br />

Alles Vorstehende gilt auch angesichts der Tat -<br />

sache, dass aus Grün<strong>den</strong> wirtschaftlicher und administra -<br />

tiver Effizienz die Einzelträgerschaft einer Kirchengemeinde<br />

keineswegs mehr die einzige Organisationsform evangelischer<br />

Trägerschaft ist.<br />

Ob im rechtlichen Sinne die Kirchengemeinde selbst Träger<br />

ist oder eine andere evangelische Organisations- oder<br />

Rechtsform die Trägerschaft wahrnimmt: Immer ist es Trägeraufgabe,<br />

die Einbeziehung in das kirchliche Leben vor<br />

Ort“ zu unterstützen. „Vor Ort“, das ist die Kirchengemeinde,<br />

in der sich die Kita befindet, „auch wenn sie nicht selbst<br />

Träger … ist“ (§ 4 KKitaG, RS 110/160) – und da kommen Kirchenälteste<br />

in jedem Falle in die Verantwortung.<br />

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