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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 152<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

wasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus als Folge<br />

eines Einbruchdiebstahls geschützt. Erfasst wer<strong>den</strong> u.a. die<br />

gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung,<br />

Kult- und Kunstgegenstände (mit Begrenzungen in<br />

<strong>den</strong> Entschädigungssummen) sowie Gebrauchsgegenstände<br />

der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiten<strong>den</strong> und der<br />

Besucherinnen und Besucher.<br />

Diebstähle sind jedoch nur versichert, soweit der Täter in<br />

ein verschlossenes Gebäude oder einen verschlossenen<br />

Raum einbricht, ein verschlossenes Behältnis aufbricht<br />

oder zum Zwecke des Diebstahls Gewalt gegen Personen<br />

androht oder ausübt.<br />

3.10.2.3 Anwendungsbereich der Haftpflichtversicherungen<br />

Der Haftpflichtversicherungsschutz greift ein, wenn eine<br />

Person einem Dritten durch schuldhaftes Handeln einen<br />

Scha<strong>den</strong> zufügt, der zivilrechtliche Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche<br />

des Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />

gegen <strong>den</strong> Schädiger begründet. Die Versicherung<br />

erfüllt berechtigte Ersatzansprüche und wehrt unberechtigte<br />

Ansprüche ab. Insofern erfüllt sie die Funktion einer<br />

Rechtsschutzversicherung, die ansonsten in <strong>den</strong> kirchlichen<br />

Versicherungsverträgen nicht enthalten ist. Nicht erfasst<br />

sind die eigenen Schä<strong>den</strong> sowie Kosten und Geldbußen, die<br />

im Rahmen eines Strafverfahrens anfallen.<br />

3.10.2.4 Betriebshaftpflichtversicherung<br />

Betriebshaftpflichtsammelversicherung<br />

Die Betriebshaftpflichtsammelversicherung greift bei ge -<br />

setzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter gegen die Landes-<br />

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