Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.10 Versicherungen<br />
<strong>den</strong>anzeigen) abgerufen wer<strong>den</strong> können. Eine vorherige<br />
telefonische Scha<strong>den</strong>smeldung bei der Ecclesia GmbH<br />
empfiehlt sich. Für Zwecke der Beweissicherung ist es von<br />
Vorteil, Fotos des Scha<strong>den</strong>s zu fertigen, deren Kosten allerdings<br />
nicht ersetzt wer<strong>den</strong>. Arbeiten zur Scha<strong>den</strong>sbe -<br />
hebung dürfen erst nach Zustimmung des Versicherers<br />
erfolgen.<br />
3.10.2 Wichtige Praxisbausteine<br />
3.10.2.1 Gebäudeversicherungen<br />
Gebäude, die im Eigentum der oben genannten kirchlichen<br />
Gliederungen und Einrichtungen stehen oder bei <strong>den</strong>en sich<br />
die kirchliche Körperschaft im Falle der Anmietung vertraglich<br />
zur Übernahme der Gebäudeversicherung verpflichtet<br />
hat, sind durch einen Gebäudesammelversicherungsvertrag<br />
gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser und Sturm zum<br />
gleiten<strong>den</strong> Neuwert versichert. Gebäudebestandteile, wozu<br />
z.B. Glocken, Glockenstühle, Kanzeln, Altäre und fest eingebaute<br />
Orgeln zählen, sind vom Versicherungsschutz miterfasst.<br />
Bei der Leitungswasserversicherung ist zu beachten,<br />
dass im Bereich der früheren Evangelischen Kirche in Berlin-Bran<strong>den</strong>burg<br />
(EKiBB) ein Selbstbehalt von 1.500 € je<br />
Scha<strong>den</strong>sfall besteht. Der Selbstbehalt kann durch einen<br />
Zusatzvertrag abgelöst wer<strong>den</strong>, der durch <strong>den</strong> Kirchenkreis<br />
oder die Kirchengemeinde abgeschlossen wer<strong>den</strong> muss.<br />
Ansprechpartnerin ist die Ecclesia GmbH.<br />
3.10.2.2 Inventarversicherungen<br />
Das bewegliche Eigentum ist durch einen Inventarsammelversicherungsvertrag<br />
gegen die Gefahren Feuer, Leitungs-<br />
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