Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 146<br />
Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />
<strong>für</strong> andere als <strong>für</strong> unmittelbar kirchliche Zwecke nutzen.<br />
Zum Zugriff auf das Meldewesenprogramm zugeteilte Passwörter<br />
sind vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende<br />
Verpflichtungserklärung sollte zu <strong>den</strong> Akten genommen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
D<br />
Weiterführende Tipps / Links / Praxismaterialien<br />
Die wichtigsten kirchlichen Rechtsgrundlagen sind:<br />
• Kirchengesetz über die Kirchenmitgliedschaft, das kirchliche<br />
Meldewesen und <strong>den</strong> Schutz der Daten der Kirchenmitglieder<br />
(RS 62)<br />
• Verordnung über die in das Gemeindegliederverzeichnis<br />
aufzunehmen<strong>den</strong> Daten der Kirchenmitglieder mit ihren<br />
Familienangehörigen (RS 64) und Verwaltungsvorschrift<br />
zur Ausführung der Verordnung (RS 65)<br />
Anträge auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen <strong>für</strong> das<br />
elektronische Meldewesenverfahren KirA sind über das<br />
zuständige Kirchliche Verwaltungsamt zu stellen.<br />
Informationen zu <strong>den</strong> Schulungsangeboten der ECKD GmbH<br />
zu KirA sind bei deren Berliner Niederlassung, Herrn Hartwig<br />
Greve, meldewesen@eckd.de, Tel. 05 61/40 04 44 00 erhältlich.<br />
Dr. Arne Ziekow<br />
3.9 Archiv- und Kirchenbuchwesen<br />
3.9.1 Grundinformationen<br />
Das Archivwesen ist zusammen mit der Registratur und<br />
Aktenführung Teil der Schriftgutverwaltung und wichtiger<br />
Teil einer geordneten Geschäftsführung in der Kirchengemeinde.<br />
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