Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.7 Friedhofswesen<br />
die ihm entstan<strong>den</strong>en Kosten zu erstatten. Weist das Konsistorium<br />
<strong>den</strong> Widerspruch zurück, steht dem Widerspruchsführer<br />
der Rechtsweg zu <strong>den</strong> staatlichen Verwaltungsgerichten<br />
offen. Beklagter im Gerichtsverfahren ist<br />
der einzelne Friedhofsträger.<br />
Der Friedhofshaushalt ist separat zu führen und muss sich<br />
in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen. Einnahmen aus<br />
Gebühren dürfen nicht zu allgemeinen Zwecken der Kirchengemeinde<br />
herangezogen wer<strong>den</strong>. Erreichen die<br />
Gebühren eine unvertretbare Höhe, sollen bei <strong>den</strong> Kommunalgemein<strong>den</strong><br />
Zuschüsse beantragt wer<strong>den</strong>.<br />
Friedhofshaushalt<br />
Wer Träger eines Friedhofes ist, muss nicht zugleich auch<br />
Eigentümer des Friedhofsgrundstückes sein – Grundeigentum<br />
und Friedhofsträgerschaft können also auseinanderfallen.<br />
Dies eröffnet die Möglichkeit, die Trägerschaft von solchen<br />
Friedhöfen, deren Unterhaltung die Kirchengemeinde<br />
nicht mehr leisten kann, durch Verhandlungen mit der Kommunalgemeinde<br />
auf diese zu übertragen, ohne dass deshalb<br />
auch das Eigentum am Friedhofsgrundstück abgegeben<br />
wer<strong>den</strong> müsste. Entsprechende Musterverträge können<br />
beim Konsistorium angefordert wer<strong>den</strong>.<br />
Grundeigentum und<br />
Friedhofsträgerschaft<br />
Sofern sich auf einem Friedhof Kriegsgräber befin<strong>den</strong>,<br />
steht dem Friedhofsträger wegen des damit verbun<strong>den</strong>en<br />
ewigen Ruherechts eine Entschädigung nach dem Gräbergesetz<br />
(RS 608), die sogenannte Ruherechtsentschädigung,<br />
zu. Entsprechende Anträge sind in Berlin bei der Senatsverwaltung<br />
<strong>für</strong> Stadtentwicklung, in Bran<strong>den</strong>burg beim<br />
Ministerium des Innern und in Sachsen beim Staatsministerium<br />
<strong>für</strong> Soziales zu stellen. Der Anspruch auf Ruherechtsentschädigung<br />
besteht neben einer eventuell durch<br />
die Kommune gezahlten Pauschale <strong>für</strong> die Pflege der<br />
Kriegsgräber.<br />
Ruherechtsentschädigung<br />
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