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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 137<br />

3.6 Grundvermögen<br />

Bei der Entscheidung über <strong>den</strong> Zuschlag zugunsten eines<br />

Pachtinteressenten <strong>für</strong> landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />

• Sicherung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung durch<br />

<strong>den</strong> Pachtinteressenten<br />

• Regionale Herkunft des Pachtinteressenten<br />

• Höhe des Pachtpreisangebotes<br />

• Kirchenzugehörigkeit<br />

• Soziale Aspekte<br />

• z.B. Ist insbesondere die Fläche zur Existenzsicherung<br />

des Pachtinteressenten erforderlich?<br />

Wenn eine Kirchengemeinde beabsichtigt, sich von einem<br />

Gebäude oder einem bebauten Grundstück zu trennen, ist<br />

zunächst zu prüfen, ob ein Interessent <strong>für</strong> die Bestellung<br />

eines Erbbaurechts gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann. Erst wenn dies<br />

in einem Zeitraum von ca. einem Jahr nicht gelingt, kann<br />

auch die Veräußerung des bebauten Grundstückes sachgerecht<br />

sein.<br />

Weiterführende Tipps / Links / Praxismaterialien:<br />

Wichtige Regelungen: §§ 66, 87, 88, 89 HKVG und Rechtsverordnung<br />

zum HKVG<br />

Unterstützung bei der Suche nach Interessenten <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Abschluss von Erbbaurechtsverträgen bzw. Käufer ist über<br />

www.kirchengrundstuecke.de zu fin<strong>den</strong><br />

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