Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 137<br />
3.6 Grundvermögen<br />
Bei der Entscheidung über <strong>den</strong> Zuschlag zugunsten eines<br />
Pachtinteressenten <strong>für</strong> landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />
• Sicherung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung durch<br />
<strong>den</strong> Pachtinteressenten<br />
• Regionale Herkunft des Pachtinteressenten<br />
• Höhe des Pachtpreisangebotes<br />
• Kirchenzugehörigkeit<br />
• Soziale Aspekte<br />
• z.B. Ist insbesondere die Fläche zur Existenzsicherung<br />
des Pachtinteressenten erforderlich?<br />
Wenn eine Kirchengemeinde beabsichtigt, sich von einem<br />
Gebäude oder einem bebauten Grundstück zu trennen, ist<br />
zunächst zu prüfen, ob ein Interessent <strong>für</strong> die Bestellung<br />
eines Erbbaurechts gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann. Erst wenn dies<br />
in einem Zeitraum von ca. einem Jahr nicht gelingt, kann<br />
auch die Veräußerung des bebauten Grundstückes sachgerecht<br />
sein.<br />
Weiterführende Tipps / Links / Praxismaterialien:<br />
Wichtige Regelungen: §§ 66, 87, 88, 89 HKVG und Rechtsverordnung<br />
zum HKVG<br />
Unterstützung bei der Suche nach Interessenten <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
Abschluss von Erbbaurechtsverträgen bzw. Käufer ist über<br />
www.kirchengrundstuecke.de zu fin<strong>den</strong><br />
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