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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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3.6 Grundvermögen<br />

del in unserer Landeskirche kommt diesen Einnahmen<br />

künftig wachsende Bedeutung zu. Damit eine Einbeziehung<br />

der Flurstücke in Bebauungsplanverfahren, Abrundungs -<br />

satzungen oder in Windparks etc. erfolgen kann oder um<br />

bei einer bereits bestehen<strong>den</strong> Nutzung durch Dritte eine<br />

nicht vertragsgerechte Nutzung zu erkennen, müssen die<br />

Kirchenältesten <strong>den</strong> Grundstücksbestand sowie die Lage<br />

der Grundstücke kennen und sie regelmäßig begehen.<br />

Der Bestellung von Erbbaurechten kommt bei der Bewirtschaftung<br />

von Grundstücken eine besondere Bedeutung zu.<br />

Durch die Bestellung eines Erbbaurechtes wird Dritten die<br />

Möglichkeit eingeräumt, auf einem kircheneigenen Grundstück<br />

ein Gebäude (z.B. ein Eigenheim) zu errichten. Durch<br />

eine Anpassungsklausel im Erbbaurechtsvertrag wird<br />

sichergestellt, dass die Kirchengemeinde während der<br />

gesamten Laufzeit <strong>den</strong> gleichen Wert <strong>für</strong> die Zurverfügungstellung<br />

des Grundstückes erhält. Die Bestellung von Erbbaurechten<br />

ist <strong>für</strong> unbebaute ebenso wie <strong>für</strong> bereits bebaute<br />

Grundstücke möglich.<br />

Erbbaurecht<br />

Viele Kirchengemein<strong>den</strong> verfügen über einen eigenen Waldbestand.<br />

Auch der Wald bietet Potentiale zur nachhaltigen<br />

wirtschaftlichen Nutzung. Gleichzeitig ist darauf zu achten,<br />

dass von ihm keine Gefahren <strong>für</strong> Dritte z.B. Waldbesuchern<br />

und Verkehrsteilnehmern ausgehen. Die Einbringung der<br />

Flächen in eine kirchliche Waldgemeinschaft oder dort, wo<br />

solche nicht vorhan<strong>den</strong> sind, in eine Forstbetriebsgemeinschaft,<br />

gibt <strong>den</strong> waldbesitzen<strong>den</strong> Kirchengemein<strong>den</strong> die<br />

Möglichkeit, dass beide genannten Aspekte berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong> können. Neben der Holznutzung können Waldflächen<br />

evtl. auch zum Vertragsnaturschutz, <strong>für</strong> Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen oder <strong>für</strong> die Erzeugung von Win<strong>den</strong>ergie<br />

genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Waldbestand<br />

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