Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.6 Grundvermögen<br />
del in unserer Landeskirche kommt diesen Einnahmen<br />
künftig wachsende Bedeutung zu. Damit eine Einbeziehung<br />
der Flurstücke in Bebauungsplanverfahren, Abrundungs -<br />
satzungen oder in Windparks etc. erfolgen kann oder um<br />
bei einer bereits bestehen<strong>den</strong> Nutzung durch Dritte eine<br />
nicht vertragsgerechte Nutzung zu erkennen, müssen die<br />
Kirchenältesten <strong>den</strong> Grundstücksbestand sowie die Lage<br />
der Grundstücke kennen und sie regelmäßig begehen.<br />
Der Bestellung von Erbbaurechten kommt bei der Bewirtschaftung<br />
von Grundstücken eine besondere Bedeutung zu.<br />
Durch die Bestellung eines Erbbaurechtes wird Dritten die<br />
Möglichkeit eingeräumt, auf einem kircheneigenen Grundstück<br />
ein Gebäude (z.B. ein Eigenheim) zu errichten. Durch<br />
eine Anpassungsklausel im Erbbaurechtsvertrag wird<br />
sichergestellt, dass die Kirchengemeinde während der<br />
gesamten Laufzeit <strong>den</strong> gleichen Wert <strong>für</strong> die Zurverfügungstellung<br />
des Grundstückes erhält. Die Bestellung von Erbbaurechten<br />
ist <strong>für</strong> unbebaute ebenso wie <strong>für</strong> bereits bebaute<br />
Grundstücke möglich.<br />
Erbbaurecht<br />
Viele Kirchengemein<strong>den</strong> verfügen über einen eigenen Waldbestand.<br />
Auch der Wald bietet Potentiale zur nachhaltigen<br />
wirtschaftlichen Nutzung. Gleichzeitig ist darauf zu achten,<br />
dass von ihm keine Gefahren <strong>für</strong> Dritte z.B. Waldbesuchern<br />
und Verkehrsteilnehmern ausgehen. Die Einbringung der<br />
Flächen in eine kirchliche Waldgemeinschaft oder dort, wo<br />
solche nicht vorhan<strong>den</strong> sind, in eine Forstbetriebsgemeinschaft,<br />
gibt <strong>den</strong> waldbesitzen<strong>den</strong> Kirchengemein<strong>den</strong> die<br />
Möglichkeit, dass beide genannten Aspekte berücksichtigt<br />
wer<strong>den</strong> können. Neben der Holznutzung können Waldflächen<br />
evtl. auch zum Vertragsnaturschutz, <strong>für</strong> Ausgleichsund<br />
Ersatzmaßnahmen oder <strong>für</strong> die Erzeugung von Win<strong>den</strong>ergie<br />
genutzt wer<strong>den</strong>.<br />
Waldbestand<br />
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