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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 133<br />

3.5 Immobilien und Baumaßnahmen<br />

von Maßnahmen ohne Genehmigung kann zu hohen Ordnungswidrigkeitsstrafen<br />

führen.<br />

Die künstlerische Gestaltung insbesondere von Kirchen und<br />

anderen Gottesdienststätten unter Einschluss aller liturgisch<br />

begründeter Veränderungen, ist ein herausragender<br />

Faktor in der Außenwirkung unserer Kirche und des evangelischen<br />

Bekenntnisses; dies sowohl hinsichtlich der<br />

Bedeutung <strong>für</strong> die unmittelbare Verkündigung, als auch <strong>für</strong><br />

das missionarische Wirken und die Rolle der Kirche in der<br />

Gesellschaft. Insofern unterliegen alle entsprechen<strong>den</strong> Vorhaben<br />

der Kirchenaufsicht und sind genehmigungspflichtig.<br />

Bei künstlerischen Neugestaltungen zieht das Kirchliche<br />

Bauamt im Einzelfall <strong>den</strong> Kunstbeauftragten der EKBO<br />

hinzu. Wichtige Vorhaben wer<strong>den</strong> ggf. durch einen künstlerischen<br />

Wettbewerb entschie<strong>den</strong>, der auch Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />

sein kann.<br />

Künstlerische<br />

Ge stal tung von<br />

Räumen<br />

3.5.10 Dienstwohnungen<br />

Regelungen über Dienstwohnungen enthalten insbesondere<br />

die Pfarrdienstwohnungsverordnung und die Pfarrdienstwohnungsausführungsverordnung<br />

(RS 302 bis RS 306).<br />

Dienstwohnungen gibt es in erster Linie <strong>für</strong> Pfarrerinnen<br />

und Pfarrer, aber auch z.B. <strong>für</strong> Hausmeisterinnen und Hausmeister<br />

(Werkdienstwohnungen). Eine Dienstwohnung ist<br />

zuzuweisen.<br />

Pfarrerinnen und Pfarrer mit Dienstwohnung erhalten eine<br />

Besoldung, die um einen pauschalen Dienstwohnungsanteil<br />

gekürzt ist; daneben erfolgt die Versteuerung des tatsäch -<br />

lichen Mietwertes, <strong>den</strong> das Kirchliche Verwaltungsamt festsetzt.<br />

In der Pfarrdienstwohnungsverordnung ist u.a.<br />

Pfarrdienstwohnungsverordnung<br />

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