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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 132<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

D<br />

Das Kirchliche Bauamt gibt auf Anfrage detaillierte Hilfen<br />

und Anleitungen; insbesondere zur Vorbereitung und<br />

Abwicklung der Bauplanung und -vorbereitung (z.B. Vertragsformulare),<br />

der notwendigen Genehmigungen, zur Aufstellung<br />

des Finanzierungsplans und zur Einwerbung von<br />

Fördermitteln; zur Baumaßnahme selbst und zur Prüfung<br />

von Verwendungsnachweisen bei Fördermittelverwendungen<br />

und von Honorarrechnungen; aber auch zu Orgeln in<br />

enger Abstimmung mit dem Landeskirchenmusikdirektor<br />

und <strong>den</strong> Orgelsachverständigen. Zur Beratung bei Fragen zu<br />

Glocken und Läuteanlagen steht über das Kirchliche Bauamt<br />

ein Glockensachverständiger zur Verfügung.<br />

3.5.9 Kirchliches Kunstgut<br />

Erfassung des<br />

Kunstgutes,<br />

Restaurierungen<br />

Für das kirchliche Kunstgut, das mit dem Kirchengebäude<br />

im Zusammenhang steht oder das u.U. auch ohne solchen<br />

Gebäudebezug zum kulturellen Erbe der Kirchengemeinde<br />

gehört, gelten dieselben Genehmigungsgrundsätze wie <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong>kmalgeschützte Kirchengebäude. Wegen zahlreicher<br />

Gefahren, <strong>den</strong>en vor allem das bewegliche kirchliche Kunstgut<br />

ausgesetzt ist, hat die EKBO allen Kirchengemein<strong>den</strong><br />

und Kirchenkreisen eine Erfassung des Kunstgutes angekündigt<br />

und sie um Mithilfe gebeten. Hier<strong>für</strong> ist das Kirch -<br />

liche Bauamt federführend. Es koordiniert auch <strong>den</strong> Einsatz<br />

der im Auftrag der EKBO tätigen Kunstwissenschaftler, die<br />

<strong>den</strong> Kirchengemein<strong>den</strong> mittel- bis langfristig bei der Beurteilung<br />

(Zustand und Bewertung) des Kunstgutes helfen und<br />

<strong>den</strong> Bestand in einer Datenbank erfassen. Über Einzelmaßnahmen<br />

an Kunstgegenstän<strong>den</strong>, etwa Sicherungen oder<br />

Restaurierungen, berät das Kirchliche Bauamt, zumeist<br />

zusammen mit <strong>den</strong> Denkmalfachbehör<strong>den</strong> des Bundeslandes,<br />

mit dem Ergebnis der kirchenaufsichtlichen und <strong>den</strong>kmalrechtlichen<br />

Genehmigungsfähigkeit. Die Ausführung<br />

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