Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />
D<br />
Das Kirchliche Bauamt gibt auf Anfrage detaillierte Hilfen<br />
und Anleitungen; insbesondere zur Vorbereitung und<br />
Abwicklung der Bauplanung und -vorbereitung (z.B. Vertragsformulare),<br />
der notwendigen Genehmigungen, zur Aufstellung<br />
des Finanzierungsplans und zur Einwerbung von<br />
Fördermitteln; zur Baumaßnahme selbst und zur Prüfung<br />
von Verwendungsnachweisen bei Fördermittelverwendungen<br />
und von Honorarrechnungen; aber auch zu Orgeln in<br />
enger Abstimmung mit dem Landeskirchenmusikdirektor<br />
und <strong>den</strong> Orgelsachverständigen. Zur Beratung bei Fragen zu<br />
Glocken und Läuteanlagen steht über das Kirchliche Bauamt<br />
ein Glockensachverständiger zur Verfügung.<br />
3.5.9 Kirchliches Kunstgut<br />
Erfassung des<br />
Kunstgutes,<br />
Restaurierungen<br />
Für das kirchliche Kunstgut, das mit dem Kirchengebäude<br />
im Zusammenhang steht oder das u.U. auch ohne solchen<br />
Gebäudebezug zum kulturellen Erbe der Kirchengemeinde<br />
gehört, gelten dieselben Genehmigungsgrundsätze wie <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong>kmalgeschützte Kirchengebäude. Wegen zahlreicher<br />
Gefahren, <strong>den</strong>en vor allem das bewegliche kirchliche Kunstgut<br />
ausgesetzt ist, hat die EKBO allen Kirchengemein<strong>den</strong><br />
und Kirchenkreisen eine Erfassung des Kunstgutes angekündigt<br />
und sie um Mithilfe gebeten. Hier<strong>für</strong> ist das Kirch -<br />
liche Bauamt federführend. Es koordiniert auch <strong>den</strong> Einsatz<br />
der im Auftrag der EKBO tätigen Kunstwissenschaftler, die<br />
<strong>den</strong> Kirchengemein<strong>den</strong> mittel- bis langfristig bei der Beurteilung<br />
(Zustand und Bewertung) des Kunstgutes helfen und<br />
<strong>den</strong> Bestand in einer Datenbank erfassen. Über Einzelmaßnahmen<br />
an Kunstgegenstän<strong>den</strong>, etwa Sicherungen oder<br />
Restaurierungen, berät das Kirchliche Bauamt, zumeist<br />
zusammen mit <strong>den</strong> Denkmalfachbehör<strong>den</strong> des Bundeslandes,<br />
mit dem Ergebnis der kirchenaufsichtlichen und <strong>den</strong>kmalrechtlichen<br />
Genehmigungsfähigkeit. Die Ausführung<br />
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