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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 131<br />

3.5 Immobilien und Baumaßnahmen<br />

tragt wer<strong>den</strong>. Verträge mit Architekten, Ingenieuren und<br />

anderen Fachleuten (z.B. Restauratoren) sind kirchenaufsichtlich<br />

genehmigungspflichtig. Der Vertragsabschluss<br />

kann durch Verhandlungen vorbereitet wer<strong>den</strong>, nachdem<br />

die Wahl des Vertragspartners mit dem Kirchlichen<br />

Bauamt abgestimmt wurde. Verwendet wer<strong>den</strong> dürfen<br />

ausschließlich die Vertragsmuster (Vordrucke) der EKBO,<br />

die im Kirchlichen Bauamt (auch als Formulardatei)<br />

erhältlich sind. Vor Erteilung der kirchenaufsichtlichen<br />

Genehmigung sind die Verträge mit der Kirchengemeinde<br />

nicht rechtskräftig abgeschlossen!<br />

Für die Vergabe von Bauleistungen soll grundsätzlich die<br />

Vergabeordnung Bau (Kirchliches Amtsblatt 2011 Nr. 1) der<br />

Landeskirche angewandt wer<strong>den</strong>. Für Bauvorhaben, die<br />

nach der Kirchlichen Bauordnung (RS 580) genehmigungspflichtig<br />

sind, ist die Vergabeordnung Bau zwingend anzuwen<strong>den</strong>.<br />

Die Vergabeordnung Bau ist eine nach § 35 HKVG<br />

(RS 527) getroffene Regelung.<br />

Vergabe von<br />

Bauleistungen<br />

Im Kirchlichen Verwaltungsamt muss ggf. die Baukasse<br />

(siehe „Finanzierung von Bauaufgaben“) eingerichtet und es<br />

müssen Verabredungen über die finanztechnische Abwicklung<br />

(Mittelzufluss; Prüfung, Freizeichnung und Anweisung<br />

von Rechnungen) getroffen wer<strong>den</strong>. Zuvor sollte der Finanzierungsplan<br />

mit dem Kirchlichen Verwaltungsamt und dem<br />

Kirchlichen Bauamt abgestimmt sein.<br />

Finanztechnische<br />

Abwicklung<br />

Bei Rechnungsstellung muss in jedem Fall überprüft wer<strong>den</strong>,<br />

ob Rechnung und Kostenvoranschlag übereinstimmen<br />

und ob Abweichungen begründet sind. Be<strong>den</strong>ken und Einwände<br />

müssen schriftlich dokumentiert wer<strong>den</strong>! Architektenrechnungen<br />

prüft das Kirchliche Bauamt.<br />

Rechnungsprüfung<br />

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