Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />
3.5.8 Baumaßnahmen<br />
Aufsicht und<br />
Genehmigungen<br />
Die kirchenrechtlichen Regelungen zum Bauen sind in der<br />
Kirchlichen Bauordnung (RS 580) zusammengefasst. Durch<br />
§ 4 des Kirchengesetzes zur Einführung des Kirchengesetzes<br />
über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung<br />
(RS 526) ist die Kirchliche Bauordnung in der Fassung vom<br />
31.08.2001 auf das gesamte Gebiet der EKBO erstreckt<br />
wor<strong>den</strong>.<br />
Bauordnung<br />
Das Kirchliche Bauamt (Referat 6.4 im Konsistorium), führt<br />
„die Aufsicht über Planung und Durchführung von kirch -<br />
lichen Bauvorhaben … in architektonischer, bautech -<br />
nischer, künstlerischer, verwaltungsrechtlicher und wirtschaftlicher<br />
Hinsicht“ (§ 8 Abs. 2 KBauO, RS 580). Die Kirchliche<br />
Bauordnung regelt unter anderem die kirchenaufsichtlichen<br />
Genehmigungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen, aber<br />
auch weitere, mit dem Bauen zusammenhängende<br />
Beschlüsse und Rechtsgeschäfte (§ 18 KBauO, RS 580).<br />
Beteiligung des<br />
Kirchlichen Bauamtes<br />
Für das Gelingen der Bauvorhaben, ihre Rechtmäßigkeit<br />
und ihre Finanzierung ist es besonders wichtig, in folgen<strong>den</strong><br />
herausragen<strong>den</strong> Fällen auf die frühzeitige Beteiligung<br />
des Kirchlichen Bauamtes zu achten:<br />
• Bei allen Eingriffen an Gebäu<strong>den</strong>, die unter Denkmalschutz<br />
stehen (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 KBauO). Jede Veränderung<br />
an Bau- und Kunst<strong>den</strong>kmalen (nicht nur größere<br />
Baumaßnahmen!) ist zuvor vom Kirchlichen Bauamt und<br />
von <strong>den</strong> staatlichen Denkmalsschutzbehör<strong>den</strong> zu<br />
genehmigen. Vor Beantragung der <strong>den</strong>kmalrechtlichen<br />
Genehmigung soll die Zustimmung des Kirchlichen Bauamtes<br />
vorliegen – nach gemeinsamer Beratung des Vorhabens.<br />
• Bei Kirchen, Kapellen und anderen gottesdienstlichen<br />
Räumen: Die Neugestaltung oder die bauliche oder<br />
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