Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.5 Immobilien und Baumaßnahmen<br />
kreis, Stadt, Land, Bund, EU). Sie wer<strong>den</strong> überwiegend über<br />
Förderprogramme vergeben. In besonderen Fällen ist eine<br />
Förderung durch Stiftungen und stiftungsähnliche Fonds<br />
<strong>den</strong>kbar. Das Kirchliche Bauamt, die kreiskirchlichen Baubeauftragten,<br />
die Kirchlichen Verwaltungsämter und die<br />
Denkmalbehör<strong>den</strong> geben Hinweise. Förderungen sind u.a.<br />
möglich <strong>für</strong>:<br />
• Bau- und Kunst<strong>den</strong>kmale: Instandsetzung und Restau -<br />
rierung<br />
• Wohngebäude, Wohnungen: Instandsetzung, Modernisierung,<br />
Selbsthilfe, Modernisierung durch Mieter<br />
• Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Fassa<strong>den</strong>dämmung,<br />
Sonnenkollektoren, Photovoltaik, Wärmepumpen, Heizungserneuerung).<br />
Hinweis: Maßnahmen des Umweltschutzes<br />
an Bau<strong>den</strong>kmalen erfordern eine besondere<br />
Abwägung (§ 15 Absatz 3 KBauO, RS 580), die vor weiteren<br />
Schritten vom Kirchlichen Bauamt und <strong>den</strong> Denkmalbehör<strong>den</strong><br />
zu treffen ist.<br />
• Förderung strukturschwacher oder grenznaher Regionen;<br />
Tourismusförderung<br />
Förderprogramme<br />
In der Regel ist bei Fördermittelanträgen an öffentliche Stellen<br />
und an Stiftungen zumindest eine „Bestätigung durch die<br />
kirchliche Bauverwaltung“ (in der EKBO: Kirchliches Bau amt)<br />
im Antragsformular, in einigen Fällen darüber hinaus eine<br />
qualifizierte Stellungnahme vorgesehen. Es ist daher angeraten,<br />
Fördermittelanträge nur nach vorheriger Abstimmung<br />
mit dem Kirchlichen Bauamt zu stellen und ihm eine Kopie<br />
des jeweiligen Antrages zu überlassen. Wer<strong>den</strong> zu einer Fördermaßnahme<br />
mehrere Anträge an verschie<strong>den</strong>e Stellen<br />
gerichtet, so ist es unbedingt notwendig, alle beantragten<br />
Mittel im Finanzierungsplan zu nennen und die verschie<strong>den</strong>en<br />
Antragsinhalte an allen beteiligten Stellen offenzulegen.<br />
Es ist nämlich üblich, dass ein Abgleich der Anträge durch<br />
die einzelnen Stellen vorgenommen wird.<br />
Votum der<br />
Landeskirche<br />
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