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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 127<br />

3.5 Immobilien und Baumaßnahmen<br />

kreis, Stadt, Land, Bund, EU). Sie wer<strong>den</strong> überwiegend über<br />

Förderprogramme vergeben. In besonderen Fällen ist eine<br />

Förderung durch Stiftungen und stiftungsähnliche Fonds<br />

<strong>den</strong>kbar. Das Kirchliche Bauamt, die kreiskirchlichen Baubeauftragten,<br />

die Kirchlichen Verwaltungsämter und die<br />

Denkmalbehör<strong>den</strong> geben Hinweise. Förderungen sind u.a.<br />

möglich <strong>für</strong>:<br />

• Bau- und Kunst<strong>den</strong>kmale: Instandsetzung und Restau -<br />

rierung<br />

• Wohngebäude, Wohnungen: Instandsetzung, Modernisierung,<br />

Selbsthilfe, Modernisierung durch Mieter<br />

• Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Fassa<strong>den</strong>dämmung,<br />

Sonnenkollektoren, Photovoltaik, Wärmepumpen, Heizungserneuerung).<br />

Hinweis: Maßnahmen des Umweltschutzes<br />

an Bau<strong>den</strong>kmalen erfordern eine besondere<br />

Abwägung (§ 15 Absatz 3 KBauO, RS 580), die vor weiteren<br />

Schritten vom Kirchlichen Bauamt und <strong>den</strong> Denkmalbehör<strong>den</strong><br />

zu treffen ist.<br />

• Förderung strukturschwacher oder grenznaher Regionen;<br />

Tourismusförderung<br />

Förderprogramme<br />

In der Regel ist bei Fördermittelanträgen an öffentliche Stellen<br />

und an Stiftungen zumindest eine „Bestätigung durch die<br />

kirchliche Bauverwaltung“ (in der EKBO: Kirchliches Bau amt)<br />

im Antragsformular, in einigen Fällen darüber hinaus eine<br />

qualifizierte Stellungnahme vorgesehen. Es ist daher angeraten,<br />

Fördermittelanträge nur nach vorheriger Abstimmung<br />

mit dem Kirchlichen Bauamt zu stellen und ihm eine Kopie<br />

des jeweiligen Antrages zu überlassen. Wer<strong>den</strong> zu einer Fördermaßnahme<br />

mehrere Anträge an verschie<strong>den</strong>e Stellen<br />

gerichtet, so ist es unbedingt notwendig, alle beantragten<br />

Mittel im Finanzierungsplan zu nennen und die verschie<strong>den</strong>en<br />

Antragsinhalte an allen beteiligten Stellen offenzulegen.<br />

Es ist nämlich üblich, dass ein Abgleich der Anträge durch<br />

die einzelnen Stellen vorgenommen wird.<br />

Votum der<br />

Landeskirche<br />

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