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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 126<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

beauftragten gibt, sollte er <strong>für</strong> die Finanzierungsfragen hinzugezogen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Landeskirchliche<br />

Mittel<br />

Für besonders dringliche Sanierungs-, Umbau- und Restaurierungsmaßnahmen<br />

können Beihilfen der Landeskirche<br />

nach folgendem Verfahren beantragt wer<strong>den</strong>:<br />

Beihilfen<br />

Für Beihilfen, die im Folgejahr wirksam wer<strong>den</strong> sollen, wer<strong>den</strong><br />

die Anträge bis zum 31. Oktober des Vorjahres im<br />

Kirchlichen Bauamt gesammelt. Bis Jahresende wer<strong>den</strong> die<br />

Anträge geprüft, untereinander abgewogen und bewertet.<br />

Daraufhin wird über die Bewilligungen entschie<strong>den</strong>. Das zu<br />

fördernde Gebäude muss <strong>für</strong> das kirchliche Leben dringend<br />

und dauerhaft benötigt wer<strong>den</strong>. Der erforderliche finanzielle<br />

Aufwand muss nachweislich die Möglichkeiten von<br />

Kirchengemeinde und Kirchenkreis überfordern. Zur Vorbreitung<br />

der Abwägung, ob landeskirchliche Beihilfemittel<br />

in Frage kommen, wer<strong>den</strong> die Aspekte des Bedarfs an dem<br />

Gebäude, der finanziellen Bedürftigkeit und der fachlichen<br />

Sinnfälligkeit der Maßnahme durch das Kirchliche Bauamt<br />

vorab eingeschätzt. Dies sollte bereits vor Antragstellung<br />

geschehen, um unnötigen Aufwand zu vermei<strong>den</strong>. Vor der<br />

schriftlichen Bewilligung besteht keinerlei Anspruch auf<br />

Beihilfe. Die Anträge sind über die Superinten<strong>den</strong>tur zu leiten,<br />

die eine Stellungnahme des Kirchenkreises hinzufügt,<br />

ob das entsprechende Gebäude <strong>für</strong> das kirchliche Leben in<br />

der Region unverzichtbar und deshalb dauerhaft <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Dienst zu erhalten ist (Gebäudebedarfsplanung) und ob<br />

und in welcher Höhe sich der Kirchenkreis an <strong>den</strong> Kosten<br />

beteiligt. Bestimmte Anlagen sind <strong>für</strong> die Prüfung, Abwägung<br />

und Bewertung unverzichtbar. Für deren Beschaffung<br />

gibt das Kirchliche Bauamt die nötigen Hinweise.<br />

Öffentliche und<br />

Stiftungsmittel<br />

Neben <strong>den</strong> kirchlichen Quellen können vor allem Mittel der<br />

Öffentlichen Hand erschlossen wer<strong>den</strong> (Kommune, Land-<br />

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