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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 122<br />

Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

gige Abrechnung umgestellt wer<strong>den</strong> soll, kann dies durch<br />

eine einsei tige Erklärung seitens des Vermieters erfolgen.<br />

Für der artige Fälle empfiehlt sich eine vorherige Rechtsberatung.<br />

Sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, wer<strong>den</strong><br />

die Betriebskosten nach dem Wohnflächenanteil abgerechnet.<br />

Es ist ratsam, im Mietvertrag die umzulegen<strong>den</strong><br />

Betriebskosten nur gemäß § 2, Nr. 1 bis 16 BetrKV anzugeben.<br />

Eine besondere Aufzählung der umzulegen<strong>den</strong> Be -<br />

triebs kosten im Mietvertrag ist nicht zu empfehlen, da Be -<br />

triebskosten, die erst nach Vertragsunterzeichnung ent -<br />

stehen und deshalb nicht aufgezählt sind, dann nicht mehr<br />

umgelegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Prüfbare,<br />

rechts konforme<br />

Abrechnung<br />

Die Betriebskosten sind nach Ablauf eines Kalenderjahres<br />

und mit dem Vorliegen aller Rechnungen abzurechnen. Die<br />

Abrechnung muss prüfbar sein und <strong>den</strong> jeweiligen Umlageschlüssel<br />

ausweisen. Der Mieter hat ein Recht auf Einsichtnahme<br />

in die Abrechnung.<br />

Bei der Abrechnung der Heizkosten und der zentralen<br />

Warm wasserbereitung ist die Heizkostenverordnung (HeizkostenV;<br />

http://www.heizkostenverordnung.de oder<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/)<br />

zu beachten. Auf das Recht des Mieters auf eine ver -<br />

brauchs abhängige Erfassung der Heizkosten und auf die<br />

Ausnahmeregelung nach § 2 HeizkostenV wird besonders<br />

hingewiesen. Der Vermieter kann eine Betriebskosten -<br />

voraus zahlung in Höhe der voraussichtlich entstehen<strong>den</strong><br />

Kosten verlangen.<br />

Beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit Bonusregelungen<br />

empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss Regelungen<br />

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