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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 121<br />

3.5 Immobilien und Baumaßnahmen<br />

<strong>den</strong>. Alle Mobilfunkanbieter verwen<strong>den</strong> in der Regel von<br />

sich aus diese Musterverträge. Bei Bau<strong>den</strong>kmalen ist <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Vertragsabschluss die <strong>den</strong>kmalrechtliche Erlaubnis notwendig,<br />

die vom Mobilfunkbetreiber eingeholt wird. Für die<br />

Durchführung der notwendigen Baumaßnahme (und <strong>den</strong><br />

späteren Rückbau) ist der Netzbetreiber verantwortlich. Kirchenaufsichtlich<br />

genehmigt wer<strong>den</strong> daher in diesem Fall<br />

nicht die dazugehörigen Baumaßnahmen, sondern nur die<br />

Mietverträge. Der GKR hat nachzuweisen, dass er sich vor<br />

Beantragung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung an -<br />

hand des aktuellen Standes der Wissenschaft insoweit<br />

sachkundig gemacht hat, dass er die von <strong>den</strong> Anlagen ausgehen<strong>den</strong><br />

gesundheitlichen Risiken und Umwelteinflüsse<br />

einschätzen und abwägen kann und diese Abwägung sowie<br />

das Interesse des Gemeinwohls (der Bevölkerung im<br />

Umfeld, auch außerhalb der Kirchengemeinde!) in seine<br />

Entscheidung über die Zustimmung zur Errichtung der An -<br />

lage einbezieht.<br />

Betriebskosten wer<strong>den</strong>, je nach Mietvertragsart und -inhalt<br />

und entsprechend des vereinbarten Umlageschlüssels, auf<br />

die vertraglich vereinbarte Netto-Kaltmiete oder Brutto -<br />

miete aufgeschlagen und jährlich abgerechnet. Üblicherweise<br />

wer<strong>den</strong> heute Netto-Kaltmieten vereinbart, d.h. alle<br />

Betriebskosten wer<strong>den</strong> auf die Mieter umgelegt und sind<br />

von diesen zu erstatten. In älteren Mietverträgen können<br />

auch Bruttomieten vereinbart wor<strong>den</strong> sein. Hier ist<br />

zunächst zu klären, welche Betriebskosten in der Bruttomiete<br />

enthalten sind.<br />

Betriebskosten<br />

Änderungen in der Betriebskostenabrechnung können<br />

i.d.R. nur im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. durch eine<br />

Vertragsänderung vorgenommen wer<strong>den</strong>. Sofern allerdings<br />

der Gesetzgeber eine geänderte Betriebskosten -<br />

abrechnung vorschreibt oder auf eine verbrauchsabhän -<br />

Änderungen der<br />

Abrechnung<br />

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