Handbuch für den Gemeindekirchenrat
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 121<br />
3.5 Immobilien und Baumaßnahmen<br />
<strong>den</strong>. Alle Mobilfunkanbieter verwen<strong>den</strong> in der Regel von<br />
sich aus diese Musterverträge. Bei Bau<strong>den</strong>kmalen ist <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Vertragsabschluss die <strong>den</strong>kmalrechtliche Erlaubnis notwendig,<br />
die vom Mobilfunkbetreiber eingeholt wird. Für die<br />
Durchführung der notwendigen Baumaßnahme (und <strong>den</strong><br />
späteren Rückbau) ist der Netzbetreiber verantwortlich. Kirchenaufsichtlich<br />
genehmigt wer<strong>den</strong> daher in diesem Fall<br />
nicht die dazugehörigen Baumaßnahmen, sondern nur die<br />
Mietverträge. Der GKR hat nachzuweisen, dass er sich vor<br />
Beantragung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung an -<br />
hand des aktuellen Standes der Wissenschaft insoweit<br />
sachkundig gemacht hat, dass er die von <strong>den</strong> Anlagen ausgehen<strong>den</strong><br />
gesundheitlichen Risiken und Umwelteinflüsse<br />
einschätzen und abwägen kann und diese Abwägung sowie<br />
das Interesse des Gemeinwohls (der Bevölkerung im<br />
Umfeld, auch außerhalb der Kirchengemeinde!) in seine<br />
Entscheidung über die Zustimmung zur Errichtung der An -<br />
lage einbezieht.<br />
Betriebskosten wer<strong>den</strong>, je nach Mietvertragsart und -inhalt<br />
und entsprechend des vereinbarten Umlageschlüssels, auf<br />
die vertraglich vereinbarte Netto-Kaltmiete oder Brutto -<br />
miete aufgeschlagen und jährlich abgerechnet. Üblicherweise<br />
wer<strong>den</strong> heute Netto-Kaltmieten vereinbart, d.h. alle<br />
Betriebskosten wer<strong>den</strong> auf die Mieter umgelegt und sind<br />
von diesen zu erstatten. In älteren Mietverträgen können<br />
auch Bruttomieten vereinbart wor<strong>den</strong> sein. Hier ist<br />
zunächst zu klären, welche Betriebskosten in der Bruttomiete<br />
enthalten sind.<br />
Betriebskosten<br />
Änderungen in der Betriebskostenabrechnung können<br />
i.d.R. nur im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. durch eine<br />
Vertragsänderung vorgenommen wer<strong>den</strong>. Sofern allerdings<br />
der Gesetzgeber eine geänderte Betriebskosten -<br />
abrechnung vorschreibt oder auf eine verbrauchsabhän -<br />
Änderungen der<br />
Abrechnung<br />
121