Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.5 Immobilien und Baumaßnahmen<br />
kommt die Möglichkeit, Ökostrom zu beziehen. Über die<br />
Hälfte der Berliner Gemein<strong>den</strong> ist bereits zum Ökostromanbieter<br />
Lichtblick gewechselt (weitere Möglichkeiten u.a.:<br />
greenpeace energy, Naturstrom, EWS). Eine Energieberatung<br />
durch Fachleute ergibt eine Analyse der aktuellen<br />
Situation und Vorschläge, was getan wer<strong>den</strong> kann (Prioritätenliste).<br />
In zahlreichen Kirchenkreisen sind solche Fach -<br />
leute bereits aktiv. Kirchengemein<strong>den</strong>, die ihre ökologische<br />
Verantwortung aufgreifen wollen, sollen künftig Beratung<br />
und Mitfinanzierung seitens der Landeskirche erhalten<br />
können.<br />
Energieberatung<br />
3.5.5 Vermietung<br />
Für die Vermietung von Gebäu<strong>den</strong>, Gebäudeteilen und<br />
Wohnungen kommen verschie<strong>den</strong>e Vertragsarten in Frage.<br />
Überlassungen ohne schriftlichen Mietvertrag sind unzulässig<br />
und müssen selbst nach längerer Dauer in einen<br />
schriftlichen Vertrag überführt wer<strong>den</strong>. „Gewohnheitsrecht“<br />
ist hier selbst aus sozialen Grün<strong>den</strong> unangebracht<br />
und kann zu erheblichen Nachteilen <strong>für</strong> beide Seiten führen!<br />
Bei der Wahl der Vertragsart steht die Nutzungsart der<br />
Mietsache im Vordergrund, und nicht etwa die Einschätzung<br />
der Vertragspartner darüber, ob die eine oder die an -<br />
dere Vertragsart geeignet scheint. Generell ist zu unter -<br />
schei<strong>den</strong> zwischen:<br />
• Mietverträgen über Wohnraum (rechtlich einge schränk -<br />
ter Gestaltungsspielraum)<br />
• Gewerbe-Mietverträgen (relativ großer vertraglicher Ge -<br />
staltungsspielraum)<br />
Immer mit Vertrag<br />
In Überlassungs- bzw. Nutzungsverträgen <strong>für</strong> Kirchen sind<br />
oft auch Regelungen zu treffen, die auch in Mietverträgen<br />
vorkommen. Die wesentlichen, auf Kirchengebäude abge-<br />
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