Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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D gkr_Handbuch_2013_12_gkr_Handbuch_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 117 3.5 Immobilien und Baumaßnahmen Einklang mit dem kirchlichen Auftrag; sie entspricht auch dem Nachhaltigkeitsprinzip. Dies entspricht auch den in § 66 HKVG (RS 527) geforderten Zielen, das Vermögen – hierunter zählen auch die Immobilien – wirtschaftlich und im Einklang mit dem kirchlichen Auftrag zu verwalten sowie seinen Bestand und Wert grundsätzlich zu erhalten. Der Leitfaden für die Immobilienplanung ist im Kirchlichen Bauamt erhältlich. Dieses kann bei frühzeitiger Beteiligung nicht nur Hinweise zum Verfahren geben, sondern auch bei der Abwägung behilflich sein. Kontakt: http://www.kirchenbau.ekbo.de 3.5.3 Grundstücke und Gebäude: laufende Pflichten und Aufgaben Die Bauverantwortlichen im GKR sorgen für eine regel - mäßige Überprüfung des Zustands der Grundstücke und Ge bäude. Dabei muss insbesondere beachtet werden: • Gesetzliche Anliegerpflichten, Verkehrssicherungspflicht (z.B. Schneeräumung, Sicherheit von Verkehrswegen, Zu - wegungen und Einfriedungen (Mauern, Zäune)) • Begehung nach Sturm und starken Regen- und Schneefällen • freizuhaltende Fluchtwege außer- und innerhalb von Gebäuden • Beleuchtung von allgemein zugänglichen Grundstücken und allen Gebäuden • Dächer, Schornsteine • Dachrinnen und Regenfallrohre, Einläufe (Reinigung!) • Oberflächen an Fenstern, Türen, Zäunen, Geländern, Fassaden usw. (Verschleiß) • Heizungs- und Wasserrohre, Ventile, Wärmemengen - zähler, Wasseruhren, Elektrozähler regel mäßige Überprüfung 117

gkr_Handbuch_2013_12_gkr_Handbuch_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 118 Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde • Regelmäßige Wartung technischer Anlagen durch Fachbetriebe (Heizung, Lüftung, Tank, Aufzug, Elektroverteilung, Blitzschutz, Läuteanlage mit Glocken usw.); gesetzliche Vorschriften und Auflagen (Fristen) beachten! • Arbeitssicherheit: Landeskirchliche Arbeitsstelle für Arbeitssicherheit begeht regelmäßig und berät • Orgelpflege (Beratung durch Kreiskirchenmusikwarte und Orgelsachverständige der Landeskirche) • Zustandsüberwachung, Pflege und Bestandserfassung von Kunstgegenständen und Kirchenausstattung • Denkmalgeschützte Gebäude sind besonders aufmerksam zu überwachen. Zustandsverschlechterungen sollten dem Baubeauftragten des Kirchenkreises oder dem Kirchlichen Bauamt mitgeteilt werden. 3.5.4 Ökologische Verantwortung 2010 hat sich die EKBO verpflichtet, den Kohlendioxid-Ausstoß deutlich zu reduzieren. Die Beteiligung einer „durchschnittlichen“ Kirchengemeinde der EKBO an der Entstehung von Kohlendioxid allein durch den Betrieb ihrer Gebäude beträgt im Jahresdurchschnitt über 45 Tonnen. Die Belastung durch kirchliches Bauen, die Verwendung ökologisch unverträglicher Baustoffe und deren Entsorgung und für die Beschaffung Materialien sowie durch die für Gemeindeunternehmungen aufgewandte Transportenergie muss noch hinzugerechnet werden. Einsparungen Die einfachste und unmittelbar zu Einsparungen führende Maßnahme zur Reduzierung der Entstehung von Kohlen - dioxid ist die Analyse und die Veränderung des Nutzer - verhaltens. Welche Räume müssen zu welchen Tageszeiten beheizt werden? Sind Energiesparlampen einsetzbar? Wann muss in welchen Räumen Licht brennen? Dazu 118

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3.5 Immobilien und Baumaßnahmen<br />

Einklang mit dem kirchlichen Auftrag; sie entspricht auch<br />

dem Nachhaltigkeitsprinzip. Dies entspricht auch <strong>den</strong> in<br />

§ 66 HKVG (RS 527) geforderten Zielen, das Vermögen –<br />

hierunter zählen auch die Immobilien – wirtschaftlich und<br />

im Einklang mit dem kirchlichen Auftrag zu verwalten sowie<br />

seinen Bestand und Wert grundsätzlich zu erhalten.<br />

Der Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Immobilienplanung ist im Kirchlichen<br />

Bauamt erhältlich. Dieses kann bei frühzeitiger Beteiligung<br />

nicht nur Hinweise zum Verfahren geben, sondern auch bei<br />

der Abwägung behilflich sein.<br />

Kontakt: http://www.kirchenbau.ekbo.de<br />

3.5.3 Grundstücke und Gebäude:<br />

laufende Pflichten und Aufgaben<br />

Die Bauverantwortlichen im GKR sorgen <strong>für</strong> eine regel -<br />

mäßige Überprüfung des Zustands der Grundstücke und<br />

Ge bäude. Dabei muss insbesondere beachtet wer<strong>den</strong>:<br />

• Gesetzliche Anliegerpflichten, Verkehrssicherungspflicht<br />

(z.B. Schneeräumung, Sicherheit von Verkehrswegen, Zu -<br />

wegungen und Einfriedungen (Mauern, Zäune))<br />

• Begehung nach Sturm und starken Regen- und Schneefällen<br />

• freizuhaltende Fluchtwege außer- und innerhalb von<br />

Gebäu<strong>den</strong><br />

• Beleuchtung von allgemein zugänglichen Grundstücken<br />

und allen Gebäu<strong>den</strong><br />

• Dächer, Schornsteine<br />

• Dachrinnen und Regenfallrohre, Einläufe (Reinigung!)<br />

• Oberflächen an Fenstern, Türen, Zäunen, Geländern, Fassa<strong>den</strong><br />

usw. (Verschleiß)<br />

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