Handbuch für den Gemeindekirchenrat
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3.4 Die Rechnungsprüfung in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />
keit, die Rechtmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Handelns<br />
der geprüften Einrichtung zu beurteilen. Dies schließt<br />
auch eine Beurteilung der unterstützen<strong>den</strong> Verwaltung (z.B.<br />
KVA) mit ein. Damit geht die Rechnungsprüfung über die<br />
reine Kontrolle von einzelnen Sachverhalten (z.B. Belegkontrolle)<br />
hinaus.<br />
3.4.2 Wichtige Praxisbausteine<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass die Prüfung (bzw. die nachfolgende<br />
Entlastung der Wirtschafter durch <strong>den</strong> GKR) keine<br />
generelle Aussage zur Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit<br />
jedes einzelnen Geschäftsvorfalls im Prüfungszeitraum<br />
geben kann. Eine „Vollprüfung“ ist regelmäßig unter<br />
Berücksichtigung der zur Verfügung stehen<strong>den</strong> Ressourcen<br />
(z.B. Prüfende, Zeit) nicht durchführbar und in <strong>den</strong> allermeisten<br />
Fällen sachlich auch nicht sinnvoll. Der Prüfumfang<br />
ist zweckmäßig auszuwählen; ggf. sind jährlich wechselnde<br />
Schwerpunkte zu bestimmen.<br />
Die Rechnungsprüfung ist ein Bestandteil des Haushaltskreislaufs.<br />
Ohne die Prüfung der Jahresrechnung kann <strong>den</strong><br />
Wirtschaftern keine Entlastung erteilt wer<strong>den</strong>.<br />
Haushaltskreislaufs<br />
Die Prüfung ist kein Selbstzweck und die Bewertung der<br />
Arbeit von Mitarbeiten<strong>den</strong> steht nicht im Vordergrund. Sie<br />
soll kritisch aber auch konstruktiv sein und insgesamt einen<br />
„Mehrwert“ erzeugen.<br />
Um effektiv arbeiten zu können, müssen die Prüferinnen<br />
und Prüfer in persönlicher und sachlicher Hinsicht unabhängig<br />
von der zu prüfen<strong>den</strong> Einrichtung sein (§ 2 Abs. 1<br />
und § 11 Abs. 3 RPG). Die (ehrenamtlichen) Prüferinnen und<br />
Prüfer sind durch <strong>den</strong> GKR zu bestellen.<br />
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