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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 111<br />

3.4 Die Rechnungsprüfung in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

keit, die Rechtmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Handelns<br />

der geprüften Einrichtung zu beurteilen. Dies schließt<br />

auch eine Beurteilung der unterstützen<strong>den</strong> Verwaltung (z.B.<br />

KVA) mit ein. Damit geht die Rechnungsprüfung über die<br />

reine Kontrolle von einzelnen Sachverhalten (z.B. Belegkontrolle)<br />

hinaus.<br />

3.4.2 Wichtige Praxisbausteine<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass die Prüfung (bzw. die nachfolgende<br />

Entlastung der Wirtschafter durch <strong>den</strong> GKR) keine<br />

generelle Aussage zur Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit<br />

jedes einzelnen Geschäftsvorfalls im Prüfungszeitraum<br />

geben kann. Eine „Vollprüfung“ ist regelmäßig unter<br />

Berücksichtigung der zur Verfügung stehen<strong>den</strong> Ressourcen<br />

(z.B. Prüfende, Zeit) nicht durchführbar und in <strong>den</strong> allermeisten<br />

Fällen sachlich auch nicht sinnvoll. Der Prüfumfang<br />

ist zweckmäßig auszuwählen; ggf. sind jährlich wechselnde<br />

Schwerpunkte zu bestimmen.<br />

Die Rechnungsprüfung ist ein Bestandteil des Haushaltskreislaufs.<br />

Ohne die Prüfung der Jahresrechnung kann <strong>den</strong><br />

Wirtschaftern keine Entlastung erteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Haushaltskreislaufs<br />

Die Prüfung ist kein Selbstzweck und die Bewertung der<br />

Arbeit von Mitarbeiten<strong>den</strong> steht nicht im Vordergrund. Sie<br />

soll kritisch aber auch konstruktiv sein und insgesamt einen<br />

„Mehrwert“ erzeugen.<br />

Um effektiv arbeiten zu können, müssen die Prüferinnen<br />

und Prüfer in persönlicher und sachlicher Hinsicht unabhängig<br />

von der zu prüfen<strong>den</strong> Einrichtung sein (§ 2 Abs. 1<br />

und § 11 Abs. 3 RPG). Die (ehrenamtlichen) Prüferinnen und<br />

Prüfer sind durch <strong>den</strong> GKR zu bestellen.<br />

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