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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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Teil 3: Recht und Verwaltung der Gemeinde<br />

sind sie so hoch? Wer<strong>den</strong> abonnierte Zeitschriften wirklich<br />

gebraucht?<br />

3.3.5 Einführung des neuen Rechnungswesens<br />

Haushaltsbuch<br />

Vor dem Hintergrund, dass sich gesellschaftliche und innerkirchliche<br />

Rahmenbedingungen – rückläufige Mitgliederzahlen<br />

und Kirchensteuereinnahmen, sowie steigende Informations-<br />

und Dienstleistungsanforderungen – weiter verändern,<br />

hat die Landessynode beschlossen, das Rechnungswesen<br />

zu modernisieren. Dazu wer<strong>den</strong> neue Werkzeuge,<br />

wie z.B. die Budgetierung genutzt, um die knapper wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Ressourcen so einsetzen zu können, dass die Handlungsfähigkeit<br />

der kirchlichen Körperschaften erhalten<br />

bleibt. Mit der Einführung des Haushaltsbuches rücken die<br />

Ziele der kirchlichen Arbeit in <strong>den</strong> Fokus. Den im Haushaltsbuch<br />

formulierten Zielen und Aktivitäten wer<strong>den</strong> Finanzmittel<br />

zugeordnet, mit <strong>den</strong>en die Umsetzung dieser Ziele erfolgen<br />

soll. Dies führt zu mehr Transparenz über Mittelherkunft<br />

und -verwendung. Hier<strong>für</strong> sind weitere Informationen<br />

erforderlich als der bloße Nachweis von Einnahmen und<br />

Ausgaben, wie es die derzeitigen Haushaltspläne in der<br />

Kameralistik (Istbuchführung) liefern.<br />

KFM<br />

Die Umstellung geht mit der Einführung eines einheitlichen<br />

Softwareprogramms auf die erweiterte Kameralistik, nämlich<br />

KFM (Kirchliches Finanzmanagement), einher. Die Um -<br />

stellung auf die Sollbuchführung hat zur Folge, dass es nun<br />

möglich ist, auch finanzielle Prozesse abzubil<strong>den</strong>, die zu<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten führen. So kann eine<br />

Rechnung, die eine Kirchengemeinde <strong>für</strong> die Vermietung<br />

des Gemeindesaales schreibt, mit der Rechnungslegung er -<br />

fasst wer<strong>den</strong> und nicht erst, wenn das Geld auf dem Konto<br />

des KVA eingegangen ist. Die Gemeinde verfügt dadurch<br />

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