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Handbuch für den Gemeindekirchenrat

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gkr_<strong>Handbuch</strong>_2013_12_gkr_<strong>Handbuch</strong>_272seiten_08072011_5.qxd 27.11.2013 17:34 Seite 99<br />

3.3 Finanz- und Haushaltsfragen<br />

dann durch eine Vertreterin oder einen Vertreter repräsentiert<br />

wer<strong>den</strong>) erforderlich, welche sich in einer Gründungsversammlung<br />

auf eine Vereinssatzung einigen, die be stimm -<br />

ten vereinsrechtlichen und steuerrechtlichen Voraus -<br />

setzungen genügen muss. Rechtsfähigkeit erlangt ein<br />

Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Ge -<br />

schäftsbetrieb gerichtet ist, durch Eintragung in das Vereinsregister<br />

des zuständigen Amtsgerichts. Die Eintragung eines<br />

Vereins ist durch <strong>den</strong> Vorstand beim zuständigen Amtsgericht<br />

durch notariell beglaubigte Erklärung anzumel<strong>den</strong>, d.h.<br />

die Anmeldung muss über eine Notarin oder einen Notar<br />

erfolgen. Eine Bescheinigung über die Anerkennung als<br />

gemeinnützig wird vom zuständigen Finanzamt erteilt.<br />

Soweit eine Steuervergünstigung <strong>für</strong> einen Verein angestrebt<br />

wird, was unbedingt zu empfehlen ist, sollte die Satzung<br />

vor Beantragung der Eintragung im Vereinsregister<br />

dem Finanzamt zur Stellungnahme vorgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Uta Kleine / Dr. Martin Richter<br />

3.3 Finanz- und Haushaltsfragen<br />

Die Finanzverfassung ist in <strong>den</strong> Artikeln 99-101 der Grundordnung<br />

(GO) (RS 1) geregelt. Der in Artikel 101 GO vorgesehene<br />

Finanzausgleich zwischen Kirchengemein<strong>den</strong> und<br />

Kirchenkreisen wird im Finanzgesetz (RS 520) und in der<br />

Finanzverordnung (RS 521) näher geregelt. Regelungen zur<br />

laufen<strong>den</strong> Haushalts- und Vermögensbewirtschaftung fin<strong>den</strong><br />

sich im Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltungsgesetz<br />

(HKVG, RS 527).<br />

Finanzverfassung<br />

Auf der Grundlage dieser Vorschriften erfolgt die Verteilung<br />

der Haupteinnahmequellen: Kirchensteuer, Staatsleistun-<br />

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