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Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

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Die Vorsitzende <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, 28.11.2013<br />

des Bau- und Planungsausschusses<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Einladung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die 06. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2013 – 2018 für das Gremium Bau- und<br />

Planungsausschuss der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> findet statt am<br />

09.12.2013, um 19:00 Uhr<br />

im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes,<br />

Markt 5 .<br />

Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit<br />

Vorlagen.<br />

Sollten Sie verhindert sein, benachrichtigen Sie bitte die/den Ausschussvorsitzenden<br />

und Ihre Stellvertretung durch Übermittlung der Sitzungsunterlagen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Lehmann


- 2 -<br />

Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung<br />

voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit<br />

im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Tagesordnungspunkte<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit,<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher<br />

Teil<br />

4. Einwohnerfragestunde<br />

5. Stadtumbau West<br />

6. Aktuelles aus dem Fachbereich<br />

7. Ladenflächenmanagement, Sachstandsbericht<br />

8. Bebauungsplan Nr. 50 - 5. Änderung<br />

0177/2013-2018<br />

Gebiet: Berliner Ring Nr. 13 - 15 (ehemaliges Kreiswehrersatzamt)<br />

hier: Beschluss über Varianten<br />

9. Fachmarktzentrum, Info an Politik<br />

-Sachstand<br />

- Verkehrssituation<br />

10. Bebauungsplan Nr. 52 1. Änderung<br />

0176/2013-2018<br />

hier: Baumbestand an der Lübecker Straße<br />

11. Kostenübersicht für den Umbau der Wohnungen, mündl. Bericht<br />

12. Wechsel der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- 0180/2013-2018<br />

und Kreisstraßen zum 01.01.2014<br />

13. Beschlusskontrolle öffentlicher Teil 0185/2013-2018<br />

14. Mitteilungen/Anfragen<br />

Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte<br />

15. Mitteilungen/Anfragen<br />

16. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht<br />

öffentlicher Teil<br />

.


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, 03.12.2013<br />

Der Bürgermeister<br />

Sachbereich Bauverwaltung<br />

IV.10.5<br />

023.164<br />

Nachreichung<br />

öffentlicher Vorlagen<br />

zur 06. Sitzung des Gremiums Bau- und Planungsausschuss am 09.12.2013<br />

Folgende Vorlage wird nachgereicht:<br />

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung zur Sitzung am 09.12.2013 gemäß<br />

§ 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die<br />

Ausschüsse in der gültigen Fassung, um die beigefügte Sitzungsvorlage<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Bereich: Lübecker Straße 23 + 25 (ehemaliges Postgebäude)<br />

hier:<br />

a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

als Tagesordnungspunkt Nr. 10 zu erweitern.<br />

Im Auftrag<br />

Lehmann


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Planung und Umwelt<br />

Datum<br />

19.11.2013<br />

Aktenzeichen<br />

IV.30.0 621.41; 023.164 B<br />

050-5.Ä./1.<br />

Sitzungsvorlagen<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0177/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Sitzungsdatum<br />

09.12.2013<br />

Bebauungsplan Nr. 50 - 5. Änderung<br />

Gebiet: Berliner Ring Nr. 13 - 15 (ehemaliges Kreiswehrersatzamt)<br />

hier: Beschluss über Varianten<br />

1. Sachverhalt<br />

Am 07.06.2010 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50-5.<br />

Änderung gefasst.<br />

Der Vorhabenträger möchte auf dem Gelände des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes<br />

ein neues Gebäude mit rd. 24 Wohneinheiten und einer durchschnittlichen<br />

Wohnungsgröße von rd. 60-70 m² errichten. Die Geschossigkeit soll sich an dem<br />

vorhandenen Gebäude am Berliner Ring (3-4 Wohngeschosse) orientieren.<br />

Aufgrund der Lage im Raum und anderer Vorgaben ergeben sich für die Lage und<br />

Größe des neuen Gebäudes einige Zwangspunkte, welche beachtet werden müssen,<br />

um eine verträgliche Lösung zu finden, wie der Waldabstand, die Grünstrukturen am<br />

Travehang, eine bestehende Regenwasserleitung der Stadtwerke, Nachverdichtung<br />

von 24 WE bei 3-4 Wohngeschosse mit i.M. 65 m² Wohnfläche.<br />

Die Planungen zur Errichtung der mehrgeschossigen Wohngebäude decken sich mit<br />

den Zielen des beschlossenen Wohnungsmarktkonzeptes für <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> und auch<br />

im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wird das Gelände des<br />

Kreiswehrersatzamtes aufgrund seiner Nähe zur Trave als ein interessantes<br />

Innenentwicklungspotenzial gesehen.<br />

Am 11.02.2013 wurde beschlossen, mit 3 Varianten in die frühzeitige Beteiligung der<br />

Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 und<br />

§4 Abs. 1 BauGB zu gehen. Dieses fand in der Zeit vom 07. März 2013 bis zum 08.<br />

April 2013 statt. Die Stellungnahmen zu den 3 Varianten aus der frühzeitigen<br />

Beteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit wurden ausgewertet. Daraus ergaben sich<br />

folgende<br />

1 von 7


- 2 -<br />

Stellungnahmen und Forderungen:<br />

• Kreis (Städtebau): möglichst viel Wohnraum schaffen<br />

• Kreis (UNB): Erhalt des Gehölzbestandes durch eine Beschränkung der<br />

Bebauung auf den vorhandenen Stellplatzbereich, Eingrünung zum Wanderweg<br />

gewährleisten<br />

• Kreis (Wasserwirtschaft): Anpassung der Einleitungserlaubnis der<br />

Regenwasserleitung incl. Bau einer Reinigungsstufe<br />

• AG 29: Erhalt des Gehölzbestand am Travehang<br />

• Stadtwerke: Leitungstrasse festlegen und sichern<br />

• Forstamt: ausreichender Waldabstand<br />

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde<br />

grundsätzlich der geplanten Innenverdichtung zugestimmt.<br />

Information zur Regenwasserleitung:<br />

Die auf dem Grundstück des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes liegende öffentliche<br />

Regenwasserleitung wurde in den 1980er Jahren gebaut. Zur Absicherung eines<br />

Leitungsrechtes wurde damals zwischen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> und der<br />

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung Kiel, ein<br />

Gestattungsvertrag abgeschlossen. Eine Grunddienstbarkeit wurde jedoch nicht<br />

eingetragen. Durch den Verkauf des Grundstückes wurde der alte Gestattungsvertrag<br />

mit der Bundesrepublik Deutschland hinfällig, so dass zurzeit weder ein vertraglich<br />

abgesichertes Leitungsrecht noch eine Grunddienstbarkeit für die Regenwasserleitung<br />

bestehen. Die Regenwasserleitung wäre also entweder vom Grundstück zu entfernen,<br />

oder es wäre ein neues Leitungsrecht zu schaffen (möglichst in Form einer<br />

Grunddienstbarkeit, welche auch bei einem etwaigen erneuten Eigentümerwechsel<br />

bestehen bleibt). Der jetzige Grundstückseigentümer hat seine Bereitschaft erklärt, der<br />

Eintragung einer Grunddienstbarkeit zuzustimmen. Die Kosten für die Umlegung der<br />

Regenwasserleitung sind von den Stadtwerken zu tragen. Bei den in der<br />

Sitzungsvorlage angegebenen Kosten zur Verlegung handelt sich um eine grobe<br />

Kostenschätzung.<br />

Es handelt sich um eine wichtige Regenwasserleitung, welche den Ablauf von<br />

mehreren Straßen umfasst (u.a. von der Eisenbahnunterführung der Ratzeburger<br />

Straße). Auch ohne die geplante neue Bebauung ist von den Stadtwerken eine Anlage<br />

zur Regenwasserreinigung vor der Einleitung in die Trave einzubauen (Forderung der<br />

Unteren Wasserbehörde). Die Leitung und die Regenwasserbehandlungsanlage dürfen<br />

aber nicht überbaut und es dürfen darauf auch keine Bäume gepflanzt werden.<br />

Erläuterung zur Sitzungsvorlage vom 30.09.2013:<br />

Aus der Abwägung der Stellungnahmen entwickelte die Verwaltung die<br />

Variante 3 (Anlage 3)<br />

Es wurde auf die Einwände eingegangen und zusätzlich war es zum damaligen<br />

Zeitpunkt erforderlich, dass für die vorhandene Regenwasserleitung innerhalb des<br />

Plangebietes Raum geschaffen werden sollte, um die Regenwasserleitung der<br />

Stadtwerke aus dem Baufenster verlegen zu können.<br />

Die Regenwasserleitung sollte entlang der Zufahrt zwischen der befestigten Fläche und<br />

dem künftigen Gebäude positioniert werden.<br />

In Anbetracht dieser Grundlagen wurde Variante 3 (Anlage 3) entwickelt, indem das<br />

gesamte Baufenster für den Neubau sowohl weiter nach Osten als auch nach Norden<br />

verlegt und der Gebäudekörper gedreht wurde. Mit der Forstbehörde konnte erreicht<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\8.doc 29.11.2013 -<br />

3 -


- 3 -<br />

werden, dass ein Waldabstand von mindestens 15 m als ausreichend angesehen<br />

wurde.<br />

Mit diesem Waldabstand war es möglich, dass westlich des Baukörpers ausreichend<br />

Platz für die Verlegung der Regenwasserleitung der Stadtwerke innerhalb des<br />

Plangebietes geschaffen wurde. Mit der Verschiebung nach Norden aus der südlichen<br />

Böschung wurde weiterhin die natur-verträgliche Einbindung des Baukörpers im Bereich<br />

der Böschung verbessert, um dem Einwand der Naturschutzbehörde nachzukommen.<br />

Veränderungen gegenüber den zur frühzeitigen Beteiligung ausliegenden Plänen<br />

waren:<br />

1. Verlagerung des Baukörpers nach Osten und Norden,<br />

2. Einhaltung des Waldabstandes mit mind. 15,00 m,<br />

3. Verlegung der Leitung mit einem ausreichenden Abstand vom Baukörper<br />

(3,00 m zur Leitungsachse), Baukosten von ca. 124.000 €,<br />

4. Drehung des Gebäudekörpers<br />

Diese neue Variante war Gegenstand des Beschlussvorschlages zum Entwurfs- und<br />

Auslegungsbeschluss für den Bau- und Planungsausschuss am 30.09.2013. Der<br />

Beschluss wurde jedoch nicht gefasst, da der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes<br />

erheblich von den Varianten zur frühzeitigen Beteiligung abwich und diesbezüglich<br />

Klärungsbedarf bestand.<br />

Die Verwaltung sollte die Möglichkeiten der Anpassung des Baufensters an den Entwurf<br />

des neuen Gebäudekörpers prüfen und der Ausschuss hat sich für eine Besichtigung<br />

des Grundstückes vor Ort entschieden.<br />

Aufgrund des Ortstermins vom 23.10.13 haben sich folgende neue Planungsansätze<br />

ergeben:<br />

Entgegen der Anregung der Naturschutzbehörde, die Bebauung nur bis zum Hangfuß<br />

der Böschung umzusetzen, um Eingriffe in die Böschung zu minimieren und eine<br />

Eingrünung zum Wanderweg zu gewährleisten, spiegelte sich die Tendenz heraus, die<br />

Bebauung möglichst weit nach Süden zu verlagern, um die Bäume in der östlichen<br />

Grünfläche zu schonen. Durch das Verschieben des Baukörpers nach Süden, wird der<br />

östliche Bereich entlastet.<br />

Hier hatte auch der NABU sich dahingehend geäußert, dass der Focus stärker auf die<br />

Bäume im östlichen Bereich gelegt werden sollte, als auf die Grünfläche im Bereich der<br />

südlichen Böschung.<br />

Um dies weitestgehend zu ermöglichen, muss der Gebäudekörper nach Westen verlegt<br />

werden und die Regenwasserleitung, die sich innerhalb des Plangebietes befindet,<br />

östlich um das Gebäude herumgeführt werden. In Übereinstimmung mit den<br />

Stadtwerken ist auch die östliche Verlegung der Regenwasserleitung umsetzbar.<br />

Dieses soll derart erfolgen, dass im südöstlichen Bereich die Leitung innerhalb des<br />

Böschungsbereiches und weiter nördlich auf der Böschungsoberkante verlegt werden<br />

soll. Diese Verlegung beinhaltet Mehrkosten von ca. 27.000€ auf ca. 154.000€<br />

gegenüber der Verlegung westlich des Baukörpers.<br />

Der Waldabstand wird entsprechend der Abstimmung mit der Forstbehörde mit<br />

mindestens 15 m beibehalten.<br />

In Anbetracht dieser Überlegungen wurden zwei neue Varianten entwickelt, die beide<br />

folgende Punkte gemein haben:<br />

1. Nahe an die südliche Grundstücksgrenze heranrücken,<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\8.doc 29.11.2013 -<br />

4 -


- 4 -<br />

2. Laubengänge im nördlichen Bereich und Balkone im südlichen und westlichen<br />

Bereich ermöglichen,<br />

3. den östlichen Gehölzbestand schonen, in dem das Gebäude soweit wie möglich<br />

aus der Grünanlage herausgenommen wird, (2 Bäume an der Ostseite entfallen)<br />

4. die Regenwasserleitung in den Osten verlegen.<br />

Variante 1 (Anlage 1)<br />

Im Entwurf (Variante 1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung übersprang der<br />

Baukörper die südliche Grundstücksgrenze. Da das Gebäude aus Sicht der Verwaltung<br />

auf dem Grundstück realisiert werden sollte, wurde der Baukörper nach Norden<br />

versetzt.<br />

Der Baukörper wird nunmehr möglichst weit nach Westen und Süden geschoben, bis<br />

an die südliche Grundstücksgrenze, um den östlichen Böschungsbereich und die<br />

erhaltenswerten Bäume zu schonen (2 Bäume an der Ostseite entfallen).<br />

Vorteile<br />

- Der östliche Bereich der Böschung wird kaum berührt und der Baumbestand<br />

kann weitestgehend erhalten werden.<br />

- Innerhalb dieses Bereiches sind die geplanten Laubengänge, ohne Eingriff in<br />

den Gehölzbestand möglich (2 Bäume an der Ostseite entfallen).<br />

- Die Gebäudestruktur ähnelt dem vorhandenen Gebäude des ehemaligen<br />

Kreiswehrersatzamtes und passt sich ein.<br />

- Das Gebäude hält einen großen Abstand zur Trave.<br />

Nachteil:<br />

- Eine südwestlich ausgerichtete Hofsituation kann nicht entstehen.<br />

- Die Regenwasserleitung wird östlich an dem Gebäude vorbei geführt, wobei der<br />

Achsabstand der Leitung von dem Gebäude mind. 3,00 m betragen muss.<br />

Hierdurch entstehen Mehrkosten von ca. 27.000,00 €.<br />

Variante 2 (Anlage 2)<br />

In der Variante 3 (zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) ragte der östliche<br />

Baukörper in den östlichen Böschungsbereich hinein.<br />

Der Baukörper der Variante 2 wird so weit wie möglich nach Westen und Süden bis an<br />

die Grundstücksgrenze geschoben, um den Böschungsbereich und die erhaltenswerten<br />

Bäume zu schonen (2 Bäume an der Ostseite entfallen).<br />

Vorteil:<br />

- Mit Ausnahme des südlichen Bereiches wird überwiegend auf versiegelten<br />

Flächen gebaut.<br />

- Im südwestlichen Bereich kann eine Hofsituation entstehen, welche die<br />

Wohnqualität erheblich steigert.<br />

Nachteil:<br />

- Die Laubengänge kommen dem Gehölzbestand relativ nah (2 Bäume an der<br />

Ostseite entfallen).<br />

- Das Gebäude hält einen geringeren Abstand zur Trave.<br />

- Die Regenwasserleitung wird auch hier östlich an dem Gebäude vorbei geführt,<br />

wobei der Achsabstand der Leitung von dem Gebäude mind. 3,00 m betragen<br />

muss. Hierdurch entstehen Mehrkosten von ca. 27.000,00 €.<br />

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5 -


- 5 -<br />

Am 11.11.2013 sollte im Bau- und Planungsausschuss ein Beschluss über eine der drei<br />

Varianten für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes gefasst werden.<br />

Nach einer längeren Beratungsrunde wurde kein Beschluss gefasst, da die CDU<br />

beantragt hat, sich in der Fraktion neu zu beraten.<br />

Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro<br />

noch einmal eingehend mit den Planungen befasst und aufgrund bestmöglicher<br />

Voraussetzungen für die städtebaulichen, ökologischen, architektonischen und<br />

ökonomischer Anforderungen und Belange eine neue Variante 4 erstellt.<br />

Variante 4 (Anlage 4)<br />

Der Baukörper der Variante 4 wird so weit wie möglich nach Westen und Süden bis an<br />

die Grundstücksgrenze geschoben und durch eine Beschränkung der Bebauung auf<br />

den bereits versiegelten Stellplatzflächen soll der Böschungsbereich und die<br />

erhaltenswerten Bäume weitestgehend geschont werden.<br />

Vorteile<br />

- Der östliche Bereich der Böschung wird kaum berührt (2 Bäume entfallen, einer<br />

muss eingekürzt werden) und der Baumbestand kann weitestgehend erhalten<br />

werden.<br />

- Das Gebäude schmiegt sich an den Böschungsbereich an und fügt sich somit<br />

aus städtebaulicher Sicht ein.<br />

- Es wird nur auf bereits versiegelten Flächen gebaut.<br />

- Der südwestliche Bereich bleibt unbebaut und es kann eine Hofsituation<br />

entstehen, welche die Wohnqualität erheblich steigert.<br />

- Der südwestliche Bereich wird nicht durch hervorstehende Gebäudeteile<br />

verschattet.<br />

- Die Regenwasserleitung kann zum Teil erhalten bleiben, hierdurch reduzieren<br />

sich die Kosten um ca. 3.000 € auf eine Bausumme von ca. 121.000 €.<br />

Nachteil:<br />

- Die Laubengänge kommen dem Gehölzbestand relativ nah.<br />

- Das Gebäude hält einen geringeren Abstand zur Trave.<br />

Aus Sicht der Verwaltung und im Hinblick auf alle Anforderungen, die Einbeziehung<br />

aller eingegangenen Stellungnahmen, sowie dem Schutzgut Mensch ist die Variante 4<br />

am verträglichsten und bezieht auch alle städtebaulichen, ökologischen,<br />

architektonischen (optische) und ökonomischen Belange ein.<br />

Nach Beschlussfassung durch den Bau- und Planungsausschuss für eine Variante wird<br />

der Vorhabenträger durch seinen Architekten Vorentwürfe zeichnen lassen, damit eine<br />

Abstimmung darüber getroffen werden kann, wie der Baukörper innerhalb des<br />

Baufensters realisierbar ist und wie die Abstufung der Geschosse umgesetzt werden<br />

kann. Diese groben Planungen sollen dem Bau- und Planungsausschuss in einer der<br />

nächsten Sitzungen zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgestellt werden.<br />

Hinweis: Der Bebauungsplan ist kein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (V&E-Plan)<br />

sondern nur eine Angebotsplanung, somit gibt es keine Detailplanung eines Gebäudes,<br />

welches Bestandteil des Bebauungsplanes wird, es können nur in geringem Masse<br />

gestalterische Festsetzungen getroffen werden.<br />

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6 -


- 6 -<br />

Berechnung der Grundfläche:<br />

Schritt 1 – Wohneinheiten x Wohnungsgröße<br />

24 WE x 65 (i.M) m² = 1.560 m²<br />

Schritt 2 –<br />

Schritt 3 –<br />

Schritt 4 –<br />

Berücksichtigung der Zugänge (Laubengang/Treppenhaus)<br />

Balkone Treppenhaus/Laubengang: Annahme! 100 m²<br />

Balkone (DIN / WoflV) gemittelt 50% anrechenbar auf die Wohnfläche<br />

Annahme pro Balkon 4 m² anrechenbar: 7 Balkone (nur eine Ebene) x 4<br />

m² = 28 m²<br />

Somit erhöht sich die Geschossfläche auf gesamt 1.688 m²<br />

Berücksichtigung der Wände<br />

Annahme rd. 10 %: 1.688 m² + 10 % = 1.857 m²<br />

Berücksichtigung der Geschosse<br />

Bei 3 Geschossen: 1.857 / 3 = 619 m²<br />

Bei 4 Geschossen: 1.857 / 4 = 465 m²<br />

im Mittel: 542 m² Grundfläche (GR)<br />

Vergleich zu den Varianten:<br />

Ursprungs-Variante 1 : 465 m²; bis 530 m² ohne Balkone/Laubengang<br />

Ursprungs -Variante 2 : 495 m²; bis 605 m² ohne Balkone/Laubengang<br />

Ursprungs -Variante 3 : 615 m²; ohne Balkone/Laubengang<br />

Neue-Variante 1: 470 m²; mit Balkone/Laubengang 560 m²<br />

Neue-Variante 2: 525 m²; mit Balkone/Laubengang 600 m²<br />

Variante 3:<br />

Gebäude 515 m² (Balkone, Laubengänge nicht betrachtet)<br />

Neue-Variante 4: 485 m²; mit Balkone/Laubengang 592 m²<br />

Um dem Architekten genügend Raum für seine Planung zu lassen, damit auch für die<br />

zukünftigen Bewohner angenehme Wohnungszuschnitte geplant und umgesetzt werden<br />

können, ist es zu empfehlen, das Baufenster in einem verträglichen Rahmen mit einem<br />

gewissen Abstand um die vorgeschlagenen Gebäudekörper zu legen. Um aber<br />

verhindern zu können, dass das gesamte Baufeld ausgenutzt wird, wird empfohlen eine<br />

maximale Grundfläche (GR) von 600 m² im Bebauungsplan festzusetzen.<br />

Baumbestand an der Ostseite:<br />

Der Baumbestand an der Ostseite wird in jeder Bauvariante betroffen sein, entweder<br />

durch den Baukörper oder durch die Verlegung der Regenwasserleitung.<br />

Der Verlust von Gehölzen und Bäumen wird jedoch kompensiert durch den östlichen<br />

Waldbestand, wo genügend Ausweichlebensräume vorhanden sind. Zusätzlich können<br />

in den angrenzenden Flächen für den Verlust von Bäumen und Buschgehölzen wieder<br />

neue Bäume nachgepflanzt werden.<br />

Die Naturschutzbehörde hat auf den Aspekt der Eingrünung des Baukörpers<br />

hingewiesen, der an der Südseite am geringsten ist und daher der südliche Hang<br />

geschont werden soll.<br />

Im Umweltbericht wird der erforderliche Ausgleich ermittelt, ggf werden Maßnahmen<br />

innerhalb des Geltungsbereiches oder im näheren Umfeld des Plangebietes<br />

durchgeführt, welche im Bebauungsplan festgesetzt werden.<br />

Es wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger über die Übernahme der<br />

Ausgleichskosten abgeschlossen.<br />

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7 -


- 7 -<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Keine. Es liegt eine Kostenübernahmeerklärung für die Planungsarbeiten vor. Für die<br />

erforderlichen Ausgleichskosten wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem<br />

Vorhabenträger abgeschlossen.<br />

3. Leitwerte<br />

Im Sinne der Leitwerte „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - familienfreundliche Stadt der Generationen mit<br />

Tradition“ und „lebendige Stadt mit hoher Wirtschaftskraft“ soll die Attraktivität der<br />

Innenstadt durch eine Wohnbebauung in der Nähe der Kernstadt gehoben und der<br />

Außenbereich nach dem Grundsatz der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“<br />

geschont werden<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt die Variante 4 mit folgenden<br />

Festsetzungen:<br />

o eine Grundfläche (GR) von 600 m² wird nicht überschritten,<br />

o die Höhe wird auf 25 m über NN festgesetzt<br />

o es werden 3-4 Wohngeschosse nicht überschritten<br />

als Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.<br />

Die beschlossene Variante … ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />

Im Auftrag<br />

Karin John<br />

Fachbereichsleiterin Bauamt<br />

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Planung und Umwelt<br />

Datum<br />

13.11.2013<br />

Aktenzeichen<br />

IV.30.2 621.41 B 052-<br />

2.Ä./1. Sitzungsvorlage<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0176/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Umwelt- und Energieausschuss<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Sitzungsdatum<br />

05.12.2013<br />

09.12.2013<br />

Bebauungsplan Nr. 52 1. Änderung<br />

hier: Baumbestand an der Lübecker Straße<br />

1. Sachverhalt<br />

Im Bebauungsplan Nr. 52 - 1. Änderung sind die zwei großen Winterlinden neben dem<br />

Eingangsbereich des Postgebäudes als erhaltenswerte Bäume festgesetzt. Weiter<br />

östlich ist ein anzupflanzender Baum festgesetzt; hier stehen vor Ort eine Silberlinde<br />

und eine Holländische Linde.<br />

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 52 – 1. Änderung<br />

Der gezeichnete Standort der erhaltenswerten Bäume weicht im Bebauungsplan von<br />

der Realität ab. Die Kronen der beiden Winterlinden reichen bis in das Baufenster<br />

entlang der bestehenden Grundstücksgrenze hinein. Mit der Baumaßnahme des<br />

Postgebäudes haben die beiden Bäume Schäden in ihrer Entwicklung hinnehmen<br />

müssen. Sie befinden sich in der Alterungsphase, werden regelmäßig auf ihre<br />

Verkehrssicherheit überprüft und stark beschnitten. Ihre Kronen zeigen sich zerklüftet<br />

mit Totholz im Schwachast- und Grobastbereich.<br />

1 von 4


- 2 -<br />

Fotos: Lübecker Straße Herbst 2013<br />

Zurzeit werden die Planungen für das Fachmarktzentrum auf dem Grundstück der<br />

ehemaligen Post erarbeitet. Ziel ist es, innenstadtnah einen großflächigen<br />

Verbrauchermarkt mit zwei Fachmärkten anzusiedeln. Die vorhandene Grundstücksfläche<br />

wird auch für diese Folgenutzung stark beansprucht. Dementsprechend bleibt die<br />

Lage der Baugrenzen entlang der Grundstücksgrenze direkt am Fußweg der Lübecker<br />

Straße auch in der 2. Änderung des Bebauungsplanes erhalten.<br />

Durch den erforderlichen Rückschnitt vor der Bauphase würde der natürliche Wuchs<br />

der Linden noch stärker beeinträchtigt werden. Trotzdem könnten die Bäume an diesem<br />

Standort eine erneute Baumaßnahme nicht überstehen. Die beiden vorhandenen<br />

kleineren Linden stehen in der Flucht des Parkstreifens und sind durch das geplante<br />

Fachmarktzentrum bei entsprechendem Baumschutz in der Bauzeit nicht gefährdet.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, für die Umsetzung des Bauvorhabens Fachmarktzentrum<br />

eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 – 1. Änderung<br />

auszusprechen, so dass die beiden Winterlinden gefällt werden können.<br />

Der Verlust der Bäume kann im Straßenraum der Lübecker Straße aufgrund des<br />

bestehenden Leitungsbestandes leider nicht ausgeglichen werden. Nach sorgfältiger<br />

Prüfung sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, andere Straßenzüge im Stadtgebiet<br />

durch eine Neupflanzung von Bäumen aufzuwerten. Die Verwaltung schlägt vor, für den<br />

Verlust der zwei Winterlinden mit schlechter Vitalität zehn Bäume in alten Obstsorten im<br />

Bereich der Grünanlage Dammannsche Koppel zu pflanzen.<br />

In dieser Grünanlage befinden sich vereinzelt Gehölze eines ehemaligen Obstgartens.<br />

Dauerhaft können die alten Gehölze nicht erhalten werden. Es bietet sich an, sie durch<br />

Neupflanzungen mit alten Sorten zu ergänzen und damit den Obstgarten in seiner<br />

Ursprünglichkeit zu bewahren.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\10.doc 29.11.2013 -<br />

3 -


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In der Grünanlage befinden sich Spielplätze, ein Bolzplatz, ein Regenrückhaltebecken<br />

sowie ein Wanderwegenetz, dass die angrenzenden Wohnstraßen an die B 75 und den<br />

Travewanderweg anbindet.<br />

Im Einzelnen werden folgende Obstbäume vorgeschlagen:<br />

2 Stück Pyrus communis „Gellerts Butterbirne“<br />

Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Drahtballierung 12 -14 cm<br />

2 Stück Malus domestica „Holsteiner Cox“<br />

Hochstamm 3 x verpflanzt, mit Drahtballierung 12 – 14 cm<br />

1 Stück Prunus avium „Große Schwarze Knorpelkirsche“<br />

Halbstamm 3 x verpflanzt, mit Drahtballierung, 12 – 14 cm<br />

2 Stück Prunus domestica „Bühler Frühzwetsche“<br />

Hochstamm 3 x verpflanzt, mit Drahtballierung, 12 – 14 cm<br />

2 Stück Cydonia oblonga „Konstantinopler Apfelquitte“<br />

Halbstämme 3 x verpflanzt, mit Drahtballierung, 12 – 14 cm<br />

1 Stück Walnuss Juglans regia<br />

Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Drahtballierung, 16 – 18 cm<br />

Luftbild Dammannsche Koppel<br />

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4 -


- 4 -<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Die Kosten für die Fällung der beiden Bäume sowie die Ersatzpflanzung von zehn<br />

Obstbäumen werden vom Investor des Fachmarktzentrums getragen. Eine<br />

entsprechende vertragliche Regelung wird in den Durchführungsvertrag zum<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 52 - 2. Änderung aufgenommen.<br />

3. Leitwerte<br />

Im Sinne des Leitwertes „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - die lebendige und mobile Stadt mit hoher<br />

Wirtschaftskraft“ folgt die Stadt mit der Ansiedlung eines Fachmarktzentrums innerhalb<br />

des zentralen Versorgungsbereiches den Empfehlungen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Für den Umwelt- und Energieausschuss:<br />

Der Umwelt- und Energieausschuss empfiehlt dem Bau- und Planungsausschuss für<br />

die Umsetzung des Bauvorhabens des Fachmarktzentrums eine Befreiung von der<br />

Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes im Bebauungsplan Nr. 52 -<br />

1. Änderung zu erteilen. Als Ersatz sollen zehn Obstbäume in der Grünanlage<br />

Dammannsche Koppel gepflanzt werden.<br />

Für den Bau- und Planungsausschuss:<br />

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, eine Befreiung von der<br />

Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes im Bebauungsplan Nr. 52 -<br />

1. Änderung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen. Vorab hat die Verwaltung die<br />

Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Die beiden Winterlinden<br />

können im Winterhalbjahr 2013/2014 gefällt werden. Als Ersatz sollen zehn Obstbäume<br />

in der Grünanlage Dammannsche Koppel gepflanzt werden.<br />

Im Auftrag<br />

Karin John<br />

Fachbereichsleiterin Bauamt<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\10.doc 29.11.2013


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Planung und Umwelt<br />

Datum<br />

02.12.2013<br />

Aktenzeichen<br />

IV.30.2 621.31 F 2006 8.<br />

Änderung/Sitzungsvorlagen<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0190/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Sitzungsdatum<br />

09.12.2013<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Bereich: Lübecker Straße 23 + 25 (ehemaliges Postgebäude)<br />

hier:<br />

a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

1. Sachverhalt<br />

Im Bereich des Grundstückes der ehemaligen Post an der Lübecker Straße 23, 25 wurde<br />

am 9.9.2013 im Bau- und Planungsausschuss der Aufstellungsbeschluss für den<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fachmarktzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 3 BauGB<br />

sollte der Flächennutzungsplan an den Bebauungsplan im Wege der Berichtigung angepasst<br />

werden.<br />

Gleichzeitig zur Bauleitplanung wurde die Hochbauplanung des Fachmarktzentrums<br />

weiter entwickelt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die nun geplante Geschossflächenzahl<br />

lediglich ca. 100 m² unter der Grenze von 5.000 m² liegt.<br />

Gemäß Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung besteht für den Bau eines<br />

Einkaufszentrums mit einer zulässigen Geschossfläche von 5.000 m² und mehr<br />

eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mit der Notwendigkeit einer UVP<br />

ist jedoch gem. § 13 a BauGB das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der<br />

Innenentwicklung ausgeschlossen.<br />

Aus Gründen der Planungssicherheit hat die Verwaltung sich entschieden, den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Fachmarktzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ im Normalverfahren<br />

aufzustellen. Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist nicht mehr möglich,<br />

sondern es ist zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erforderlich.<br />

Der gültige Flächennutzungsplan von 2006 weist im Bereich der Lübecker Straße 23,<br />

25 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Post“ aus. Da sich gem.<br />

1 von 3


- 2 -<br />

§ 8 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln soll,<br />

ist hierfür eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, der im Geltungsbereich<br />

Flächen für ein Sonstiges Sondergebiet „Gebiet für Einkaufszentren und großflächige<br />

Handelsbetriebe“ ausweist.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Keine; die Kosten für die Planung wird der Vorhabenträger direkt übernehmen.<br />

3. Leitwerte<br />

Im Sinne des Leitwertes „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - die lebendige und mobile Stadt mit hoher Wirtschaftskraft“<br />

folgt die Stadt mit der Ansiedlung eines Fachmarktzentrums innerhalb des<br />

zentralen Versorgungsbereiches den Empfehlungen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt:<br />

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 8. Änderung aufgestellt, die für<br />

das Gebiet Lübecker Straße 23, 25 (ehemaliges Postgebäude) folgende Änderung<br />

der Planung vorsieht:<br />

Die Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Post“ sollen in Flächen<br />

für ein Sonstiges Sondergebiet „Gebiet für Einkaufszentren und großflächige<br />

Handelsbetriebe“ geändert werden.<br />

2. Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im<br />

Lageplan (Seite 3) mit einer schwarzen unterbrochenen Linie umgrenzt. Der Lageplan<br />

ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2<br />

BauGB).<br />

4. Die Ausarbeitung des Planentwurfs erfolgt durch den Vorhabenträger <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Immobilien Entwicklungs KG Lübecker Straße auf dessen eigene Kosten und dessen<br />

alleinigem Risiko. Mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Behörden und<br />

sonstiger Träger öffentlicher Belange wird die Verwaltung beauftragt.<br />

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang<br />

und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.<br />

6. Die frühzeitige Unterrichtung mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke<br />

der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer 14-tägigen öffentlichen Auslegung<br />

erfolgen.<br />

- 3 -


- 3 -<br />

Übersichtsplan: Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />

Im Auftrag<br />

Karin John<br />

Fachbereichsleiterin Bauamt


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Tiefbau<br />

Datum<br />

20.11.2013<br />

Aktenzeichen<br />

IV.60.0 650.00; 023.164<br />

Wechsel Straßenbaulast<br />

Berichtsvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0180/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Sitzungsdatum<br />

09.12.2013<br />

Wechsel der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen<br />

zum 01.01.2014<br />

1. Sachverhalt<br />

Nach dem Zensus 2011 hat die Stadt <strong>Bad</strong> Oldelsoe 24263 Einwohner und wird gem.<br />

§12 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig – Holstein (StrWG)<br />

Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen.<br />

Die Straßenbaulast wechselt mit Ablauf des zweiten auf die Volkszählung folgenden<br />

Jahres, d.h. zum 01.01.2014.<br />

Betroffen sind folgende Ortsdurchfahrten:<br />

Landesstraßen Nr. 83 – Segeberger Straße - 0,424 km<br />

Nr. 90 – Pölitzer Weg –<br />

2,137 km<br />

Nr. 226 – Grabauer Straße –<br />

0,366 km<br />

Kreisstraßen Nr. 61 – Rümpeler Weg - 1,274 km<br />

Nr. 64 – Schützenstraße / Wolkenweher Weg - 1,705 km<br />

Nr. 67 – Sehmsdorfer Straße -<br />

0,848 km<br />

Durch die zur Zeit bestehenden Vereinbarungen für die Unterhaltung und Instandsetzung<br />

(UI - Vereinbarungen) dieser Straßenabschnitte unterhält die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

die betroffenen Bereiche bereits seit Jahrzehnten. Neu kommt lediglich die Ortsdurchfahrt<br />

der K 67 im Ortsteil Sehmsdorf hinzu.<br />

Die personellen und haushaltstechnischen Voraussetzungen sind daher bereits gegeben.<br />

Die bisher durch den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr in Lübeck gezahlten<br />

Unterhaltungspauschalen werden weiterhin in gleicher Höhe direkt durch das Land<br />

bzw. den Kreis gezahlt. Sie werden jährlich durch Erlaß des Ministers für Wirtschaft,<br />

Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein festgelegt und betrugen 2013 für-<br />

Landesstraßen 6.447,-- / km und für Kreisstraßen 3.600,-- /km.<br />

Mit dem Wechsel der Straßenbaulast werden die UI - Vereinbarungen entbehrlich und<br />

somit gegenstandslos.<br />

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Die Straßengrundstücke und das Infrastrukturvermögen gehen in das Eigentum der<br />

Stadt über. Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen können auf Grund dieser Tatsache<br />

nunmehr nach der Straßenbeitragssatzung der Stadt umgelegt werden. Eine Förderung<br />

nach den Bestimmungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ist<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Die Klassifizierung der Straßen als Landes- bzw. Kreisstraße bleibt weiterhin erhalten.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt 2014 bei den Produkten 54200 (Kreisstraßen)<br />

und 54300 (Landesstraßen) berücksichtigt. Grundsätzliche Änderungen zu den<br />

Haushaltsansätzen der Vorjahre gibt es nicht.<br />

3. Leitwerte<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, die lebendige und mobile Stadt mit hoher Wirtschaftskraft.<br />

Im Auftrag<br />

Karin John<br />

Bauamtsleiterin<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\12.doc 29.11.2013


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Sachbereich Bauverwaltung<br />

Datum<br />

27.11.2013<br />

Aktenzeichen<br />

IV.10.5 023.164<br />

Berichtsvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0185/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Sitzungsdatum<br />

11.11.2013<br />

Beschlusskontrolle öffentlicher Teil<br />

1. Sachverhalt<br />

Dem Bau- und Planungsausschuss werden die Übersichten über noch offene Arbeitsaufträge<br />

an die Verwaltung aus dem Bau- und Planungsausschuss, die Beschlusskontrollen<br />

vorgelegt:<br />

11.02.2012<br />

09.09.2013<br />

30.09.2013<br />

4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zustimmend zur<br />

Kenntnis.<br />

Im Auftrag<br />

Lehmann<br />

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