04.05.2014 Aufrufe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 3 -<br />

Übergang aus den Gemeinschaftsschulen in die Sekundarstufe II<br />

Mit Ablauf des Schuljahres 2013/14, d.h. im Sommer 2014, verlassen die ersten Jahrgänge<br />

der Gemeinschaftsschulen den 10. Jahrgang. Rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt<br />

muss insbesondere hinsichtlich der ausreichenden bzw. zusätzlich erforderlichen Aufnahmekapazitäten<br />

für die Sekundarstufe II an den <strong>Oldesloe</strong>r Schulen Gewissheit bestehen.<br />

Um eventuelle Maßnahmen zu erörtern, fand am 18. Januar 2013 ein Gespräch<br />

zwischen dem Schulverband, den Schulleitungen der weiterführenden Schulen, den<br />

Beruflichen Schulen des Kreises, dem Schulamt des Kreises Stormarn und der Stadtverwaltung<br />

statt.<br />

Die Gemeinschaftsschulen Theodor-Storm-Schule und Schule Am Masurenweg verfügen<br />

nicht über eine eigene Oberstufe. Schülerinnen und Schüler mit der entsprechenden<br />

Empfehlung bzw. mit dem entsprechenden Notendurchschnitt müssen sich um die<br />

Aufnahme in die Oberstufe an einer anderen Schule bemühen. Für die Auswahl spielen<br />

u.a. die angebotenen Oberstufenprofile und der „Vor-Unterricht“ in der Sekundarstufe I<br />

eine entscheidende Rolle.<br />

Im Ergebnis haben die Schulleitungen der Theodor-Mommsen-Schule, der Ida-Ehre-<br />

Schule und der Beruflichen Schulen betont, dass Kapazitäten für die Aufnahme von<br />

Schülerinnen und Schülern aus den Gemeinschaftsschulen, sofern diese die persönlichen<br />

Voraussetzungen erfüllen, grundsätzlich vorhanden sind. Zurzeit wird daher kein<br />

Bedarf an der Einrichtung einer weiteren Oberstufe am Schulstandort <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gesehen.<br />

Da jedoch eine Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen und zu höheren Bildungsempfehlungen<br />

bereits in den Grundschulen erkennbar ist, muss die Bedarfsprüfung<br />

in den kommenden Jahren regelmäßig erneut erfolgen.<br />

Zusammenfassung<br />

Nach der letzten Schulreform, insbesondere nach der Einrichtung der Gemeinschaftsschulen,<br />

dem Start des achtjährigen Gymnasiums und der Umwandlung der Stadtschule<br />

zur gebundenen Ganztagsschule, haben sich die Strukturen der <strong>Oldesloe</strong>r Schullandschaft<br />

weiter stabilisiert und gefestigt. Gegenwärtig und auch auf Sicht ist die<br />

Schulraumversorgung an den <strong>Oldesloe</strong>r Schulen grundsätzlich sichergestellt. Teilweise<br />

Raumbedarfe bestehen jedoch weiterhin vor dem Hintergrund „Ganztagsschule“, um an<br />

den Schulen Betreuung und Angebote unter den erforderlichen räumlichen Rahmenbedingungen<br />

ausgestalten zu können. Hiervon kann nach Abschluss der aktuellen Umbau-<br />

und Erweiterungsmaßnahmen allenfalls die Stadtschule ausgenommen werden.<br />

Die kontinuierlich rückläufigen Schülerzahlen werden an den Schulen im Hinblick auf<br />

die zunehmend zu bildenden Integrationsklassen, die über einen geringeren Klassenteiler<br />

verfügen, oftmals unmittelbar kompensiert und drücken sich nicht zwangsläufig in<br />

hinzugewonnenen Raumkapazitäten aus.<br />

Gemäß § 51 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) sind die Kreise verpflichtet,<br />

zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden<br />

Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung<br />

und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben.<br />

Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend<br />

abzustimmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!