Beschlussvorlage - Bad Oldesloe
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Übergang aus den Gemeinschaftsschulen in die Sekundarstufe II<br />
Mit Ablauf des Schuljahres 2013/14, d.h. im Sommer 2014, verlassen die ersten Jahrgänge<br />
der Gemeinschaftsschulen den 10. Jahrgang. Rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt<br />
muss insbesondere hinsichtlich der ausreichenden bzw. zusätzlich erforderlichen Aufnahmekapazitäten<br />
für die Sekundarstufe II an den <strong>Oldesloe</strong>r Schulen Gewissheit bestehen.<br />
Um eventuelle Maßnahmen zu erörtern, fand am 18. Januar 2013 ein Gespräch<br />
zwischen dem Schulverband, den Schulleitungen der weiterführenden Schulen, den<br />
Beruflichen Schulen des Kreises, dem Schulamt des Kreises Stormarn und der Stadtverwaltung<br />
statt.<br />
Die Gemeinschaftsschulen Theodor-Storm-Schule und Schule Am Masurenweg verfügen<br />
nicht über eine eigene Oberstufe. Schülerinnen und Schüler mit der entsprechenden<br />
Empfehlung bzw. mit dem entsprechenden Notendurchschnitt müssen sich um die<br />
Aufnahme in die Oberstufe an einer anderen Schule bemühen. Für die Auswahl spielen<br />
u.a. die angebotenen Oberstufenprofile und der „Vor-Unterricht“ in der Sekundarstufe I<br />
eine entscheidende Rolle.<br />
Im Ergebnis haben die Schulleitungen der Theodor-Mommsen-Schule, der Ida-Ehre-<br />
Schule und der Beruflichen Schulen betont, dass Kapazitäten für die Aufnahme von<br />
Schülerinnen und Schülern aus den Gemeinschaftsschulen, sofern diese die persönlichen<br />
Voraussetzungen erfüllen, grundsätzlich vorhanden sind. Zurzeit wird daher kein<br />
Bedarf an der Einrichtung einer weiteren Oberstufe am Schulstandort <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gesehen.<br />
Da jedoch eine Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen und zu höheren Bildungsempfehlungen<br />
bereits in den Grundschulen erkennbar ist, muss die Bedarfsprüfung<br />
in den kommenden Jahren regelmäßig erneut erfolgen.<br />
Zusammenfassung<br />
Nach der letzten Schulreform, insbesondere nach der Einrichtung der Gemeinschaftsschulen,<br />
dem Start des achtjährigen Gymnasiums und der Umwandlung der Stadtschule<br />
zur gebundenen Ganztagsschule, haben sich die Strukturen der <strong>Oldesloe</strong>r Schullandschaft<br />
weiter stabilisiert und gefestigt. Gegenwärtig und auch auf Sicht ist die<br />
Schulraumversorgung an den <strong>Oldesloe</strong>r Schulen grundsätzlich sichergestellt. Teilweise<br />
Raumbedarfe bestehen jedoch weiterhin vor dem Hintergrund „Ganztagsschule“, um an<br />
den Schulen Betreuung und Angebote unter den erforderlichen räumlichen Rahmenbedingungen<br />
ausgestalten zu können. Hiervon kann nach Abschluss der aktuellen Umbau-<br />
und Erweiterungsmaßnahmen allenfalls die Stadtschule ausgenommen werden.<br />
Die kontinuierlich rückläufigen Schülerzahlen werden an den Schulen im Hinblick auf<br />
die zunehmend zu bildenden Integrationsklassen, die über einen geringeren Klassenteiler<br />
verfügen, oftmals unmittelbar kompensiert und drücken sich nicht zwangsläufig in<br />
hinzugewonnenen Raumkapazitäten aus.<br />
Gemäß § 51 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) sind die Kreise verpflichtet,<br />
zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden<br />
Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung<br />
und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben.<br />
Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend<br />
abzustimmen.