Beschlussvorlage - Bad Oldesloe
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Beigefügt ist ferner der Ausblick auf die Zahl der Erstklässler bis zum Schuljahr<br />
2018/19, sprich der Kinder, die bereits geboren und in den Meldedateien erfasst sind.<br />
Hieraus ergibt sich in den kommenden fünf Schuljahren eine konstante Größe von jährlich<br />
12 bis 13 einzuschulenden Grundschulklassen. Diese können an den vier <strong>Oldesloe</strong>r<br />
Grundschulen im Rahmen der möglichen Kapazitäten wie folgt versorgt werden:<br />
Stadtschule<br />
Grundschule West<br />
Klaus-Groth-Schule<br />
Schule am Masurenweg<br />
= 4 Züge<br />
= 2 Züge<br />
= 3 Züge<br />
= 4 Züge<br />
Der Übergang in die 5. Klassen der weiterführenden Schulen stellt sich in den kommenden<br />
fünf Schuljahren ebenfalls relativ konstant dar. Die Aufnahmekapazitäten der<br />
vier <strong>Oldesloe</strong>r weiterführenden Schulen sind grundsätzlich mit zusammen 16 Zügen wie<br />
folgt festgelegt bzw. vorgesehen und generell ausreichend:<br />
Ida-Ehre-Schule<br />
Theodor-Storm-Schule<br />
Schule am Masurenweg<br />
Theodor-Mommsen-Schule<br />
= 4 Züge<br />
= 3 Züge<br />
= 3 Züge<br />
= 6 Züge<br />
Situation der Schule am Kurpark<br />
Die Schülerzahlen des Förderzentrums Schule am Kurpark mit dem Förderschwerpunkt<br />
Lernen sind im laufenden Schuljahr 2012/13 weiter rückläufig. Dies ist auf die aktuellen<br />
Bestimmungen in der Schulgesetzgebung des Landes Schleswig-Holstein zurückzuführen.<br />
Das Schulgesetz Schleswig-Holstein sieht nach § 4 Absatz 11 vor: „Zur Erreichung<br />
der Bildungs- und Erziehungsziele sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen<br />
besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund.“<br />
Im Bildungsportal Schleswig-Holstein wird inklusive Beschulung wie folgt definiert: „Inklusive<br />
Beschulung heißt, dass alle Kinder unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen<br />
Behinderungen sowie ihrer sozialen und ethnischen Herkunft gemeinsam an einer<br />
Regelschule unterrichtet werden.“<br />
Die Schule am Kurpark hat per Schulkonferenzbeschluss im Einvernehmen mit den betroffenen<br />
Eltern und der Verwaltung festgelegt, dass mit Beginn des kommenden Schuljahres<br />
2013/14 dort nur noch die 9. Klasse mit 9 Schülerinnen und Schülern unterrichtet<br />
wird. Die dort noch vorhandenen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2 bis 4<br />
und 6 bis 8 wechseln ab dem Schuljahr 2013/14 im Einvernehmen mit den Betroffenen<br />
an die Regelschulen oder an andere Förderzentren.<br />
Der Erhalt des Verwaltungsbereichs im Gebäude der Schule am Kurpark ist nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand auch über das Schuljahr 2013/14 hinaus erforderlich. Das Förderzentrum<br />
kommt von dort aus den in § 45 Schulgesetz definierten Aufgaben nach.<br />
Sämtliche Unterrichtsräume an der Schule stünden damit der außerschulischen Nutzung<br />
zur Verfügung.