04.05.2014 Aufrufe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 2 -<br />

Beigefügt ist ferner der Ausblick auf die Zahl der Erstklässler bis zum Schuljahr<br />

2018/19, sprich der Kinder, die bereits geboren und in den Meldedateien erfasst sind.<br />

Hieraus ergibt sich in den kommenden fünf Schuljahren eine konstante Größe von jährlich<br />

12 bis 13 einzuschulenden Grundschulklassen. Diese können an den vier <strong>Oldesloe</strong>r<br />

Grundschulen im Rahmen der möglichen Kapazitäten wie folgt versorgt werden:<br />

Stadtschule<br />

Grundschule West<br />

Klaus-Groth-Schule<br />

Schule am Masurenweg<br />

= 4 Züge<br />

= 2 Züge<br />

= 3 Züge<br />

= 4 Züge<br />

Der Übergang in die 5. Klassen der weiterführenden Schulen stellt sich in den kommenden<br />

fünf Schuljahren ebenfalls relativ konstant dar. Die Aufnahmekapazitäten der<br />

vier <strong>Oldesloe</strong>r weiterführenden Schulen sind grundsätzlich mit zusammen 16 Zügen wie<br />

folgt festgelegt bzw. vorgesehen und generell ausreichend:<br />

Ida-Ehre-Schule<br />

Theodor-Storm-Schule<br />

Schule am Masurenweg<br />

Theodor-Mommsen-Schule<br />

= 4 Züge<br />

= 3 Züge<br />

= 3 Züge<br />

= 6 Züge<br />

Situation der Schule am Kurpark<br />

Die Schülerzahlen des Förderzentrums Schule am Kurpark mit dem Förderschwerpunkt<br />

Lernen sind im laufenden Schuljahr 2012/13 weiter rückläufig. Dies ist auf die aktuellen<br />

Bestimmungen in der Schulgesetzgebung des Landes Schleswig-Holstein zurückzuführen.<br />

Das Schulgesetz Schleswig-Holstein sieht nach § 4 Absatz 11 vor: „Zur Erreichung<br />

der Bildungs- und Erziehungsziele sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen<br />

besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund.“<br />

Im Bildungsportal Schleswig-Holstein wird inklusive Beschulung wie folgt definiert: „Inklusive<br />

Beschulung heißt, dass alle Kinder unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen<br />

Behinderungen sowie ihrer sozialen und ethnischen Herkunft gemeinsam an einer<br />

Regelschule unterrichtet werden.“<br />

Die Schule am Kurpark hat per Schulkonferenzbeschluss im Einvernehmen mit den betroffenen<br />

Eltern und der Verwaltung festgelegt, dass mit Beginn des kommenden Schuljahres<br />

2013/14 dort nur noch die 9. Klasse mit 9 Schülerinnen und Schülern unterrichtet<br />

wird. Die dort noch vorhandenen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2 bis 4<br />

und 6 bis 8 wechseln ab dem Schuljahr 2013/14 im Einvernehmen mit den Betroffenen<br />

an die Regelschulen oder an andere Förderzentren.<br />

Der Erhalt des Verwaltungsbereichs im Gebäude der Schule am Kurpark ist nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand auch über das Schuljahr 2013/14 hinaus erforderlich. Das Förderzentrum<br />

kommt von dort aus den in § 45 Schulgesetz definierten Aufgaben nach.<br />

Sämtliche Unterrichtsräume an der Schule stünden damit der außerschulischen Nutzung<br />

zur Verfügung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!