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Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

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unbefristet abgeschlossen werden. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Kindergartenjahr<br />

und ist erstmals nach 10 Jahren kündbar.<br />

3. Leitwerte<br />

Die Umsetzung der Maßnahme entspricht dem Bedarf der Erziehungsberechtigten und<br />

dient der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung insbesondere in Bezug auf den Ausbau<br />

der Betreuung für Kinder im Altersbereich von 3 bis 6 Jahren und trägt insofern<br />

dem Leitwert <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition<br />

Rechnung.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

/ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

1. Für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Vicelin wird der Kath. Kirchengemeinde<br />

<strong>Oldesloe</strong> eine rückzahlbare Zuschusszuwendung in Höhe von<br />

340.262,65 EUR gewährt. Der beim Produktsachkonto 36500.1991020 - Übrige<br />

Forderungen (Kindergarten St. Vicelin) - angebrachte Sperrvermerk wird aufgehoben.<br />

2. Aufgrund der Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude wird eine Erhöhung des<br />

in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen mietähnlichen Kostenbeitrages<br />

von 8 EUR/qm im Jahr 2012 auf 9 EUR/qm ab Inbetriebnahme der zusätzlichen<br />

Flächen anerkannt. Der mietähnliche Kostenbeitrag von 8 EUR/qm im Jahr 2012<br />

erhöht sich ab dem Jahr 2013 jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex<br />

(Gesamtindex) für Deutschland (Basis 2005 = 100). Die jährliche Anpassung an<br />

den Verbraucherpreisindex ist auch auf die künftige Höhe des mietähnlichen<br />

Kostenbeitrages von 9 EUR/qm anzuwenden.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der Kath. Kirchengemeinde<br />

eine hierauf abgestellte Finanzierungsvereinbarung für den Betrieb der Kindertagesstätte<br />

abzuschließen. Dieser Finanzierungsvertrag für den laufenden Betrieb<br />

der Kindertagesstätte soll ab Inbetriebnahme des Neubaus unbefristet abgeschlossen<br />

werden. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Kindergartenjahr<br />

und ist erstmals nach 10 Jahren kündbar.<br />

Im Auftrag<br />

Thomas Sobczak<br />

Fachbereichsleiter

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