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Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

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Von den 33 Räumungsklagen im Jahr 2012 konnte bei 31 die tatsächliche Obdachlosigkeit<br />

abgewendet werden. Dies erfolgte durch verschiedene der individuellen Situation<br />

angepasste Interventionen.<br />

Drei Familien und fünf Einzelpersonen wurden bei der Rückkehr in den freien Wohnungsmarkt<br />

erfolgreich unterstützt.<br />

Bei vier Einzelpersonen wurde die Einweisung aufgrund fehlender Nutzung aufgehoben.<br />

Die Einweisung von einer Einzelperson musste widerrufen werden, da sie trotz intensiver<br />

Gespräche und Hilfsangebote die Ordnung in den Unterkünften dermaßen störte,<br />

dass eine weitere Unterbringung nicht möglich war.<br />

Die Belegsituation hat sich durch die Anmietung einer neuen Unterkunft derzeit leicht<br />

verbessert. Da jedoch eine Unterkunft ab 2013 voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung<br />

stehen wird, wäre die Bereitstellung eines Ersatzobjektes notwendig. Hierbei sollten<br />

Einheiten für Familien Priorität haben.<br />

Die präventiven Maßnahmen und die Maßnahmen zur Rückführung in den freien Wohnungsmarkt<br />

sowie die Arbeit mit den Obdachlosen sind in dem „Konzept zur Obdachlosenarbeit<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“, das dem Ausschuss am 06.06.2012 vorgelegt wurde,<br />

detailliert beschrieben.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Zur Zeit keine<br />

3. Leitwerte<br />

-<br />

4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />

Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt den Bericht zur Belegsituation der<br />

Obdachlosenunterkünfte zur Kenntnis. Dem BSKA ist im Februar 2014 ein erneuter Bericht<br />

vorzulegen.<br />

Im Auftrag<br />

Thomas Sobczak<br />

Fachbereichsleiter

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