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Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bürgeramt<br />

Datum<br />

23.01.2013<br />

Aktenzeichen<br />

III 200.332; 023.144; 333.5<br />

SEP 2009<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1764/2008-2013<br />

Beratungsfolge<br />

Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />

Sitzungsdatum<br />

06.02.2013<br />

Projekt 'Klasse musiziert' der <strong>Oldesloe</strong>r Musikschule für Stadt und<br />

Land<br />

1. Sachverhalt<br />

Die <strong>Oldesloe</strong>r Musikschule für Stadt und Land e.V. hat der Verwaltung die Konzeption<br />

eines ergänzenden Musikunterrichtes an der Klaus-Groth-Schule vorgelegt. Konzeption<br />

und Kostenkalkulation haben nach den mit der Verwaltung geführten Vorgesprächen<br />

nun den Stand vom 21.01.2013 und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.<br />

Gemäß der Konzeption findet eine enge Verzahnung zwischen dem regulären Musikunterricht<br />

an der Klaus-Groth-Schule und der ergänzenden musikalischen Ausbildung seitens<br />

der Musikschule statt. Das Projekt würde in den 1. Klassen durchgeführt werden.<br />

Die Klassen würden in zwei Gruppen à circa 15 Schüler/-innen geteilt werden; der/die<br />

Grundschulfachlehrer/-in(nen) und die Dozenten der Musikschule unterrichten die Kinder<br />

gemeinsam. Hinsichtlich des weiteren Projektverlaufs innerhalb des Schuljahres<br />

wird auf die Darstellung in der Konzeption verwiesen.<br />

Die Leiterin der Klaus-Groth-Schule würde die Durchführung des Projektes sehr begrüßen.<br />

Auch seitens der Verwaltung wird eine qualifizierte musikalische Früherziehung<br />

grundsätzlich positiv bewertet.<br />

Zu diskutieren ist aus Sicht der Verwaltung jedoch zunächst:<br />

Aufgrund der engen Verzahnung von regulärem Musikunterricht und ergänzendem<br />

Angebot der Musikschule wäre eine schulgesetzliche Zuständigkeit der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> in ihrer Eigenschaft als Schulträgerin grundsätzlich zu verneinen.<br />

Jedoch könnte das ergänzende Angebot auch als eine Aufgabenwahrnehmung<br />

im Sinne von kultureller Bildung eingeordnet werden.<br />

Aus der Kostenkalkulation resultiert derzeit eine Unterdeckung. Die Musikschule<br />

beabsichtigt Gespräche mit weiteren Sponsoren.

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