Beschlussvorlage - Bad Oldesloe
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gebot und außerschulische Freizeit- und Bildungsangebote an. Diese werden von<br />
den Schülerinnen und Schülern einmal im Halbjahr ausgewählt. Weitere Elemente<br />
und die zeitlichen Abläufe werden in Abstimmung mit der Schule und dem Bedarf der<br />
Kinder und Familien festgelegt.<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
Die OGTS beschäftigt qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mindestens die<br />
Leiterinnen/die Leiter der OGTS-Betreuungsangebote sind staatlich anerkannter Erzieherinnen<br />
bzw. Erzieher.<br />
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bildungs- und Freizeitangeboten ist<br />
die jeweils fachliche Qualifikation (z. b. Sporttrainer, Kunstpädagoge usw.) sowie eine<br />
pädagogische Befähigung (mind. Teilnahme an der Qualifikation OGTS der VHS,<br />
Ausbildung zum Jugendgruppenleiter) Voraussetzung.<br />
Finanzierung<br />
Für die Teilnahme am offenen Ganztag wird ein Teilnehmerbeitrag je Anmeldetag<br />
erhoben. Dieser wird für jedes Schuljahr in Abstimmung mit Schule und Schulträger<br />
festgelegt. Die Höhe des Teilnehmerbeitrages ist einkommensabhängig. Es wird eine<br />
Sozialstaffel festgelegt.<br />
Die weitere Finanzierung der offenen Ganztagsschule erfolgt über die Förderung des<br />
Landes nach der Richtlinie OGTS und den Schulträger.<br />
Für einzelne Projekte und /oder Teilnehmer werden Finanzierungen über weitere Mittelgeber<br />
(Sponsoren, Stiftungen etc.) geplant.<br />
Für die beim Trägerverein zu schaffende Stelle der/des Koordinatorin/-s und die Abwicklung<br />
der Finanzierung werden die Kosten vom Schulträger getragen.<br />
Ebenso erhält der Trägerverein die Zuschüsse, die die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> den<br />
Schulen pro Kind zur Verfügung stellt. Der Trägerverein vereinnahmt ebenfalls die<br />
Elternbeiträge und die Landesmittel.<br />
Näheres hierzu regelt die Vereinbarung mit dem Trägerverein.<br />
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