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Beschlussvorlage - Bad Oldesloe

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gebot und außerschulische Freizeit- und Bildungsangebote an. Diese werden von<br />

den Schülerinnen und Schülern einmal im Halbjahr ausgewählt. Weitere Elemente<br />

und die zeitlichen Abläufe werden in Abstimmung mit der Schule und dem Bedarf der<br />

Kinder und Familien festgelegt.<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

Die OGTS beschäftigt qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mindestens die<br />

Leiterinnen/die Leiter der OGTS-Betreuungsangebote sind staatlich anerkannter Erzieherinnen<br />

bzw. Erzieher.<br />

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bildungs- und Freizeitangeboten ist<br />

die jeweils fachliche Qualifikation (z. b. Sporttrainer, Kunstpädagoge usw.) sowie eine<br />

pädagogische Befähigung (mind. Teilnahme an der Qualifikation OGTS der VHS,<br />

Ausbildung zum Jugendgruppenleiter) Voraussetzung.<br />

Finanzierung<br />

Für die Teilnahme am offenen Ganztag wird ein Teilnehmerbeitrag je Anmeldetag<br />

erhoben. Dieser wird für jedes Schuljahr in Abstimmung mit Schule und Schulträger<br />

festgelegt. Die Höhe des Teilnehmerbeitrages ist einkommensabhängig. Es wird eine<br />

Sozialstaffel festgelegt.<br />

Die weitere Finanzierung der offenen Ganztagsschule erfolgt über die Förderung des<br />

Landes nach der Richtlinie OGTS und den Schulträger.<br />

Für einzelne Projekte und /oder Teilnehmer werden Finanzierungen über weitere Mittelgeber<br />

(Sponsoren, Stiftungen etc.) geplant.<br />

Für die beim Trägerverein zu schaffende Stelle der/des Koordinatorin/-s und die Abwicklung<br />

der Finanzierung werden die Kosten vom Schulträger getragen.<br />

Ebenso erhält der Trägerverein die Zuschüsse, die die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> den<br />

Schulen pro Kind zur Verfügung stellt. Der Trägerverein vereinnahmt ebenfalls die<br />

Elternbeiträge und die Landesmittel.<br />

Näheres hierzu regelt die Vereinbarung mit dem Trägerverein.<br />

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