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Niederschrift - Bad Oldesloe

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<strong>Niederschrift</strong> öffentlich über die 04. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />

am 29.10.2013<br />

6.<br />

Gebiet um die ehemalige Landwirtschaftsschule am Stadion<br />

Bezug: Antrag der Grünen vom 18.09.2013 auf Veränderungssperre<br />

Sachverhalt: Beschlussvorlage des Sachbereiches Planung und Umwelt<br />

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Frau John erläutert die Sitzungsvorlage. Die Verwaltung hat sich ausgiebig mit dem<br />

Baumschutz in dem Gebiet beschäftigt.<br />

Herr Janson merkt an, dass es sich aus seiner Sicht in dem Gebiet nicht um ortsbildprägende<br />

Bäume handelt, dass aber der vorhandene Wald nach Landeswaldgesetz<br />

geschützt wird. Er hält die Aufstellung eines Bebauungsplanes trotz dessen für erforderlich,<br />

um dort die Baugrenzen außerhalb des Waldes festzusetzen. Der Wald sollte in<br />

dem Bebauungsplan übernommen werden.<br />

Die CDU spricht sich positiv für den vorgeschlagenen Beschluss aus.<br />

Herr von Bary teilt mit, dass bereits ein möglicher Investor seine Planungen vorgestellt<br />

hat. Die Vorentwürfe zeigten eine sehr hohe Verdichtung auf. Der Bürgermeister weist<br />

zudem darauf hin, dass das Gebiet im ISEK als Baufläche mit Nachverdichtungspotenzial<br />

ausgewiesen wird. Bei dem hohen Kaufpreis ist jedoch abzuwarten, ob sich ein geeigneter<br />

Investor findet. Er rät davon ab, voreilig einen Bebauungsplan aufzustellen.<br />

Verschiedene, für die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendigen, Gutachten<br />

können hohe Kosten verursachen.<br />

Die SPD strebt an, einen Bebauungsplan aufzustellen, um eine ungeordnete Bebauung<br />

zu verhindern. Zudem soll der vorhandene Wald geschützt werden.<br />

Herr Kümmel erkundigt sich nach dem Erhalt der ehemaligen Landwirtschaftsschule.<br />

Herr von Bary teilt mit, dass diese weiterhin dringend benötigt wird.<br />

Frau Engert teilt mit, dass der Wald so lange geschützt ist, bis ein öffentliches Interesse<br />

vorliegt, das eine Waldumwandlung begründet. Die Planungsabteilung sieht zurzeit keine<br />

Dringlichkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Eine Bebauung in zweiter Reihe<br />

kann nur auf Grundlage eines Bebauungsplanes genehmigt werden. Hier bietet sich<br />

ein vorhabenbezogener Bebauungsplan an. Dabei können dem Investor die Planungsund<br />

Erschließungskosten übertragen werden und er kann zur Durchführung des Vorhabens<br />

innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet werden.<br />

Frau Herrmann schlägt vor, eine Baumschutzsatzung zu erarbeiten.<br />

Herr von Bary weist darauf hin, dass diese konkret formuliert werden müsste und die<br />

Bäume auch hier erst mit in Kraft treten der Satzung geschützt wären.<br />

Die Sitzung wird, auf Vorschlag von Frau Herrmann, für fünf Minuten unterbrochen.<br />

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