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Niederschrift - Bad Oldesloe

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Nr.) und Nr. 7, Hamburger Str. Nr. 2 bis 6 (gerade Nr.). Zur weiteren Planausarbeitung<br />

für das Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Ring / Schützenstraße ist die Variante 2<br />

(Festsetzung als öffentliche Grünfläche) zugrunde zu legen. Die Abwägungen sind entsprechend<br />

zu ändern.<br />

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die<br />

Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sind zu beteiligen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Planänderung<br />

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />

erfolgt und wo und zu welchen Zeiten sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke der Planung unterrichten kann.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

4 Stimmen dafür<br />

5 Stimmen dagegen<br />

0 Enthaltungen abgelehnt<br />

Der Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage wird zur Abstimmung gebracht.<br />

Beschluss<br />

A)<br />

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie<br />

folgt zu beschließen:<br />

Die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen aus<br />

der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die<br />

Stadtverordnetenversammlung mit dem in der Anlage zum Beschlussvorschlag dargelegten<br />

Ergebnis geprüft.<br />

B)<br />

1) Der Bau- und Planungsausschuss billigt die Entwürfe für den Bebauungsplan Nr. 23a<br />

– 5. Änderung und für die Begründung für das Gebiet Schützenstraße Nr. 1 bis 45 a<br />

(ungerade Nr.), Konrad-Adenauer-Ring Nr. 2b, Am Bürgerpark Nr. 1 bis 5 (fortlaufende<br />

Nr.) und Nr. 7, Hamburger Str. Nr. 2 bis 6 (gerade Nr.). Zur weiteren Planausarbeitung<br />

für das Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Ring / Schützenstraße ist die Variante 1 (Baufläche<br />

– Mischgebiet) zugrunde zu legen.<br />

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die<br />

Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sind zu beteiligen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Planänderung<br />

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />

erfolgt und wo und zu welchen Zeiten sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke der Planung unterrichten kann.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

5 Stimmen dafür<br />

4 Stimmen dagegen<br />

0 Enthaltungen angenommen<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Arbeitsauftrag<br />

An<br />

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