Niederschrift - Bad Oldesloe
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Nr.) und Nr. 7, Hamburger Str. Nr. 2 bis 6 (gerade Nr.). Zur weiteren Planausarbeitung<br />
für das Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Ring / Schützenstraße ist die Variante 2<br />
(Festsetzung als öffentliche Grünfläche) zugrunde zu legen. Die Abwägungen sind entsprechend<br />
zu ändern.<br />
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die<br />
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sind zu beteiligen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Planänderung<br />
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />
erfolgt und wo und zu welchen Zeiten sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke der Planung unterrichten kann.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
4 Stimmen dafür<br />
5 Stimmen dagegen<br />
0 Enthaltungen abgelehnt<br />
Der Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage wird zur Abstimmung gebracht.<br />
Beschluss<br />
A)<br />
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie<br />
folgt zu beschließen:<br />
Die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen aus<br />
der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die<br />
Stadtverordnetenversammlung mit dem in der Anlage zum Beschlussvorschlag dargelegten<br />
Ergebnis geprüft.<br />
B)<br />
1) Der Bau- und Planungsausschuss billigt die Entwürfe für den Bebauungsplan Nr. 23a<br />
– 5. Änderung und für die Begründung für das Gebiet Schützenstraße Nr. 1 bis 45 a<br />
(ungerade Nr.), Konrad-Adenauer-Ring Nr. 2b, Am Bürgerpark Nr. 1 bis 5 (fortlaufende<br />
Nr.) und Nr. 7, Hamburger Str. Nr. 2 bis 6 (gerade Nr.). Zur weiteren Planausarbeitung<br />
für das Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Ring / Schützenstraße ist die Variante 1 (Baufläche<br />
– Mischgebiet) zugrunde zu legen.<br />
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die<br />
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sind zu beteiligen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Planänderung<br />
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />
erfolgt und wo und zu welchen Zeiten sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke der Planung unterrichten kann.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
5 Stimmen dafür<br />
4 Stimmen dagegen<br />
0 Enthaltungen angenommen<br />
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Arbeitsauftrag<br />
An<br />
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