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Fortbildung zum Schutzauftrag nach §8a SGB VIII für ...

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Kinder in Not:<br />

Wahrnehmen, einschätzen, handeln<br />

Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und<br />

Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung<br />

durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder durch Ver<strong>nach</strong>lässigung<br />

Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren<br />

für ihr Wohl zu schützen. (§1 Abs. 3 Nr. 3 <strong>SGB</strong> <strong>VIII</strong>)<br />

Der neu formulierte § 8a <strong>SGB</strong> <strong>VIII</strong> konkretisiert diesen allgemeinen<br />

staatlichen <strong>Schutzauftrag</strong> als Aufgabe der Jugendämter und fordert<br />

von den in der Jugendhilfe tätigen Personen bei Anhaltspunkten<br />

und Merkmalen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Kontakt<br />

<strong>zum</strong> zuständigen Jugendamt aufzunehmen.<br />

Auch in der Kindertagespflege müssen „gewichtige Anhaltspunkte“<br />

eines konkreten Gefährdungsrisikos erkannt und die notwendigen<br />

Schritte eingeleitet werden können.<br />

Das Jugendamt des Landkreises Oldenburg möchte durch diese<br />

<strong>Fortbildung</strong> dazu beitragen, Ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit<br />

dem Thema „Kindeswohlgefährdung“ zu geben, Ihre Wahrnehmung<br />

zu schulen und so das Gefährdungspotential für „Kinder in Not“ zu<br />

reduzieren.<br />

Die <strong>Fortbildung</strong> wird in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutz-<br />

Zentrum Oldenburg durchgeführt.<br />

15 00 Uhr Begrüßung<br />

Kinder in Not:<br />

Wahrnehmen, einschätzen, handeln<br />

<strong>Fortbildung</strong><br />

„Kinder in Not“<br />

15:00-18:30 Uhr<br />

Kreishaus, Wildeshausen<br />

Sitzungsraum<br />

Rechtliche Grundlagen / Rahmenbedingungen<br />

„Fahrplan“ <strong>nach</strong> § 8a <strong>SGB</strong> <strong>VIII</strong><br />

Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdung<br />

Formen und Anhaltspunkte von Kindeswohlgefährdung<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

körperliche Misshandlung<br />

seelische Gewalt<br />

Ver<strong>nach</strong>lässigung<br />

sexuelle Gewalt<br />

Phasen riskanter Entwicklungen<br />

18 30 Uhr Ende der Veranstaltung


Landkreis Oldenburg<br />

Jugendamt<br />

Anmeldungen von Tagespflegepersonen werden schriftlich, telefonisch,<br />

per Telefax oder per Email erbeten und in der Reihenfolge<br />

des Eingangs berücksichtigt.<br />

Landkreis Oldenburg<br />

Familien- und Kinderservicebüro<br />

Jugendamt<br />

Frau Essing<br />

Delmenhorster Straße 6<br />

27793 Wildeshausen<br />

Tel: 04431 - 85 461<br />

Fax: 04431 - 85 540<br />

Email: gerti.essing@oldenburg-kreis.de<br />

Die <strong>Fortbildung</strong> wird in Zusammenarbeit mit dem<br />

Kinderschutz-Zentrum Oldenburg<br />

Friederikenstraße 3<br />

26135 Oldenburg<br />

Einladung zur <strong>Fortbildung</strong><br />

„Kinder in Not“<br />

für Tagespflegepersonen<br />

und Erziehungslotsen<br />

Umsetzung des § 8a <strong>SGB</strong> <strong>VIII</strong><br />

Wahrnehmen, einschätzen, handeln<br />

Referentin:<br />

Angela Könnecke<br />

Kinderschutz-Zentrum Oldenburg<br />

durchgeführt.<br />

Am Veranstaltungstag wird ein<br />

Teilnehmerbeitrag in Höhe von 5,- €<br />

in bar erhoben.<br />

im Kreishaus, Wildeshausen<br />

Sitzungsraum<br />

von 15:00 - 18:30 Uhr<br />

Auskünfte über aktuelle Termine sind im<br />

Familien- und Kinderservicebüro erhältlich

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